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Lodas: Abrechnung mit Lohnart 108 Stundenlohn Netto

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letzte Antwort am 25.08.2016 15:23:03 von Gelöschter Nutzer
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manu
Einsteiger
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Nachricht 1 von 10
4867 Mal angesehen

Hallo,

ich rechne eine Mitarbeiterin mit einem Festbezug (Gehalt LA 200) ab.

Diese bekommt zusätzlich ihre Überstunden Netto ausbezahlt.

Dafür habe ich die Lohnart 108 Stundenlohn Netto genommen.

Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass jetzt der Netto-Verdienst um die Überstunden (z.B. 28 Std. x 8,50 €/Std. = 238,00 €) höher ist als wenn sie nur das Gehalt bekommt.

Dies ist leider nicht so...

Würde ich nur die 28 Stunden abrechnen ohne das Gehalt, dann würde sie Nettto genau die 238,00 € bekommen.

Stehe ich jetzt heute morgen schon auf der Leitung?

Muss ich eine andere Lohnart nehmen?

Oder muss ich das immer individuell über z.B. LOVOR ausrechnen, wie hoch der Brutto-Verdienst sein soll, damit sie auch wirklich 238 € Netto mehr bekommt als normalerweise? Das kann es aber wohl nicht sein...

Gibt es hier eine elegantere Lösung?

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe

heckerlein
Fachmann
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manu
Einsteiger
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Ja danke für die schnelle Antwort.

Mir ist das ja eigentlich auch klar, aber wie erkläre ich das denn jetzt der Arbeitnehmerin, die davon ausgeht, dass sie zu Ihrem "normalen" Netto-Gehalt noch zusätzlich 238 € ausbezahlt bekommt???

Eigentlich war das auch vom Arbeitgeber so angedacht...

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björn
Experte
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Es müsste aber trotzdem die 238,00 € unterm Strich mehr rauskommen. Haben Sie es mal mit einem Netto-Festbezug probiert. Vielleicht kollidieren hier der Stundenlohn und das Gehalt miteinander.

manu
Einsteiger
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Nachricht 5 von 10
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ja super, jetzt passt es.

Habe die Lohnart 230 Festbezug Netto genommen.

So ist das jetzt für mich plausibel...

Danke...

heckerlein
Fachmann
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Beitrag vom Nutzer gelöscht

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björn
Experte
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Nachricht 7 von 10
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Also wir hatten bisher nie Probleme in einer Prüfung.

Da bei dieser Lohnart genauso das Bruttogehalt hochgerechnet wird.

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heckerlein
Fachmann
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Beitrag vom Nutzer gelöscht

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björn
Experte
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Nachricht 9 von 10
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Hallo Herr Hecker,

ja das stimmt, da hatte ich ebenfalls einen Gedankenfehler bei der Berechnung.

Das ist nur 1 zu 1 wenn keine weiteren Bezüge nebenbei gezahlt werden.

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Gelöschter Nutzer
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Solche Berechnung (Vermischung Brutto-LA/Netto-LA) kann man nur sinnvoll in 2 Schritten lösen.

1. Schritt

Bruttogehalt berechnen und das Netto merken.

2. Schritt

Netto-Gehalt plus Netto-Stundenlohn in Brutto hochrechnen lassen.

Nur so bekommt der AN tatsächlich am Ende die 230,00 € Netto-Stundenlohn mehr. Die AG-Kosten sind dann natürlich höher, da er ja die LSt. auf die Progression des Brutto-Gehaltes zusätzlich trägt. Insofern sind der Ausführung von Herrn Hecker nichts hinzuzufügen.

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letzte Antwort am 25.08.2016 15:23:03 von Gelöschter Nutzer
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