Hallo liebe Community,
Wir haben für unsere Kanzlei im Januar eine nachberechnung auf den Dezember angestoßen, wegen der BG. Nun wurden bei 2 Mitarbeitern die Freibeträge für ganz 2020 gestrichen und mehr Lohnsteuer berechnet.
Haben wir die Möglichkeit, es rückgängig zu machen? In 2020 waren die Freibeträge ja richtig. Ab 2021 sind sie korrekterweise nicht mehr da. Der Januar 2021 ist schon abgerechnet.
Vielen Dank.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
prüfen Sie bitte, ob die Freibeträge für 2020 noch in den Personalstammdaten erfasst sind. Ein Korrektur erfolgt nur bei geänderten Stammdaten.
Wurde auch die Lohnsteuerbescheinigung für 2020 korrigiert?
Wenn in den Personalstammdaten keine Freibeträge erfasst sind, können Sie diese wieder eingeben. Klären Sie ggf. nochmal mit dem Finanzamt ob die Freibeträge für 2020 weiterhin gültig sind.
Benötigen Sie eine korrigierte Lohnsteuerbescheinigung, senden Sie eine Wiederabrechnung für Januar 2020 und führen Sie eine Nachberechnung auf 12/2020 nach dem Entstehungsprinzip durch.
Beachten Sie, das Nachberechnungen in das Vorjahr mit dem steuerlichen Entstehungsprinzip nur in den ersten drei Januarwochen (Dreiwochenfrist) eines Jahrs zulässig sind. Weitere Informationen finden Sie im Dokument 5303335 - Nachberechnung (Beispiele für LODAS). Wenn in einem Monat des laufenden Kalenderjahrs bereits eine Nachberechnung für das Vorjahr nach dem Zuflussprinzip abgerechnet wurde, ist eine Nachberechnung mit dem Entstehungsprinzip nicht mehr möglich. Das Zuflussprinzip wird automatisch angewandt.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Frohmeyer,
ganz herzlichen Dank für Ihre Antwort. ja, es wurde eine neue Lohnsteuerbescheinigung erstellt. Wir haben die Sachlage mit dem Finanzamt besprochen und eine Korrektur, wie von Ihnen beschrieben, durchgeführt.