Im Rahmen der Fikivlohnberechnung sind wir gezwungen bei Stundenlöhnern die Urlaubs-, Krankheits- und Feiertagsstunden mit dem Durchschnittstundenlohn zu bezahlen (§ 11 Bundesurlaubsgesetz).
So weit so gut; Jetzt haben wir aber das Problem, dass einige Mitarbeiter einen Stundenlohnerhöhung erhalten haben und der Durchnittslohn der letzten 3 Monate niedriger als der neue Stundenlohn ist. Laut BUrlG darf der Mitarbeiter aber nicht schlechter gestellt werden. Der Durchschnitt müsst also fiktiv für die 3 Vormonate mit dem höheren Stundenlohn ermittelt werden. Jetzt die Frage: Wie erfasse ich das richtig in LODAS?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
Sie haben die Möglichkeit einen abweichenden Lohnfaktor zu verwenden. Diesen tragen Sie bei der Erfassung über die Bewegungsdaten in die Spalte AbwLof ein.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Schauer,
wenn ich einen abweichenden Lohnfaktor erfasse, lasse ich aber die vorangegangenen Zuschläge für Sonntagsarbeit oder Nachtarbeit außen vor und wende in diesem Sinne ja keinen Durchschnittslohn an, oder verstehe ich das Prinzip der Berechnung über den abweichenden Lohnfaktor nicht richtig?
Freundliche Grüße,
Sonja Voigt
Hallo,
es wäre wahrscheinlich sinnvoller, dem Mitarbeiter einerseits den normalen Stundenlohn auszuzahlen und zusätzlich den Durchschnitt der Zuschläge. In diesen Durchschnitt dürfte dann natürlich der normale Stundenlohn nicht mehr einfließen.
LG
VM
Hallo Frau Voigt,
der abweichende Lohnfaktor hat stets Vorrang vor dem Stundenlohn oder auch dem Durchschnittsspeicher. Es wird dann der Faktor abgerechnet, den Sie als abweichenden Lohnfaktor erfasst haben.
Soll nur der Durchschnittsspeicher bzw. der sich aus dem Durchschnitt ermittelte Faktor der letzten drei Monate erhöht werden, ohne jedoch den Stundenlohn der letzten drei Monate zu korrigieren, gibt es die Möglichkeit, mit der Stammlohnart 449 die Beträge im Durchschnitt über die Nachberechnung zu korrigieren.
Bitte ermitteln Sie den Betrag, der mit dem erhöhten Stundenlohn rückwirkend in den Durchschnitt einfließen soll, manuell.
Bitte schlüsseln Sie für die Lohnart 449 Korr. Werte Durchschn. unter Mandantendaten | Lohnarten im Register Durchschnitte den Eintrag Speicherung soll Betrag umfassen für jenen Speicher, welchen Sie korrigieren möchten.
Weiterführende Informationen finden Sie zudem im Dokument 1070204.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Bitte ermitteln Sie den Betrag, der mit dem erhöhten Stundenlohn rückwirkend in den Durchschnitt einfließen soll, manuell. Bitte schlüsseln Sie für die Lohnart 449 Korr. Werte Durchschn. unter Mandantendaten | Lohnarten im Register Durchschnitte den Eintrag Speicherung soll Betrag umfassen für jenen Speicher, welchen Sie korrigieren möchten.
Hallo Herr Stein,
verstehe ich es richtig, dass man in Ihrem beschriebenen Fall pro Arbeitnehmer manuell den Durchschnittsstundenlohn nach der Lohnerhöhung selber berechnen muss? Überlegen Sie Mal, wenn der Mandant 150 Mitarbeiter hat, wie soll ich einzeln das Durchschnittsgehalt übermitteln?
Vielleicht habe ich es auch nicht so ganz richtig verstanden. Kann man irgendwo in Datev LODAS rückwirkend für die Berechnung den neuen Stundenlohn erfassen, sodass das Programm automatisch für die Berechnung des Durchschnittslohnes nach § 11 Bundesurlaubsgesetzes den Stundenlohn für die letzten drei Monate erhöht?
Ich finde teilweise die Auswertung 530 für den Durchschnittsspeicher leider auch sehr unübersichtlich und schwer verständlich.
Hallo kaderk_
hatten Sie jetzt eine Antwort auf Ihre oben gestellte Frage erhalten?
Wir haben nämlich genau dasselbe Problem.
LG Britt
Nein, leider nicht 😞
Wäre es nicht einfacher, über den BS 21 einfach den Durchschnitt zu erhöhen?
Beispiel: Stundenlohn wird um 5 % erhöht, also Buchung in den Bewegungsdaten zur Personalnummer mit Wert 5,00 / BS 21 / ohne Lohnart
Damit wird bei einer Lohnerhöhung von hier 5 % auch der Durchschnitt um 5 % erhöht. Das ist doch eigentlich das was passieren sollte, oder?
Siehe Hilfe-Dokument 1070204 Abschnitt 2.2.3
Gruß E.H.