Hallo,
hat jemand schon mal eine zweckgebundene Barlohnzahlung abgerechnet, die über die Abrechnung ausgezahlt werden soll? Ich habe nur die Stammlohnart 869 gefunden und da erfolgt zwingend ein Nettoabzug. Kann mir jemand helfen?
Vielen Dank im Voraus!
Gruß
Tanja Brömer
Hallo Community,
können Sie Frau Brömer bei diesem Sachverhalt unterstützen?
Vielen lieben Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Sandra Rüdinger
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Brömer,
wofür ist die Bargeldzahlung? Dient diese als Vorschuss für Reisekosten, als Auslagenersatz oder ... ?
Hallo Herr Haas,
die Azubis sollen einen Betrag von 44,00 € bekommen und den für die Fahrkarte verwenden. Eine Barlohnzahlung ist ausgeschlossen. Es handelt sich hier um eine zweckgebundene Barlohnzahlung, die wie ein Sachbezug bis 44,00 Euro steuer- und sv-frei ist.
Die Arbeitnehmer reichen die Fahrkarten als Beleg ein, so dass der Nachweis erbracht ist.
Wir verwenden dafür trotzdem die Lohnart 869 und tragen gleichzeitig bei den Festbezügen die Nettolohnart als Bezug mit dem Betrag ein. Demzufolge ergibt sich im Netto +/- 0,- € und wird auch nicht dargestellt.
Ok, danke. Dann versuche ich das mal.
Ich hatte der Mandantin jetzt schon den Vorschlag gemacht, den Betrag nach Vorlage des Beleges aus der Kasse auszuzahlen. Dann hat man auch gleich die Prüfung der Verwendung. Ich denke so war es wahrscheinlich auch gedacht.
Vielen Dank trotzdem 🙂
Im Bereich
Personaldaten - Entlohnung - Fahrtkostenzuschuss
gibt es die Möglichkeit eine solche Zuwendung bzw. Sachbezug anzulegen - dort wird dies dann auch dementsprechend sv- und steuerrechtlich richtig abgerechnet.
Wir rechnen dies dann z.B. im Februar mit Nachberechnung Januar ab, sobald die Buchhaltung/der Beleg vorliegt.
Der Bereich Fahrtkostenzuschuss rechnet leider steuer- und sv-pflichtig ab. Also falsch, da es sich nicht um einen Fahrtkostenzuschuss sondern um eine zweckgebundene Barlohnzahlung handelt. Und im Bereich Jobticket ist wieder der Nettoabzug gefordert.
Danke trotzdem.
Die Auszahlung an den Mitarbeiter haben wir über einen Nettobezug geregelt (muss separat eingegeben werden) - dann wird ihm dies zuallererst sv- und steuerrechtlich richtig abgerechnet und im Anschluss zusätzlich ausbezahlt.
Wir rechnen zB "Arbeitgeberzuschuss private Energiekosten" mit 44,00€ als zweckgebundene Zahlung ab.
eigene Lohnart angelegt mit Stammlohnart 202. Steuer/SV Behandlung: in 4 umgeschlüsselt (steuer- u. sv-frei).