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Lodas 100% Kug Aufstockung auf 90%

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letzte Antwort am 02.04.2020 07:23:09 von kretzschmarnetzhammer
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kretzschmarnetzhammer
Einsteiger
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Nachricht 1 von 7
6476 Mal angesehen

Hallo liebe Community,

 

wie viele muss auch ich mich zum ersten Mal mit Kurzarbeit auseinandersetzen.
Mal ganz abgesehen von den ganzen Vereinbarungen und Anträgen/Anzeige Kurzarbeit die gerade laufen, möchte ich mich abrechnungstechnisch vorbereiten.

 

Wir haben abteilungsweise einen Komplettausfall. Sprich 0 Arbeitsstunden mit 100% Kug. Der Arbeitgeber möchte auf 90% des vorherigen Nettolohns aufstocken. Ich kriege es aber leider nicht im Lodas korrekt abgebildet
Folgende Daten:
Stkl. III, 1,0 Ki.Frbtr.
Brutto: 2.665,00 €
Netto: 2.040,83 €
Kug 67%: 1.361,33 €
Zuschuss Kug auf 80% des Nettolohns
LA 415: 271,33
Summe 1.632,66 € = 80% des bisherigen Nettos.
Soweit richtig?
Die restlichen 204,08 € als Nettolohnart, die nicht auf Kug angerechnet wird.
Wären wir bei Summe 1.836,75 € = 90% des bisherigen Nettos.
Habe LA 230 (Nettolohnart) genommen, wird aber angerechnet (trotz "keine Berechnung Kug" unter Lohnarten) und das Kug vermindert sich.

 

Habt ihr eine praktikable Lösung für mich?

Habe ich generell einen Denkfehler? Ich bin seit Tagen unter Strom, wie alle wahrscheinlich. Da lässt die Rechenleistung im Oberstübchen halt irgendwann mal nach. 😆

 

Vielen Dank und viele Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 7
6370 Mal angesehen

Hallo,


damit der steuer- und sv-pflichtige Zuschuss die Berechnung des Kurzarbeitergeldes nicht beeinflusst, ist der Betrag zusätzlich mit der Stammlohnart 412 ins Minus zu buchen. 


Diese und weitere Informationen finden Sie auch unter der Dokumentennummer 5303311 "Kurzarbeitergeld (Beispiele für LODAS)" unter Punkt 3.6.


Liebe Grüße,


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
kretzschmarnetzhammer
Einsteiger
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Nachricht 3 von 7
6362 Mal angesehen

Liebe Frau Mertel,

 

ich danke Ihnen tausend Mal! ❤️

Funktioniert einwandfrei. 👍

Wirklich, das ist gerade so eine Erleichterung das richtig abgebildet zu kriegen.

Herzlichen Dank, mir fallen tausend Steine vom Herzen.

Viele Grüße

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Bubser
Beginner
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Nachricht 4 von 7
6110 Mal angesehen

Hallo Frau Mertel, Sie können nichts dafür, aber dass DATEV die Aufstockung Programmtechnisch sehr eingeschränkt unterstützt hat mich dann doch entäuscht. Gibt es wenigstens die Ermittlung des Kurzarbeitergeldes für Aufstockungsfälle als Excel-Berechnungs-Tool?

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 7
5757 Mal angesehen

Hallo,


leider ist aktuell nur die manuelle Berechnung möglich. Ein Excel-Berechnungs-Tool gibt es für diese Berechnung nicht.

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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stbberlin
Einsteiger
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Nachricht 6 von 7
5698 Mal angesehen

Hallo Community,

 

mir raucht zwar auch schon der Kopf, aber ist obige Berechnung denn tatsächlich richtig?

 

Nach dem Beispiel im Dok 5303311 wird bei der Frage, ob der Zuschuss bzw. ein Teil des Zuschusses sv-pflichtig ist,  darauf abzustellen, ob Zuschuss + KUG 80% des ausgefallenen (Brutto)- Entgelts überschreiten.

80 % des ausgefallenen Bruttoentgelts sind im o.g. Beispiel 2.132,00.

Kug 1.361,33 + 475,41 Zuschuss = 1.836,75. Damit wäre doch der gesamte Zuschuss sv-frei!

 

Hab ich da jetzt einen Denkfehler?

kretzschmarnetzhammer
Einsteiger
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Nachricht 7 von 7
5633 Mal angesehen

Guten Morgen stbberlin,

 

nach einigen Studien in den letzten Tagen🤓 bin ich auch zu ihrem Ergebnis gekommen.

Ich werde es auch so, wie Sie beschreiben umsetzen.

 

Mein Eingangspost hatte einen Denkfehler. Ich habe das mit den 80% der Differenz von Brutto-Sollentelt und Brutto-Istentgelt nicht verstanden.

 

Einen schönen Tag und noch starke Nerven.

 

Liebe Grüße

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letzte Antwort am 02.04.2020 07:23:09 von kretzschmarnetzhammer
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