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Lodas + Buchhaltung: Essensschecks mit Gehaltsverzicht

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letzte Antwort am 02.05.2023 13:15:26 von Selina_Heubeck
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a_wolf
Beginner
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Nachricht 1 von 6
436 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

Ich habe zu meinem Thema leider noch keine Hinweise in dieser Form gefunden und hoffe auf Unterstützung, auch im Bezug auf die Umsetzung der Sachkonten in der Buchhaltung (SKR04)

 

Unsere Firma wird ab Februar Essensschecks in Form eines Entgeltverzichts anbieten. Die Anfrage beim Finanzamt wurde positiv zurückgemeldet. Vorraussetzung: 15 * 6,90 € = 103,50 € monatlich wird nicht überschritten.

 

Dieser Entgeltverzicht führt zu Steuer- u. SV-Freiheit für den AN. Als Hilfestellung von dem Anbieter der Essensschecks wurde das Bruttogehalt bzw. der Stundenlohn gekürzt. Ich finde das nicht praktikabel, da Überstunden etc. dann anhand des geminderten Stundenlohns berechnet und jedes mal mit einem Ausgleichswert der Differenz zum tatsächlichen Stundenlohn ausgeglichen werden müssen. Den Aufwand finde ich zu hoch. Ich habe also eine eigene Lohnart zur Minderung des Entgeltverzichts angelegt (hier LA 504). Spricht etwas gegen diese Handhabung?

 

Den Sachbezug der Essensschecks habe ich in den 25% Pausch.Teil (LA500) und Steuer-u. SV-freien Teil (LA501) für den AG-Aufwand und gleichzeitigem Nettoabzug als AG-Ertrag (Nr.9500) aufgeteilt. Das ganze sieht dann wie folgt aus (Beispiel Gehaltsabrechnung):

 

a_wolf_0-1674208081648.png

 

Jetzt zur Umsetzung in die Buchhaltung (hier habe ich bestimmt einen Gedankenfehler). Vom Dienstleister habe ich die Kontierung in Textform (natürlich) ohne Sachkontennummer bekommen und bin mir nicht Sicher, ob ich hier tatsächlich 2 x das Konto 6072 ansprechen darf/muss/kann.

 

Die Berechnung der Essensschecks durch den Dienstleister (ohne Ust.):

S#6072 Sachzuwendungen und Dienstl. an AN / Kreditor bzw. Verbindl.LL

Die Lohnarten 500 und 501

S#6072 Sachzuwendungen und Dienstl. an AN / H#3720 L+G-Verrechnungskonto

Den Nettoabzug 9500

S#3720 L+G-Verrechnungskonto / H#4949 Verrechnung sonst.Sachbezüge ohne Ust.

 

Mich macht stutzig, dass 2 x das Konto Sachzuwendungen und Dienstl. an AN angesprochen wird.

Klar muss der Aufwand für die Rechnung ja erfasst werden (1 x S#6072 und 1 x H#4949 hebt sich

in der G+V ja auf). Aber sind die Sachkonten Eurer Meinung nach so richtig? 

 

Würdet Ihr für die Sachzuwendung aus LA 500 und 501 separate Konten anlegen, damit es in den

Sachkonten deutlich ausgewiesen ist?

 

Ich hoffe, irgendjemand hat hier schonmal diese Vorgehensweise gehabt und kann mir Tipps geben 🙂

 

Lieben Dank schonmal 

 

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,


hat ein Mitglied der Community hier Erfahrungen bzw. Tipps, welche an dieser Stelle geteilt werden wollen?

 

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Ulla
Einsteiger
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Nachricht 3 von 6
363 Mal angesehen

Hallo,

 

wir haben auch diese Essenschecks und ich bin auch etwas am Verzweifeln.😣

 

Wir haben die Sachkonten Pauschale Steuern Arbeitnehmer und für den Betrag st/sv frei das Konto Sachzuwend. und Dienstl. an AN genommen.

Die Folgelohnart ist bei beiden dieselbe und somit auch das Sachkonto.

 

Mir stellt sich nur die Frage ob es sich um eine Sachbezug handelt oder Essensgeld ist?

 

Unsere Mitarbeiter bekommen zusätzlich noch Warengutscheine in Höhe von 50€, die als Sachbezug st/sv-frei gebucht werden.

Durch diese beiden Bezüge ist die Sachbezugs-Freigrenze überschritten, was aber laut Anbieter nicht sein soll.

 

Weiß jemand wie ich das buchen soll?🤔

 

Liebe Grüße🙂

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Julia_Nagengast
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 6
341 Mal angesehen

Hallo,


rechtlich können wir Sie nicht beraten, ob es sich bei Ihnen um einen Sachbezug oder

um Essensgeld handelt.

 

Sollte es Essensgeld sein, finden Sie Beispiele im Dokument Mahlzeiten abrechnen - Beispiele für LODAS 

unter Punkt 2.1.


Sofern es sich um einen Sachbezug handelt, ist das Dokument Sachbezug und geldwerten Vorteil erfassen in LODAS ausschlaggebend.

 

Wenn die Freigrenze von 50,00€ überschritten wird, wird ein Hinweis im Fehlerprotokoll ausgegeben.

 

Der gesamte Wert des Sachbezugs unterliegt dann der Lohnsteuerberechnung.

Viele Grüße Julia Nagengast
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Ulla
Einsteiger
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Nachricht 5 von 6
327 Mal angesehen

Hallo Frau Nagengast,

 

sind die Dokumente auch für Lohn & Gehalt gültig?

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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 6 von 6
303 Mal angesehen

Hallo, 

 

für Lohn und Gehalt verwenden Sie die folgenden Dokumente: 

 

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 02.05.2023 13:15:26 von Selina_Heubeck
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