Hallo,
ich habe einen Arbeitnehmer mit einer Verbraucherinsolvenz. Alles auch super in Lodas eingegeben. Jetzt kommt ein Schreiben vom Rechtsanwalt, dass die Insolvenz endet und nur das Gehalt bis zum 04.03. gepfändet werden darf. Genauer Wortlaut: "Ich weise höflich darauf hin, dass der sich etwaig ergebende pfändbare Betrag anteilig bis zum 04.03.2017 dem Treuhandkonto gutgebracht werden muss."
Wie gebe ich das in Lodas ein? Erschwerend kommt noch hinzu, dass es sich nicht um einen Gehaltsempfänger handelt, sondern einen Arbeitnehmer mit Stunden aus dem Bauhauptgewerbe.
Ich hoffe jemand hat für mich einen Tipp für die März-Abrechnung. Danke.
Hallo,
nur aus Kenntnis LuG würde ich behaupten, dass es in einem laufenden Beschäftigungsverhältnis nicht möglich ist, die Tagespfändungstabelle aus dem Programm heraus zu verwenden.
Ich würde daher tatsächlich das Entgelt manuell für die vier Tage ermitteln, netto in Lovor ermitteln und auch den Pfändungsbetrag aus der Tabelle ablesen. Den so ermittelten Betrag können Sie dann als fixen Abzugsbetrag hinterlegen.
Viele Grüße
T. Reich
Moin,
die Frage ist auch, ob der Rechtsanwalt mit seiner Ansicht denn richtig liegt.
Von einer monatsanteiligen Pfändung/Abtretung habe ich bisher noch nie etwas gehört. Schließlich ist es auch anders herum so, dass bei Zustellung einer Pfändung oder Einleitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens, die im Laufe des Monats vor Auszahlung des Gehalts erfolgt, der GESAMTE Monat in die Berechnung einzubeziehen ist.
Also im Beispiel: Eröffnung Verbraucherinsolvenz am 10.03., Mitteilung an Arbeitgeber am 20.03., Gehaltszahlung März am 25.03. - es ist der volle Monatsbetrag März in die Berechnung des pfändbaren Anteils einzubeziehen.
Hier würde ich daher empfehlen, rechtliche Beratung zu einzuholen.
Viele Grüße
Uwe Lutz