Hallo liebe Datev-Community,
ich wurde von der Krankenkasse einer Arbeitnehmerin angeschrieben. Es soll zum 15.07.2025 die Beitragsgruppe von 1111 auf 0110 geändert werden.
Ich habe bereits den Post https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Beitragsgruppenschl%C3%BCssel-%C3%A4ndern/m-p/467441 gesehen, jedoch möchte ich ungern eine neue Personalnummer anlegen, da wir sonst Probleme beim Übertrag von Daten aus anderen Systemen bekommen.
Daher wäre meine Idee die folgende:
Da die Änderung in Lodas immer nur für volle Monate möglich ist, würde ich die BGR 0110 bereits ab dem 01.07.2025 hinterlegen, dann die o. g. korrekten Meldungen über das SV-Meldeportal übermitteln und die Beiträge für die KV und PV vom 01.-14.07. manuell berechnen & die Überweisung veranlassen sowie eine Korrektur des Beitragsnachweises für Juli erstellen.
Somit müsste dann normalerweise alles passen, oder?
Vielen Dank schon mal!
Wenn Sie die Daten zum 01.07. anpassen, werden über das Programm entsprechende Meldungen zum 30.06./01.07. übermittelt. Diese Daten werden dann auch einem Prüfer im Rahmen der nächsten SV-Prüfung übermittelt, so dass es dann wieder zu Abweichungen/Erklärungsbedarf führt.
Außerdem wird die Lohnsteuer falsch berechnet, da die Höhe der Sozialversicherung bei der Berechnung der Lohnsteuer Einfluss hat.
Ohne eine Änderung der PNr ist das daher alles sehr schwierig.
Wenn die Krankenkasse das so anfordert muss es auch umgesetzt werden . Dann eben mit zwei Personalnummern
Ab 01.07. ist falsch und würde bei der nächsten RV-Prüfung vermutlich bemängelt werden
Vielen Dank für die Rückmeldungen!
Die Meldungen würde ich ja über das SV-Meldeportal korrigieren sowie die Beiträge nachzahlen und den Beitragsnachweis korrigieren. Dann müsste SV-thematisch alles passen.
Aber das mit der Lohnsteuer hatte ich nicht berücksichtigt. Ich habe es jetzt mal in Lodas getestet ab dem 01.07.2025 mit dem BGRS 0110 und es folgt keine Korrektur der Steuer... (eventuell weil das Brutto bei uns unter der Lohnsteuerpflicht liegt, die Person ist mit einem niedrigen Beschäftigungsumfang bei uns angestellt)
Das heißt, doch dass alles abgedeckt sein müsste..?
@Nutzer123 schrieb:Hallo liebe Datev-Community,
ich wurde von der Krankenkasse einer Arbeitnehmerin angeschrieben. Es soll zum 15.07.2025 die Beitragsgruppe von 1111 auf 0110 geändert werden.
Mich interessiert das jetzt sehr. Aus welchem Grund muss der BGRS geändert werden?
Berücksichtigen Sie, dass die Jahresmeldung dann später auch noch storniert und neu über SV-Meldeportal erstellt werden muss.
@Nutzer123 schrieb:ich wurde von der Krankenkasse einer Arbeitnehmerin angeschrieben. Es soll zum 15.07.2025 die Beitragsgruppe von 1111 auf 0110 geändert werden.
Warum? Das einzige Mal bisher, als ich mitten im Monat auf Anforderung einer Kasse die BGRS ändern musste, war bei einer Minijobberin, die eben zum 18. einen zweiten Minijob angefangen und dort die RV-Befreiung unterschrieben hatte. Fand ich ganz toll …
Aber bei Krankenkassenwechsel usw. (und 1111 zu 0110 sieht ja nach Wechsel GKV->PKV aus) schauen die eigentlich immer, dass sie's zum Monatsersten machen.
Ansonsten auch mal bei der Krankenkasse anrufen, ob das wirklich nicht zum Monatswechsel gemacht werden kann?
Das war das erste, dass ich gemacht habe, bei der Krankenkasse nachzufragen.. leider muss es zum 15.07. erfolgen, da die Person zum 15.07. eine verbeamtet wurde..
@tbehrens Oh, stimmt vielen Dank für den Hinweis!
Da die Person zum 15.07. verbeamtet wurde.
@Nutzer123 schrieb:Da die Person zum 15.07. verbeamtet wurde.
Ups. So etwas kommt ja auch nicht so häufig vor. Wie schon vorher von Kollegen geschrieben, bleibt in diesem Fall nur die Lösung mit zwei Personalnummern:
Personalnummer ändern in LODAS - DATEV Hilfe-Center
Bitte den Abschnitt mit der Unfallversicherung nicht überlesen!
Nach Rücksprache mit der Krankenkasse müsste ich es wohl auch wie hier beschrieben machen können:
Die Meldungen würde ich ja über das SV-Meldeportal korrigieren sowie die Beiträge nachzahlen und den Beitragsnachweis korrigieren. Dann müsste SV-thematisch alles passen.
Aber das mit der Lohnsteuer hatte ich nicht berücksichtigt. Ich habe es jetzt mal in Lodas getestet ab dem 01.07.2025 mit dem BGRS 0110 und es folgt keine Korrektur der Steuer... (eventuell weil das Brutto bei uns unter der Lohnsteuerpflicht liegt, die Person ist mit einem niedrigen Beschäftigungsumfang bei uns angestellt)
Verbeamtet? geringes Entgelt?
Sind Sie dann noch der Hauptarbeitgeber?
Bei Steuerklasse 6 würde immer LSt anfallen.