Hallo,
In den Lohnauswertungen in Unternehmen Online wird der Leistungsantrag KUG nicht angezeigt.
Wie bekomme ich diesen in die Auswertungen für den Mandanten. Ich habe Lohn und Gehalt.
Danke für die Hilfe
Schöne Grüße
Michael Then
Gelöst! Gehe zu Lösung.
war die Auswertung zuvor vorhanden?
Evtl. die Auswertung mal neu hinterlegen.
naja, die Auswertung ist angelegt in Lohn und Gehalt.
Aber in Unternehmen Online / Personalwirtschaft ist Sie eben nicht.
Wie kann diese denn hinterlegen?
Haben Sie die Berechtigung?
es gibt einen Extra Punkt in der Rechtevergabe:
Auswertungen Personalwirtschaft->Weitere Auswertungen->Antrag auf Gewährung von Kurzarbeitergeld
Hallo,
ja , die Berechtigung unter Auswertungen Personalwirtschaft->Weitere Auswertungen->Antrag auf Gewährung von Kurzarbeitergeld ist angehakt und die Datenfreigabe mit Mandantennummer angelegt.
Meines Wissens gibt es nur ein "Auswertungspaket" für Unternehmen Online-> nämlich ALLES
Sind die anderen Auswertungsdaten des entsprechenden Monats da? (Hat das Senden funktioniert und ist es auch beim UO angekommen, alternativ in RZ Kom überprüfen)
Oder Zeitraum bei Anzeige erweitern, war jemals die entsprechende Auswertung in den Vormonaten vorhanden?
mehr kann ich nicht beisteuern...
Hallo,
der Leistungsantrag ist prinzipiell im Auswertungspaket für Unternehmen online enthalten.
Bitte prüfen Sie, ob Sie Favoriten definiert aber den Leistungsantrag nicht in Ihren Favoriten ausgewählt haben. Das ist ein möglicher Grund, weswegen der Leistungsantrag nicht in Unternehmen online bereitgestellt wird.
Wenn dies nicht der Fall sein sollte, bedarf Ihr Sachverhalt einer individuellen Prüfung. Bitte wenden Sie sich dazu über die üblichen Servicekanäle an uns.
Hallo,
das Problem ist gelöst.
Der Grund lag darin, dass zwar der Mandat die Berechtigung hatte, aber bei mir selber war in den Berechtigungen der Punkt nicht aktiviert. Deshalb konnte ich die Auswertung nicht in DUO sehen.
Da wäre wieder eine Ansicht des Mandanten sehr hilfreich. Dies wird ja schon in anderen Beiträgen gefordert. In der Kanzlei die Ansicht des Mandaten einstellen zu können.
Vielen Dank für die Tipps.
Schöne Grüße
Michael Then