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LODAS: behersch. GGF einer GmbH erhält AG Zuschüsse zum Versorgungswerk

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letzte Antwort am 23.01.2019 08:40:22 von Kristin_Frohmeyer
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tanja39
Einsteiger
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Hallo Community,

hier meine Frage:

ich rechne einen beherschenden Gesellschafter-Geschäftsführer ab, der Beiträge als Firmenzahler an ein Versorgungswerk abführen muss. Er erhält einen Zuschuss vom Arbeitgeber dafür.

Meine Fragen:

1) Der AG-Zuschuss ist im Vertrag geregelt und damit steuerpflichtiger Arbeitslohn für den GGF. Muss also als Bruttobezug dem steuerpflichtige Brutto hinzugerechnet werden. Lodas bietet mir jedoch nur an, den Zuschuss als Nettobezug auf die Lohnabrechnung zu nehmen. Das wäre nicht richtig aus meinen Augen. Ich könnte natürlich nun den AG-Zuschuss ins Brutto mit aufnehmen (händisch), den selben im Netto abziehen (händisch) und dann wieder im Netto hinzufügen und den Gesamtbeitrag Versorgungswerk abziehen. Gibt es vielleicht eine elegantere Lösung für das Problem.

2) Ich darf momentan noch keine Beitragsnachweise ans Versorgungswerk senden, da der Fall noch nicht abgeschlossen bearbeitet wurde. Kann ich nur eine Übersicht der Versorgungswerkbeiträge pro Monat z.B. Auswertung 140 erstellen lassen, ohne das irgendwas vorerst raus geht? Wenn ja, was müsste ich dazu schlüsseln.

Danke schon mal für eure Hilfe.

Tanja

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Tanja,


wenn Sie bei den Angaben zum Versorgungswerk Firmenzahler wählen, wird der hinterlegte Netto-Bezug für den AG-Zuschuss ausgweisen.


Soll dieser AG-Zuschuss steuerpflichtig abgerechnet werden, legen Sie eine steuerpflichtige Lohnart unter Mandantendaten | Lohnarten an. Hier können Sie einen Folge Netto-Abzug erfassen. Dieser wird mit dem umgekehrten Vorzeichen der Lohnart verbucht. Sie können diese neu angelegte Lohnart in den Personaldaten unter Entlohnung | Festbezüge hinterlegen.


Möchten Sie keine Beiträge an das Versorgungswerk übermittelt, schlüsseln Sie die Auswertung 140 unter Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Standardauswertungen in der Spalte Datenübermittlung auf Papier. Beachten Sie jedoch, dass dies den gesetzlichen Vorschriften widerspricht.

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 23.01.2019 08:40:22 von Kristin_Frohmeyer
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