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Lodas Abfindung mit STLA 208, Fünftelregelung Angabe fehlt im Hinweisprotokoll

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letzte Antwort am 15.07.2020 09:04:11 von Wolfgang_Stein
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floreana
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Liebes Team,

 

ich muss eine Abfindung abrechnen, ich nutze die Stammlohnart 208, die Zusammenballung von Einkünften trifft nicht zu, weil das prognostizierte Jahresbrutto um 100 Euro höher wäre, hätte die Kündigung nicht stattgefunden. Nun frage ich mich aber, warum kein Hinweis im Fehler-/Hinweisprotokoll erscheint, dort müsste doch stehen, dass in diesem Fall die Fünftelungsmethode nicht angewandt werden kann. Auch wenn ich die Abfindung erhöhe und diese zusammen mit dem bisher gezahlten laufenden Gehalt damit über dem Jahresbrutto liegen würde, erscheint nichts im Protokoll. Ich kenne das aus früheren Jahren anders. Es kann doch nicht sein, dass ich den Restbruttoverdienst im Jahr selbst manuell eintragen muss??

 

Ich bitte um Erklärung. Vielen Dank. 

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
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Hallo,

 

mit der Stammlohnart 208 wird vom Programm automatisch die Günstigerprüfung durchgeführt. Je nachdem welche Versteuerung für den Arbeitnehmer günstiger ist (Fünftelregelung oder Sonstiger Bezug) wird automatisch angewendet. 


Wenn bei der Steuerermittlung ein kumulierter Restverdienst berücksichtigt werden soll, ist dieser unter Personaldaten I Steuer I Einmalbezüge/Sonstige Angaben in der Gruppe Einmalbezüge zu erfassen. 

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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schelma
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Nachricht 3 von 4
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Sehr geehrte Herr Stein,

 

wenn ein AN innerhalb des Jahres austritt und eine Abfindung erhält, dann prüft die Stammlohnart 208 alles automatisch - aber: kann es sein, dass ein Jahresbrutto von 12 Monaten zugrunde gelegt wird? So dass die Steuerbelastung der Abfindung viel zu hoch ist?

Lodas erkennt also nicht, dass der AN austritt?

Muss ich also immer mit dem kumulierten Restverdienst arbeiten? Und der ist doch aufgrund des Austrittes 0,00!

Ist das so korrekt?

 

Herzlich 

Christina Heepmann

 

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Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 

 

für die Steuerberechnung wird der voraussichtliche Jahresverdienst automatisch ermittelt. Wenn dies nicht durchgeführt werden soll, besteht die Möglichkeit unter Personaldaten I Steuer I Einmalbezüge/sonstige Angaben den kumulierten Restverdienst von 0 Euro zu hinterlegen. 

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
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Beste Grüße Wolfgang Stein
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letzte Antwort am 15.07.2020 09:04:11 von Wolfgang_Stein
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