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Lodas: BAV anlegen und Arbeitsbescheinigung

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letzte Antwort am 21.04.2016 08:39:17 von Michaela_Loos
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karsi
Einsteiger
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Hallo Community,

zwei Fragen zur BAV habe ich.

Fangen wir mit der einfachen an: Ein Mitarbeiter hat eine Direktversicherung mit Entgeltumwandlung und bezieht VWL von uns, die ebenfalls in den Vertrag fließen. Die BAV ist geschlüsselt LA 901 = VWL AG Anteil 40,- FFN; LA 911 = lfd. stfrei 200,- FFN; LA 914 = Gehaltsverr. -200,- LLN, im Nettoabzug erscheint LA 79 BAV -200,-.

Der Mitarbeiter ist nun ausgetreten und auf der Arbeitsbescheinigung, die ich ihm erstellt habe mittels "Bescheinigungen" weist Datev die Bruttobezüge ohne den Anteil der Entgeltumwandlung in Höhe der 200,- aus. Meines Erachtens ist das auch richtig so, da es ja nach §3 Nr. 63 EStG ein steuerfreier Bezug ist. Dieser Vorteil fällt ihm nun auf die Füße.

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Frage 2: BAV anlegen.

Bei einer anderen Kollegin habe ich eine BAV angelegt ohne Entgeltumwandlung und nur die 40,- VWL fließen in den Vertrag ein.

Allerdings habe ich hier unwissender Weise ein mittleres Chaos bei der Anlage produziert und habe nun viele Nachberechnungen (bis 10/15) und ein hin und her bei dem zu und wieder abziehen der Beträge.

a) Kann ich die BAV Anlage komplett löschen und den ganzen Vorgang noch einmal richtig einstellen? Was passiert dann mit den bisherigen fehlerhaften Abrechnungen?

b) Eine Kollegin sagte mir, der arbeitgeberfinanzierte VWL Anteil darf nicht mehr als Nettoabzug erscheinen? Sie wusste aber nicht mehr, wo sie das gesehen hatte? Gibt es dazu einen gesetzlichen Hintergrund?

Vielen Dank schonmal

karsi

jst
Beginner
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zu b)

gesetzlicher Hintergrund ist die Entgeltbescheinigungsverordnung von 2013. Weiterführende Informationen findet man z.B. unter folgendem Link https://www.datev.de/web/de/top-themen/unternehmer/weitere-themen/gesetzesaenderungen/entgeltbescheinigungsverordnung/

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karsi
Einsteiger
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vielen Dank, also war ich auf der richtigen Spur.

Hat jemand noch Hilfe zu den anderen Frageakpekten?

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t_r_
Allwissender
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Hallo,

Punkt 1 sehen Sie richtig, dadurch das die bAV-Beiträge beitragsfrei sind, sind sie auch bei ALG nicht zu berücksichtigen.

Da ich mit LuG arbeite, kenne ich mich zu Lodas nicht so aus. Ich würde aber vermuten, dass auch bei Löschung des einen Vertrags und Anlegen eines neuen Vertrags eine Rückrechnung erfolgt.

Viele Grüße

T. Reich

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DATEV-Mitarbeiter
Michaela_Loos
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Karsi,

wir empfehlen Ihnen nicht, den Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge zu löschen, da Sie diesen für 2015 noch korrigieren können. Prüfen Sie in den Registerkarten "Arbeitgeberanteil" sowie "Gehaltsumwandlung", ob die abzurechnenden Zeiträume (gültig ab/gültig bis) korrekt hinterlegt sind. Vermutlich hat sich hier ein Fehler eingeschlichen, weshalb Sie nun eine Reihe von Nachberechnungen erhalten haben.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Korrektur Ihres Vertrages auch telefonisch. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Ihnen bekannten Servicekanäle.

Viele Grüße und eine schöne Restwoche.

Michaela Loos
Personalwirtschaft
DATEV eG

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letzte Antwort am 21.04.2016 08:39:17 von Michaela_Loos
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