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LODAS: Wiederverwendung einer PNr bei Wiedereintritt - Änderung Haupt-GTS

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letzte Antwort am 11.01.2018 12:57:40 von Verena_Heinlein
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monk
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Hallo zusammen,

folgendes Problem ist aufgetreten:

Austritt einer Arbeitnehmerin im Juni 2017 - Wiedereintritt im September 2017 unter derselben Personalnummer.

Im Dezember 2017 wurde festgestellt, dass sich die Haupt-GTS der Berufsgenossenschaft ab 01.01.2017 geändert hat.

Die neue GTS wurde der Arbeitnehmerin auch ab Januar 2017 zugeordnet, da aber eine Nachberechnung auf die Monate vor Wiedereintritt nicht möglich ist, wird im Lohnnachweis Unfallversicherung Entgelt von Januar bis Juni 2017 unter der alten Haupt-GTS ausgewiesen.

Gibt es hier noch irgendeinen Trick, mit dem Abhilfe geschaffen werden kann?

Mit freundlichen Grüßen

Monika Krüger

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Krüger,

wenn ein zweiter Beschäftigungszeitraum vorhanden ist, ist eine Nachberechnung auf den ersten Zeitraum nicht mehr möglich. Dies betrifft alle Nachberechnungen, die für die Personalnummer durchgeführt werden. Hiervon ist auch der Gefahrtarifschlüssel betroffen. Informationen zur Nachberechnung bei mehreren Beschäftigungszeiträumen finden Sie im Dokument 1021512 in der Lexinform/Info-Datenbank unter Punkt 6.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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monk
Beginner
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Hallo Herr Stein,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Das mit der Nachberechnung war mir schon klar. Meine Frage zielte eher darauf ab, ob man an den BG Werten noch irgendwo etwas drehen kann. Alles was ich dazu gefunden habe, löst m.E. das Problem auch nicht.

Vor dem Löschen des Ein-und Austrittsdatums scheue ich eher zurück, da das m.E. unabsehbare Folgen haben kann

Wenn nun gar nichts geht, muss ich über svnet stornieren und neu melden?

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Krüger,

ändert sich rückwirkend die Gefahrtarifstelle und sind davon Arbeitnehmer betroffen, die zwei oder mehr Beschäftigungszeiträume haben, kann die Gefahrtarifstelle für die vorhergehenden Beschäftigungszeiträume nicht korrigiert werden. Eine Programmlösung gibt es derzeit nicht, sodass für diesen Fall eine manuelle Meldung notwendig ist.

Sie finden zu diesem Sachverhalt in der Dokumentennummer 1001020 weitere Informationen.

Viele Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 11.01.2018 12:57:40 von Verena_Heinlein
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