Hallo,
wie gehe ich vor, wenn ein Mitarbeiter im laufenden Monat von der Geringfügigkeit in die Versicherungspflicht wechselt? Muss ich den Mitarbeiter neu anlegen?
Viele Grüße
d. Enge
Hallo Frau Enge,
ja genau. Sie können aber die kompletten Mitarbeiter Daten auf eine neue Personalnummer kopieren und dann anschließend ändern.
Sie müssen auf jeden Fall die alte Personalnummer vom UV-Meldeverfahren ausschließen und die bisherigen UV-Stunden und -Entgelte auf die neue Personalnummer übertragen.
Gruß
B. Niggemann