Hallo Community,
ich habe einen Baulohn Mandanten, wo wir ein einfaches AZK über Lohnart 460 führen, jedes Mal, wenn ich die AZK Stunden verringere über Lohnart 460 gehen diese Stunden mit an die SOKA Bau also lohnzahlungspflichtige Stunden.
Im Juli hat ein AN 188 Stunden gearbeitet und 5,5 Stunden aus dem Arbeitszeitkonto genommen, die SOKA Bau bekommt 193,50 Stunden gemeldet und geht von Unterschreitung des Mindestlohns aus.
Das AZK habe ich als "Stunden ohne Bewertung" und beim Faktorschlüssel 0 keine Angabe- die Lohnart 460 habe ich beim Reiter Baulohn keine Verteilung von Stunden und Beträge geschlüsselt.
Wie kann ich das AZK mit der Lohnart 460 bei der Stundenberechnung außen vor lassen, dass es nicht mit an die SOKA Bau gemeldet wird?
Die AN haben Bereitschaft und können diese dann absetzen, bezahlt werden sollen die Überstunden nicht, nur Freizeitausgleich.
Vielen dank für jegliche Hilfe...
Hallo,
aber der Arbeitnehmer bekommt ja dann auch 193,50 Stunden bezahlt abgerechnet oder?
Die gearbeiteten 188 Stunden und die in Freizeit genommenen 5,5 Stunden.
Ansonsten "verschenkt" der Arbeitnehmer ja seine 5,5 Stunden......
Viele Grüße
Eva
Hallo,
nein, er bekommt 188,00 Stunden bezahlt, hat dann also "nur" 182,50 Stunden gearbeitet.
Dann dürfen auch nur 182,50 Std. als gearbeitete Stunden erfasst werden und 5,5 Std. über die Lohnart 460.
Er bekommt Gehalt für 188 Std. auf der aktuellen Lohnabrechnung? (188 Std. x Std.lohn) Oder für 193,50 Std.?
Viele Grüße
Er bekommt 188,00 Stunden x Stundenlohn.
Da müsste der Mandant mir detailiert die 5,5 abgesetzten Stunden für das Kalendarium übermitteln. Wie erfolgt die Abrechnung der Überstunden geldlich? Also mit der Lohnart 460 werden nur die Stunden vom AZK abgezogen, da hat er diese noch nicht bezahlt bekommen.
Besteht denn grundsätzlich die Möglichkeit, die 460 so zu schlüsseln, dass es nicht als Stunden an die SOKA Bau übermittelt wird?
Wir rechnen es getrennt ab: Lohnart 1000 für gearbeitete Stunden und Lohnart 46x für AZK-Ab- oder Aufbau. Hier werden dann auch Stunden und Entgelt auf der Abrechnung gebucht.
Du kannst die Lohnart 460 umschlüsseln, ist aber m. E. mit Vorsicht zu genießen.
Wird das Entgelt ohne Zuschläge gebucht? Wenn Stunden abgebummelt werden, wäre es ja nicht korrekt. Das die Überstundenbezahlung als Stunden an die SOKA Bau übermittelt wird, ist das korrekt?
Weißt du, wie ich die Lohnart umschlüsseln kann? Das was ich gemacht hatte, war nicht zielführend und die Stunden wurden mit übermittelt.
Vielen Dank bisher für deine Hilfe!
Hallo, Überstundenzuschläge enstehen ja bereits bei Abrechnung der gearbeiteten Stunden, nicht beim Abbau vom Arbeitszeitkonto.
Die Lohnart kannst du bei den Mandantendaten - Lohnarten - Registerkarte "Baulohn" abändern.
Das hatte ich gemacht, überall keine Verteilung von Stunden und Beträgen bzw. kein Sollentgelt, aber es wurde trotzdem als Stunden hinzugerechnet.
Hallo,
grundsätzlich werden alle Stunden, die in das Arbeitszeitkonto eingestellt werden bzw. dem AZK entnommen werden, automatisch als lohnzahlungspflichtige Stunden an SOKA-BAU gemeldet. Das zu den AZK-Stunden kein Lohnbetrag bezahlt wird, ist nicht der Regelfall. Im Bauhauptgewerbe sieht der Tarifvertrag Arbeitszeitkonten immer mit Stunden und Beträgen vor.
Wenn Sie die lohnzahlungspflichtigen Stunden in Ihren Fall ändern möchten, können Sie dies mit der StLA 400 Stundenverteilung vornehmen. Unter Mandantendaten | Lohnarten, Register Allgemein im Feld Stundenstatistik für Lohnkonto und B/N ist die Lohnart auf bezahlte Stunden und Zeitlohnstunden zu ändern. Die zu kürzenden Stunden können über die Bewegungsdaten erfasst werden.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Frohmeyer,
vielen Dank für Ihre Antwort, heißt das, wenn ich über die Stammlohnart 400 gehe, kann ich die gearbeiteten Stunden ganz normal abrechnen? Oder muss ich grundsätzlich die abgebummelten Stunden und restlichen gearbeiteten Stunden jeweils erfassen?
Hallo,
vielleicht hilft Ihnen folgendes Beispiel weiter:
Es wurden 188,00 Stunden gearbeitet und 5,50 Stunden aus dem Arbeitszeitkonto entnommen ohne Betrag. Diese Buchungen erfolgen wie bisher. Ohne weiteres Handeln, würden nun 193,50 Stunden an die SOKA gemeldet werden.
Damit jedoch nur 188,00 Stunden an SOKA gemeldet werden, sind zusätzlich 5,50 Stunden mit der Stammlohnart 400 im Minus zu erfassen. Diese Stunden haben nur Einfluss auf die SOKA-BAU-Meldung.