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Lodas: Gesetzlich oder freiwillig krankenversichert

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letzte Antwort am 21.07.2023 13:05:38 von ulis
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ulis
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 8
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Hallo Community,

 

kann mir jemand weiterhelfen:

 

Ein AN hat am 17.07.23 angefangen und erhält (anteilig) für Juli brutto € 2.750,00.

Nun weiß ich bereits jetzt, daß ab August zu den (vollen) € 5.500,00 noch ein Firmenwagen incl. Fahrten W/A über brutto € 400,00 kommen.

Kommt dieser Tatbestand bereits bei Beginn 7.2023 in die Jahresentgeltprognose mit rein oder erst wieder zum Jahresanfang 2024?

Ich weiß, daß ab 8.2023 wieder eine Prognose zu machen ist, dann wäre er drüber, jedoch frühestens in 1.2024 umzuschlüsseln. 

 

Wie würdet Ihr ihn ab 7.2023 in der KV zuordnen? Gesetzlich oder freiwillig KV?

 

Viele Grüße

 

Ulis

K_Wolf
Einsteiger
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Nachricht 2 von 8
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Hallo,

 

wie ist der Mitarbeiter denn bisher geschlüsselt gewesen bei einem Vorarbeitgeber?

Gibt es ggfls. eine Gehaltsabrechnung vom Vorarbeitgeber?

Gibt es einen Personalfragebogen, der ggfls. einen Hinweis darauf gibt?

 

Gruß

 

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ulis
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 8
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Hallo,

 

leider nein, hierzu gibt es keine Info.

 

 

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JudithLohn1
Einsteiger
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Nachricht 4 von 8
479 Mal angesehen

Zukünftige Entgeltänderungen bleiben unberücksichtigt. Das wäre ja im Prinzip der Fall.

 

Ansonsten Rücksprache mit der Krankenkasse halten. 

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jena
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 8
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Also ich hätte das in die Prognoserechnung einbezogen, auch feststehende Gehaltserhöhungen. Kommt der MA mit dem Firmenwagen im Schnitt über die Vers.pflichtgrenze, würde ich freiwillige KV Schlüsseln.

 

Wie sieht denn unser Experte @Uwe_Lutz den Fall? 

K_Wolf
Einsteiger
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Nachricht 6 von 8
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Dann würde ich den Mitarbeiter mal direkt drauf ansprechen, wie er beim Vorarbeitgeber abgerechnet wurde.

Wenn er schon privat versichert sein sollte, kann er hierzu sicher eine adäquate Aussage treffen.

Wenn er gesetzlich versichert ist/war, einfach bei der Krankenkasse anrufen, die sollten Auskunft geben können.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hier muss man nach Ansicht der Spitzenverbände der Sozialversicherung unterscheiden (Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 21.11.2018 (aok.de):

 

Bei einer Neueinstellung sind künftige Änderungen erst ab dem Wirksamwerden der Änderung zu berücksichtigen.

 

Bei einer Prognose für das Folgejahr sind künftige Änderungen nach einem BSG-Urteil zu berücksichtigen.

 

Also hier: Prüfung der Versicherungspflicht für 2023 ohne den PKW, ab 2024 mit PKW.

ulis
Aufsteiger
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Nachricht 8 von 8
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Hallo in die Runde,

 

danke für die Info's: Er wird erst einmal gesetzlich krankenversichert. 

 

Viele Grüße


Ulis

 

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letzte Antwort am 21.07.2023 13:05:38 von ulis
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