Moinsen,
ein Baulohnmandant möchte mehr als die tariflichen Arbeitsstunden fahren und dies hat auch Auswirkungen auf KuG und SKuG.
Müssen jetzt beide Tabs "Monatliche Arbeitszeit" und "Baulohn" immer vollständig ausgefüllt werden oder haben die Eintragungen in "Baulohn" automatisch Vorrang? (ich mag es nämlich nicht, Werte doppelt und dreifach zu erfassen, was in Lodas durchaus machbar ist, wenn man die weiteren Abhängigkeiten der Erfassungsfelder nicht durchschaut)
Hätte "Baulohn" Vorrang, könnte man doch prinzipiell die Angaben für Monate November bis März in "Monatliche Arbeitszeit" löschen. Oder gibt es hier weitere Abhängigkeiten mit sonstigen Auswertungen?
Vielen Dank für Eure Zeit.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
die monatliche Arbeitszeit hat für die Berechnung von Saison-KUG (im Zeitraum Dezember bis März) keine Auswirkungen. Saison-KUG greift immer auf die Arbeitszeiten / Baulohn.
Sollte im Mandanten auch gleichzeitig normales Kurzarbeitergeld (z.B. bei Auszubildenden und kaufm. Angestellten) abgerechnet werden, müssen die Sollstunden auch bei Monatliche Arbeitszeit erfasst werden.
Für die Abrechnung von Saison-Kug hat die monatliche Arbeitszeit keine Relevanz, hier greift immer die Schlüsselung unter Baulohn.
Vielen Dank 😀