Hallo,
wir haben einen MA, der uns mitteilt, dass er bald in 5 wöchige Reha geht.
Nun wollen wir wissen ob es anrechenbare Vorerkrankungen gibt.
Die Krankenkasse ziert sich eine telefonische Auskunft zu geben und möchte DÜ!
"Wäre ja für beide Parteien der leichteste Weg."
Also rufe ich die MA im Programm auf und dann unter Mitarbeiter die Auswahl - Anforderung Vorerkrankungen.
Es geht ein Fenster auf: Unter Mögliche Vorerkrankungen steht nichts zum Auswählen...
...Wir haben eine extra Zeiterfassung.
Daten von da liegen jetzt vor.
Die müssen bestimmt unter Fehlzeiten erfasst werden "Entgeltfortzahlung mit AU-Bescheinigung"?
Nur wie viele/ welche sollen da eingegeben werden. Es waren etliche Zeiträume in diesem Jahr?
Es liegen keine 6Monate zwischen den einzelnen Fehlzeiten.
Gruß
Nico
Hallo,
Sie müssten alle Vorerkrankungen eingeben, die anrechenbar seien könnten. Nur so sind Sie sicher, dass Sie nach allen Zeiträumen gefragt haben und der Krankenkasse auch alle Zeiträume bekannt sind. Gerade bei kurzen Zeiträumen neigen Arbeitnehmer ja sehr gerne dazu, dass sie die Krankmeldungen bei ihrer Krankenkasse nicht einreichen.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo,
machen Sie sich aber nicht allzu viele Hoffnungen, dass alles reibungslos klappt. In meinem Fall wurde sehr spät zurückgemeldet (1,5 Wochen nach Anfrage) und auch nicht komplett (zwei Vorerkrankungszeiten fehlten ebenso wie die Rückmeldung der Entgeltersatzleistungen).
Die ganze Geschichte ist brisant, da es sich um eine freiwillig Versicherte mit Kfz-Nutzung und aufgrund einer vertraglichen Regelung in dem alten Arbeitsvertrag einem Zuschuss zum Krankengeld handelt. Die Info-Dokumente der DATEV bilden jeweils nur einen Fall ab, nicht die Kombination, es gibt Verwirrungen bei der Krankenkasse über den Monatswert der weitergewährten Leistungen usw. Der Arbeitgeber ist leider nicht U1-pflichtig, so dass die Abgabe der AU-Bescheinigungen aus Erstattungsgründen unterbleibt und auch nicht auf anderen Wegen keine Krankheitszeiten mitgeteilt werden.
Der Dialog in LODAS zum Abruf ist sehr schlecht aufgebaut und geht an den Bearbeiterbedürfnissen vorbei, denn eigentlich müsste es so laufen:
Ich habe eine AU-Bescheinigung vorliegen und möchte wissen, ob anrechenbare Vorerkrankungen vorliegen. In diesem Fall sollte es möglich sein, aus dem Fehlzeiten-Dialog heraus die Anfrage nach dem Schema zu stellen "Bitte melde mir zu der gerade erfassten Fehlzeit mögliche Vorerkrankungen."
Stattdessen muss man sich selbst mögliche Krankheitszeiten heraussuchen, gegebenenfalls nacherfassen und für diese per separatem Abruf feststellen (lassen), ob diese anrechenbar sind oder nicht.
Und jetzt kommen noch andere Hammer hinzu: Durch eine BP hat sich der Bruttolistenpreis für die Berechnung der Kfz-Nutzung verändert und die Krankenkasse hat in einem Schreiben mitgeteilt, dass bereits vorliegende, andere Fehlzeiten ebenfalls anrechenbar sind.
Ich komme mir mittlerweile wie in einem Kafka-Roman vor ...
Viele Grüße
Ach so, liebe DATEV,
bitte passt die Info-Dokumente zum Krankengeldzuschuss und den weitergewährten AG-Leistungen an. Man hantiert hier mitunter mit 4, 5 Dokumenten herum und muss sich mühsam die Informationen zusammensuchen.
Es wird zum Einen mit Monatswerten gerechnet und zum Anderen mit Tageswerten, die Auswirkung der einzeln zu erfassenden Werte auf dem EEL-Antrag sollte visuell dargestellt werden und es sollte auch ein Berechnungschema (auch in der Probeabrechnung) mitgeliefert werde, aus dem hervorgeht, wie DATEV jetzt genau welche Werte wie ermittelt. Das wäre eine Hilfe für evtl. Nachfragen seitens der Krankenkasse.
Vielen Dank
Ich habe eine AU-Bescheinigung vorliegen und möchte wissen, ob anrechenbare Vorerkrankungen vorliegen. In diesem Fall sollte es möglich sein, aus dem Fehlzeiten-Dialog heraus die Anfrage nach dem Schema zu stellen "Bitte melde mir zu der gerade erfassten Fehlzeit mögliche Vorerkrankungen."
Hallo Herr Preuß,
nach diesem Prinzip erfolgten die Meldungen ja, als das elektronische Rückmeldeverfahren eingeführt wurde. Hier gibt es nur ein Problem: Wenn der Krankenkasse keine AU-Bescheinigungen vorliegen, erhalten Sie in dem Fall die Meldung: Es liegen keine Vorerkrankungen vor.
Das stimmt aber unter Umständen nicht. Die Krankenkasse kann nur keine Aussage machen, weil eben (noch) keine AU-Bescheinigung vorliegt.
Daher wurde das Meldeverfahren umgestellt, so dass jetzt der Arbeitgeber die möglichen Vorerkrankungszeiten angeben muss, damit die Krankenkasse auch eine Meldung gibt, wenn dort noch keine Angaben vorliegen.
Auch wenn es im Einzelfall (gerade wenn keine U1-Erstattungen) erfolgen, etwas aufwändiger ist, halte ich das jetzige Verfahren für durchaus sinnvoller.
Es funktioniert noch nicht alles toll - aber das wird hoffentlich noch. Wobei man gegen die Nichtweiterleitung der AU-Bescheinigungen an die Krankenkassen durch die Arbeitnehmer ein noch so tolles Verfahren entwickeln kann. Wenn die Krankenkasse keine Daten hat, ist eine Info durch die Kasse halt nicht möglich.
Da müsste man sonst die Ärzte mit einbeziehen, so dass diese die AU-Zeiten direkt an die Krankenkassen melden würden. Aber da sträuben sich dann die Ärzte, da dass wieder neue Verwaltungsarbeiten auf deren Seite bedeutet...
Viele Grüße
Uwe Lutz
Da müsste man sonst die Ärzte mit einbeziehen, so dass diese die AU-Zeiten direkt an die Krankenkassen melden würden. Aber da sträuben sich dann die Ärzte, da dass wieder neue Verwaltungsarbeiten auf deren Seite bedeutet...
Ja, da scheint die Lobbyarbeit der Ärzte besser zu sein, als die der
Arbeitgeberverbände, Krankenkassen, Steuerberater ...
Nur diese Weiterleitung würde endlich zu einer Vereinfachung führen oder eine Geldbuße von mindestens EUR 500,-- für die Nichteinreichung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitnehmer.
Die Geldbuße für den Arbeitnehmer kommt wohl eher...
Viele Grüße
T. Reich
Hallo Herr Lutz,
im Prinzip haben Sie recht, aber ... da ist der kleine, aber feine Unterschied. Vorausgesetzt, der Krankenkasse liegen alle Bescheinigungen vor ist es ja doch eher so, dass die KK prüft (prüfen muss), ob bei der aktuell übermittelten Fehlzeit Vorerkrankungszeiten vorliegen, auch wenn diese der Abrechnungsstelle nicht vorliegen. Deshalb meine Vision von einer geänderten Abfrage.
Der angesprochene Unterschied dazu ist ja der, dass momentan die bereits erfassten Fehlzeiten von der Abrechnungsstelle durch manuelles Anstoßen überprüft werden müssen. Frage nebenbei: Macht das wirklich jeder bei jeder neuen Fehlzeit?
Sicherlich wird es immer ein Problem sein, wenn ein Arbeitnehmer ein, zwei Tage ohne AU-Bescheinigung zu Hause bleibt. Dafür könnte aber ein Punkt in die ganze Hin- und Herübermittlerei eingebaut werden, dass dieser Zeitraum der "Entgeltfortzahlung ohne AU-Bescheinigung" der Krankenkasse per einfachem Knopfdruck übermittelt wird oder die Übermittlung sogar verpflichtend wird. Dann ist es an der KK, beim Arbeitnehmer festzustellen, ob sein Fernbleiben einem einfachem Grippeanfall zuzuschreiben ist oder er wegen einer früheren aufwendigen Hüftoperation in diesen ein, zwei Tagen schlichtweg vor Schmerzen nicht laufen konnte.
Was die Weitergabe von AU-Zeiten direkt an die Krankenkassen durch die Ärzteschaft anbelangt: Wenn der Staat mit all seinen (über)motivierten IT-Sachen endlich mal zur Sache käme, würde dies als Aufwand kaum ins Gewicht fallen. Die Untersuchungstermin wird aus abrechnungstechnischen Gründen ohnehin gespeichert, die Krankenkasse erfährt durch die für sie vorgesehene Papier-Ausfertigung der AU-Bescheinung von der Diagnose und dem AU-Zeitraum, Datenschutzbedenken stehen also nicht im Raum.
Durch den Medienbruch bei der Papier-Bescheinigung wird es für alle Beteiligten nur aufwändig. Gäbe es ein einheitliches DÜ-System, könnte der Druck-Button für die AG-Bescheinung mit einer Sende-Funktion gekoppelt sein, die den gerade eben von der freundlichen MTA ausgedruckten Beleg direkt per DÜ an die KK übermittelt.
Viele Grüße
...und so geht der Fall weiter:
Endlich ist nach 2 Wochen auch eine Antwort eingetroffen.
Diese enthält dann eine Kennzeichnung: Prüfung AU
Das bedeutet:
3 = Prüfung der AU Der Sozialversicherungsträger hat den Arbeitsunfähigkeitszeitraum geprüft und teilt mit, dass bisher eine Anrechnung auf die aktuelle/angefragte Arbeitsunfähigkeit nicht abschließend erfolgen konnte (z. B. Arztanfrage oder MDK-Beurteilung notwendig). Da der Sozialversicherungsträger nunmehr bereits auf die Anfrage des Arbeitgebers reagiert hat, ist eine weitere Beantwortung durch die Krankenkasse nicht möglich. Der Arbeitgeber sollte diesen Zeitraum frühestens 3 Wochen nach Erhalt der Rückantwort erneut anfragen.
Das kann ja nicht wahr sein, oder?
Nico
Soviel zum Thema Bürokratieabbau durch IT-gestützte Automatisierung.
In meinem wurde übrigens erst auf Nachfragen von meiner Seite der gesamte Fall noch einmal geprüft und dabei festgestellt, dass nachträglich zwei Zeiträume KG-Zeiten sind und nicht in die Entgeltfortzahlung fallen.
Das einzig Gute daran ist, dass die letzte AU ab Ende 11/2016 außerhalb der 12-Monatsfrist für Vorerkrankungen liegt und deshalb der 42-Tage-Zeitraum neuerlich beginnt.
Ihr Problem möchte ich aber auch nicht haben ...
Guten Morgen,
Das kann ja nicht wahr sein, oder?
Leider ja. Mit Bürokratieabbau oder Ähnlichem hat das alles nichts zu tun.
Jetzt stelle sich die Frage, wie gut kommt der Mandant mit dem Arbeitnehmer klar. Grundsätzlich müsste die Krankenkasse erst einmal einspringen, wenn der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung wegen Vorerkrankungen verweigert. Die Krankenkasse fordert bei unberechtigter Krankengeldzahlung aufgrund Verweigerung des Arbeitgebers vom Arbeitgeber das Krankengeld zurück.
Die Frage ist halt nur, will und kann man dem Arbetinehmer das zumuten.
Außerdem müsste man berücksichtigen, wie groß das Risiko ist, dass man das Geld nicht vom Arbeitnehmer zurück erhält.
Alles halt sehr unschön. Hier scheint bei der Krankenkasse alles schieef gelaufen zu sein, was nur geht.
Viele Grüße
T. Reich
Grundsätzlich müsste die Krankenkasse erst einmal einspringen, wenn der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung wegen Vorerkrankungen verweigert. Die Krankenkasse fordert bei unberechtigter Krankengeldzahlung aufgrund Verweigerung des Arbeitgebers vom Arbeitgeber das Krankengeld zurück.
Die Frage ist halt nur, will und kann man dem Arbetinehmer das zumuten.
Das Problem ist hier dann wieder: Viele Sachbearbeiter bei den Krankenkassen haben von dieser Regelung noch nie etwas gehört. Von dort kommt dann schon mal die Aussage: "Nein, wir zahlen kein Krankengeld. Da muss der Arbeitnehmer dann den Arbeitgeber verklagen."
Und dann steht der Mitarbeiter plötzlich ohne Geld da, wenn man als Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung einstellt.
Daher eben der letzte Satz in dem zitierten Teil absolut wichtig.
Außerdem müsste man berücksichtigen, wie groß das Risiko ist, dass man das Geld nicht vom Arbeitnehmer zurück erhält.
Diese Gefahr sehe ich eher als gering an.
Wenn sich herausstellt, dass das Krankengeld zu Recht gezahlt wurde, ist die Rückforderung durch die Krankenkasse hinfällig und es wurde ja alles korrekt abgewickelt.
Wenn sich herausstellt, dass kein Krankengeld zu zahlen war sondern Entgeltfortzahlung zu leisten ist, kann man dann ja den Auszahlungsbetrag, der sich aus der nachträglich zu zahlenden Entgeltfortzahlung ergibt, um das zurückgezahlte Krankengeld kürzen.
Genaugenommen ist diese Form der Durchführung der sinnvollste Weg. Wenn ich nämlich erst einmal als Arbeitgeber Entgeltfortzahlung leiste und sich später herausstellt, dass eine Zusammenrechnung vorliegt und der Mitarbeiter schon Anspruch auf Krankengeld hat, laufe ich als Arbeitgeber hinter der sich dann ergebenden Überzahlung her. Eine Verrechnungsmöglichkeit mit dem sich ergebenden Krankengeld gibt es ja eben nicht.
Viele Grüße
Uwe Lutz