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Lodas, Differenz Arbeitsentgelt Lohnjournal und Lohnnachweis

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letzte Antwort am 22.12.2017 09:05:21 von b_lübben
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b_lübben
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Hallo,

ich stelle mein Problem nochmal als Frage in einer neuen Diskussion.

Ich habe das Arbeitsentgelt laut Auswertung 420 mit dem Jahreslohnjournal abgeglichen und festgestellt, dass ich Differenzen habe. Habe mir mal die Mühe gemacht und geprüft wo genau die Differenzen auftreten. Bei 2 Arbeitnehmern ist zwischen der Auswertung 420 November und Dezember die Differenz entstanden. Gut zu erkennen bei einem Arbeitnehmer der schon vor November ausgeschieden ist und für den in der Auswertung 420 im Dezember ein anderer Wert steht als im November, obwohl ja nichts mehr abgerechnet wurde. Die Differenzen scheinen etwas mit den Monaten Januar und Februar 2017 zu tun zu haben. Hat das schon mal jemand gehabt?

Eine Frage an alle: verlasst ihr euch auf die Zahlen laut Auswertung 420 und nehmt die auch für die manuelle Meldung an die BG? Ich hätte die Fehler nicht bemerkt, wenn ich keinen Abgleich mit dem Lohnjournal gemacht hätte, weil es über 100 Arbeitnehmer sind.

VG

Bettina Lübben

ilana
Einsteiger
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Nachricht 2 von 11
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Hallo Frau Lübben,


ich hatte diverse falsche Werte auf den Auswertungen 420, habe mich also definitiv nicht darauf verlassen können.

Ihren Fehler hatte ich zwar in der Art nicht, aber bei unseren Fehlern hat es eigentlich immer geholfen, eine Nachberechnung über die Bewegungsdaten mit Wert 1 / BS 96 manuell für die betroffenen Mitarbeiter und Monate anzustoßen.

Danach haben wir die Abrechnungsvorschau für eine "Wiederholungsabrechnung komplett" geholt und siehe da, das Problem war gelöst. (Bzw. falls Sie noch nicht abgerechnet haben, natürlich eine Abrechnungsvorschau Erstabrechnung!)
Haben Sie den Versuch schon gestartet?

Grüße
Ilaria

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b_lübben
Beginner
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Nachricht 3 von 11
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Hallo,

bisher habe ich noch nichts versucht, da ich nicht 100 % weiß aus welchen Monaten die Differenz kommt. Bis November war ja alles richtig. Da ich den Dezember schon abgerechnet habe, kann ich ja nur noch eine Wiederabrechnung für Dezember machen oder? Meinen Sie die betroffenen MA mit Wert 1/BS 96 als Wiederabrechnung je Personalnummer anstoßen und dann nochmal eine Wiederholungsabrechnung komplett senden?

VG

B. Lübben

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ilana
Einsteiger
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Wieviele Personalnummern sind denn betroffen?
Wenn es überschaubar ist, könnte ggf. für alle 12 Monate eine NB angestoßen werden, so wird dann sicher nichts "übersehen".
Ja, dann geht nur eine Wiederabrechnung. Oder eben die sogenannte Abrechnungsvorschau - diese ist aber kostenpflichtig, ich glaube mit 5 Cent pro Arbeitnehmer. Dafür einfach unter Abrechnung - Abrechnungsvorschau Mandant anfordern - Wiederabrechnung komplett und 12/2017 auswählen. Dauert etwa 2 Minuten bis sie zurückkommt. Das ist der klare Vorteil gegenüber der Abrechnung, die man erst 1-2 Stunden später bekommt .

Wurden im Dezember denn irgendwelche Stammdaten verändert, z.B. in den Lohnarten?

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b_lübben
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Es sind nur 2 Personalnummern betroffen. Das wäre also machbar. Im Dezember habe im Bearbeitungsmonat Januar die alte Mitgliedsnummer der BGN gelöscht, weil ich sowohl die alte als auch die neue Nummer angelegt hatte und deshalb eine Fehlermeldung hatte. Vielleicht liegt es daran?

Wenn ich nun eine Abrechnungsvorschau mache, kann ich sehen, wie die Auswertung aussieht aber die Abrechnung ist dann noch nicht durchgeführt? Also nur zum Schauen ob die Daten stimmen? Muss dann letztendlich noch die Wiederholungsabrechnung gesendet werden, damit die Daten dann auch im digitalen Lohnnachweis geändert und gesendet werden?

Habe mit der Abrechnungsvorschau noch keine Erfahrung!

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mhaas
Erfahrener
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Und immer daran denken, dass die Abrechnungsvorschau ebenfalls kostenpflichtig ist!

Lang may yer lum reek
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ilana
Einsteiger
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Nachricht 7 von 11
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Das war ja genau meine Rede Kostet pro Arbeitnehmer.

Zu Ihrer Frage, Frau Lübben:
Genau so, wie Sie es beschrieben haben, funktioniert diese Vorschau.
Letztendlich müssen Sie also trotzdem eine Wiederholungsabrechnung machen.

Ich kann mir gut vorstellen dass es mit der gelöschten Mitgliedsnummer zusammenhängt. Haben Sie die Mitgliedsnummer schon vor der neuen LODAS Version 10.52 gelöscht? Inzwischen ist das Löschen ja gar nicht mehr möglich.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 8 von 11
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Wenn es überschaubar ist, könnte ggf. für alle 12 Monate eine NB angestoßen werden, so wird dann sicher nichts "übersehen".

Nur ein kleiner Tipp am Rande hierzu:

Wenn eine Nachberechnung für mehrere Monate benötigt wird, reicht es, die Nachberechnung im ältesten Monat anzustoßen. Alle anderen Monate danach werden automatisch neu "aufgerollt". Es ist also, wenn man das ganze Jahr neu abrechnen will, ausreichend, dies für den Januar zu erfassen.

Viele Grüße

Uwe Lutz

b_lübben
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Nachricht 9 von 11
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Ich habe die Mitgliedsnummer schon vor der neuen LODAS Version 10.52 gelöscht!

Ganz ehrlich sehe ich hier schon wieder einen Aufwand, der nicht in Relation zum Mandat steht und was der Mandant bezahlt. Es geht hier um 2 Löhne mit jeweils einer Aushilfe, die 100 € im Monat verdient. Und weil irgendwo ein Häkchen fehlt, das Jahr nicht volle 12 Monate abgerechnet wurde usw usw. steh ich da. Sollte die Digitalisierung die Dinge nicht vereinfachen? Davon merke ich so gar nichts. Ein Blatt ausfüllen und an die UV schicken: DAS war einfach!

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ilana
Einsteiger
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Nachricht 10 von 11
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Danke für die Info Hr. Lutz! Das zu wissen hätte mir letztes Jahr viel Arbeit erspart .

In manchen Fällen, in denen die Relation ebenfalls nicht gepasst hat, habe ich auch einfach nur die manuelle Meldung richtig ausgefüllt und den digitalen Nachweis "laufen lassen".

Diese Möglichkeit hat man ja dieses Jahr noch ein letztes Mal... Evtl. wird sich die BG zwar bei Abweichungen melden, aber bisher ist es mir nicht passiert.


LG

b_lübben
Beginner
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Genauso werde ich es auch machen. Manuelle Meldung richtig abgeben und abwarten, ob die Berufsgenossenschaft sich meldet, wenn der digitale Nachweis abweicht. Solange dann der Beitragsbescheid 2017 richtig ist, gibt's ja kein Problem. Und bei den unterjährig angefangenen Löhnen 2017 habe ich dann 2018 das Problem der Abweichungen nicht mehr.

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letzte Antwort am 22.12.2017 09:05:21 von b_lübben
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