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Lodas_Arbeitnehmer online_Standardauswertungen/Überweisungsaufträge

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letzte Antwort am 17.01.2022 09:55:44 von Sabrina_Simmerlein
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lll
Einsteiger
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Hallo zusammen:

 

ich lege gerade zum ersten Mal ein neues Mandat mit einem Arbeitnehmer an und bin dankbar für die Erläuterungen über meine Fragen. 

 

Der Mitarbeiter möchten Arbeitnehmer online haben.

 

Unter "Mandantendaten"-"Auswertungen"-"Zusatzeinstellungen" habe ich das Freischaltungsdatum eingegeben.

- Was ist der Vorteil/Sinn des "Zeitversetz für Zugriff durch Mitarbeiter", wenn ich hier z.B. 3 Tage nehmen würde?

- Wenn ich "Auswertungen gem. Auswertungssteuerung zusätzlich ausgeben" aktiviere, bedeutet, dass der Arbeitnehmer die Auswertungen zusätzlich auf Papier per Post bekommen wird (Er bekommt also Auswertungen per Post von Datev)?

 

Wie soll ich "Standardauswertungen" einstellen? Gibt es ein Dokument dafür?

Wenn der Arbeitnehmer ausschließlich übers Internet seine Lohndokumente bekommen soll, wenn ich bei Nr. 10 (Abrechnung Brutto/Netto-Bezüge) auf "Rücktragung aus RZ" "AB" "JA" "1" "Papier" einstelle, wird der Arbeitnehmer unter seinem Konto nur die Auswertung Nr. 10 sehen bzw. alle anderen Auswertungen sieht er nicht, stimmt's? (Ich wundere mich nur, dass da "Papier" steht. Ich möchte kein Papier haben.)

 

 

Der Arbeitgeber wird selber an Mitarbeiter/FA/KK überweisen.

Und unter "Mandantendaten"-"Bankverbindung" habe ich zwar eine Bankverbindung angelegt, aber keine Zuordnungen zu "LuG""VWL""FA""KK" gemacht, nur eine Zuordnung zu "AAG Erstattung". Aber im "Probeabrechnung Hinweis-u.Fehlerprotokoll" steht trotzdem "Mdtdaten/Bankverbindg/Ausführungstermine. Termine für den Zahlungsauftrag: KK/FA für den o.g. Zahlungsauftrag wurde im Datev-RZ folgende Termine ermittelt xxxxxx. Weitergabetermin xxxxxx. Ausführungsterminxxxxx" 

Wie soll ich einstellen, dass das Programm keine Überweisungsaufträge weitergibt, weil der Arbeitgeber selber alles überweisen wird.

 

Vielen Dank für die Unterstützungen.  

 

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


ein Zeitversatz in Tagen für den Zugriff durch den Arbeitnehmer kann vorgegeben werden. Die Auswertungen werden nach der Abrechnung erst nach Ablauf dieser Frist in Arbeitnehmer online eingestellt. Innerhalb der Frist durchgeführte Wiederholungsabrechnungen werden nicht bereitgestellt. Sie haben Zeit für Korrekturen. Wenn eine Wiederabrechnung innerhalb des Zeitversatzes getätigt wird, dann fängt der Zeitversatz nicht erneut an. Die Wiederabrechnung wird zum Zeitversatz der Erstabrechnung in Arbeitnehmer online eingespielt. Der Arbeitnehmer erhält die zuletzt innerhalb des Zeitversatzes getätigte (Wieder-)Abrechnung.


Die Auswertungen können neben der Bereitstellung in Arbeitnehmer online "Meine Abrechnungen" gemäß der Auswertungssteuerung zusätzlich ausgegeben werden. Hierfür muss das Kontrollkästchen Auswertungen gemäß Auswertungssteuerung zusätzlich ausgeben aktiviert werden. Die Auswertungen dem Arbeitnehmer zusätzlich noch in Papierform bereitzustellen, ist normalerweise nicht notwendig. Wenn Sie Mitarbeiter für Arbeitnehmer online freigeschaltet haben und zusätzlich eine Brutto/Netto-Abrechnung, Lohnsteuerbescheinigung und DEÜV-Meldung für den betroffenen Arbeitnehmer erhalten möchten, gehen Sie bitte wie in Abschnitt 2.1 Einstellungen zu Arbeitnehmer online im Dokument 1004215 vor.


Mit der Einstellung "Rückübertragung aus RZ" "AB" "JA" "1" "Papier" werden, bei aktiviertem Kontrollkästchen Auswertungen gemäß Auswertungssteuerung zusätzlich ausgeben, die Auswertungen für in Arbeitnehmer online registrierte Arbeitnehmer im Original und Duplikat rückübertragen.


Wenn Sie für Ihren Mandanten keine Zahlungsaufträge erstellen möchten, löschen Sie unter Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Zahlungsverkehr die entsprechenden Auswertungen. Sollten Sie ein Begleitpapiere (z. B. DÜ-Protokoll) benötigen, können Sie in der Spalte Datenübermittlung den Eintrag DTA-Datei wählen. Weitere Informationen hierzu, finden Sie im Dokument 1033993 - Auswertungssteuerung - Zahlungsaufträge erstellen.

 

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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lll
Einsteiger
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Vielen lieben Dank für die ausführlichen Erläuterungen! Ich bin dabei, alles zu verstehen und auszutesten.

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lll
Einsteiger
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Nachricht 4 von 8
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Wären Sie so lieb und mir noch erklären, was der folgende Text bedeutet:

 

"Mit der Einstellung "Rückübertragung aus RZ" "AB" "JA" "1" "Papier" werden, bei aktiviertem Kontrollkästchen Auswertungen gemäß Auswertungssteuerung zusätzlich ausgeben, die Auswertungen für in Arbeitnehmer online registrierte Arbeitnehmer im Original und Duplikat rückübertragen."

 

Ich habe so verstanden, wenn "Auswertungen gemäß Auswertungssteuerung zusätzlich ausgeben" aktiviert ist, bekommt der Mitarbeiter zusätzlich die Papier-Auswertungen zugesendet, obwohl er unter seinem Konto von AN-online die selben Auswertungen digital hat. Mit der Einstellung "Rückübertragung aus RZ" "AB" "JA" "1" "Papier" bekomme ich in Lodas die Daten, die der Mitarbeiter in Papierform bekommen? Wozu brauche ich das? Damit ich weiß, was der Mitarbeiter in Papierform bekommen hat? Wozu im Original und Duplikat? 

 

Vielen Dank für Ihre Geduld.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@lll  schrieb:

 

 

Ich habe so verstanden, wenn "Auswertungen gemäß Auswertungssteuerung zusätzlich ausgeben" aktiviert ist, bekommt der Mitarbeiter zusätzlich die Papier-Auswertungen zugesendet, obwohl er unter seinem Konto von AN-online die selben Auswertungen digital hat.


Wie der Mitarbeiter dies zugesendet bekommt, steuern Sie darüber, welches Ausgabefach Sie wählen.

 

D.h., wenn Sie "Rückübertragung aus RZ" wählen, erhalten Sie das Original der Auswertung rückübertragen und müssen dies für den AN vor Ort ausdrucken.

 

Wenn Sie im Ausgabefach "Druck im Rechenzentrum" bzw. "Auftragsversand an Mandant" wählen, werden die Abrechnungen im Rechenzentrum gedruckt und an die Kanzlei bzw. direkt an den Mandanten gesendet.

 

Und bei der Auswahl "Versand an PNR" erfolgt der direkte Versand der Abrechnung aus dem RZ an den Arbeitnehmer (mit Berechnung der Portokosten).

 

Die Schlüsselung des Duplikat ist dafür da, damit Sie überhaupt eine Auswertung erhalten. Wenn beides (Original + Duplikat) auf Rückübertragung geschlüsselt ist, erhalten Sie trotzdem nur eine Auswertung.

 

Wir drucken bei uns im Normalfall keine Lohnauswertungen und haben die Auswertung 10 mehrfach angelegt. Es gibt hierbei folgende Varianten:

 

A) bei Versand an den Arbeitgeber, wenn dieser eine Kopie der Abrechnung auf Papier wünscht:

 

Einmal als Original mit 1 Duplikat. Das Original wird nicht gedruckt/versandt, wenn sich die Mitarbeiter bei ANO registriert haben. Das Duplikat für den Arbeitgeber wird immer gedruckt.

 

B) bei Versand an Arbeitgeber, wenn dieser keine Kopie der Abrechnung auf Papier wünscht, sondern die Auswertung in UNO erhält:

 

Einmal als Original ohne Duplikat (zur Weitergabe an den AN). Das Original wird nicht gedruckt/versandt, wenn sich die Mitarbeiter bei ANO registriert haben.

 

C) Bei Versand der Abrechnungen an den Arbeitnehmer:

 

Einmal als Original ohne Duplikat. Das Original wird nicht gedruckt/versandt, wenn sich die Mitarbeiter bei ANO registriert haben.

 

Wenn AG Kopie auf Papier möchte: Einmal ohne Original, nur 1 Duplikat und Versand an Mandant.

 

 

Und für alle Varianten zusätzlich:

Einmal ohne Original und 1 Duplikat für unsere Archivierung. Dieses Duplikat wird erstellt, auch wenn eine Registrierung in ANO erfolgt ist.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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lll
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Lieber Herr Lutz,

 

vielen lieben Dank für die Erläuterungen! Ich schaue mir alles genauer an. 

 

 

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lll
Einsteiger
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In Bezug auf diese Erläuterung habe ich noch Fragen:

 

"Wenn Sie für Ihren Mandanten keine Zahlungsaufträge erstellen möchten, löschen Sie unter Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Zahlungsverkehr die entsprechenden Auswertungen. Sollten Sie ein Begleitpapiere (z. B. DÜ-Protokoll) benötigen, können Sie in der Spalte Datenübermittlung den Eintrag DTA-Datei wählen. Weitere Informationen hierzu, finden Sie im Dokument 1033993 - Auswertungssteuerung - Zahlungsaufträge erstellen."

 

Frage 1:

Momentan habe ich folgende Auswertungen (Bei "Ausgabefach", "Termin" "Original" und "Dupl." bei allen Auswertungen wie Nr. 200), wäre es korrekt, die Auswertungen zu löschen, die nicht auf DTA geändert werden können?

Unter "Personaldaten"-"Zahlungsweise" habe ich momentan im Feld "SEPA-ÜW" die Bankverbindung vom Mitarbeiter stehen. Nachdem ich die entsprechenden Auswertungen unter "Auswertungssteuerung"-"Zahlungsverkehr" gelöscht habe, kann ich unter "Personaldaten"-"Zahlungsverkehr" auf "Kein Zahlungsverkehr" ändern und es würde keine Fehlermeldung auf dem Fehler-und Hinweiseprotokoll geben?

 

Nr.AusgabefachTerminOrigDupl.Datenübermittlung

200

201

Übertragg aus RZABJA1DTA
202

 

   ÜW/Papier
203    ÜW/Papier
205    DTA
206    ÜW/Papier
207    ÜW/Papier
210    DTA
211    ÜW/Papier
212    ÜW/Papier
215    DTA
220    DTA
255    ÜW/Papier
256    ÜW/Papier

lll_1-1641667546872.png

Frage 2:

Angenommen, in 2 Monaten gibt mir der Mandant Bescheid, dass er dem FA und die Krankenkasse SEPA-Lastschriftmandat gegeben hat. Dann aktiviere ich unter Mandatendaten-Steuer/SV-Allgemein-Zahlungweise jeweils "Lastschrifteinzug". Unter "Auswertungssteuerung"-"Zahlungsverkehr" tue ich nix?

 

Bei bAV gibt es im Programm ein Assistent und eine Lernvideo dazu, beides hat mir sehr geholfen. Es wäre toll, dass es für den Bereich "Auswertungen" auch ein Assistent und eine ausführliche Video gäbe. 

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 8 von 8
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Hallo,


zur ersten Frage:


Wenn der Mandant, so wie bereits beschrieben wurde, alle Zahlungen selbst überweist, können Sie in den Mandantendaten und Personaldaten die entsprechenden Stammdaten hinterlegen und anschließend die für Sie nicht relevanten Auswertungen unter Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Zahlungsverkehr löschen.


Bitte beachten Sie, sollte der Mandant zum Überweisen eine über LODAS erstellte DTA-Datei verwenden, muss neben der jeweiligen Datenübermittlung (Auswertung mit DTA-Schlüsselung) auch das entsprechende DÜ-Protokoll angelegt sein.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1033993 - Auswertungssteuerung - Zahlungsaufträge erstellen .

 

zur zweiten Frage:


Das ist richtig, sollten die Zahlungen an das Finanzamt und die Krankenkasse per Lastschrifteinzug vorgenommen werden, kann dies in den Mandantendaten hinterlegt werden.
Es sind dann keine weiteren Angaben notwendig.

 

In dem oben genannten Dokument finden Sie neben Tipps und Anleitungen auch einen DATEV Hilfe-Bot. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch verschiedene Fragestellungen um mit Ihnen eine für Sie passende Lösung zu finden. 

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 17.01.2022 09:55:44 von Sabrina_Simmerlein
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