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LODAS: Verbraucherinsolvenz Pfändung bei MiniJob

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letzte Antwort am 30.10.2019 13:19:50 von sue
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nschwarz
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Nachricht 1 von 8
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Guten Tag,

wir haben einen Arbeitnehmer mit einer Verbraucherinsolvenz. Der Arbeitnehmer arbeitet bei uns auf Stundenbasis, Minijobber.

Er hat außerdem ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, mit dem die Pfändungsfreigrenze bereits überschritten wird.

Wie kann ich die Pfändung in LODAS einrichten? Es soll ja keine Pfändungsfreigrenze beachtet werden, sondern alle pfändbaren Bezüge sollen berücksichtigt werden.

shizofritz
Aufsteiger
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Hallo,

evtl. kann Ihnen da das Dokument  Pfändung: Weitere Einkünfte für die Ermittlung des Pfändungsabzugs mit LODAS berücksichtigen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Manuel Lubbe

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sue
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 8
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Hallo,

ist das vom Amtsgericht im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ausdrücklich so angeordnet worden?

viele Grüße

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nschwarz
Einsteiger
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Ja, es wurde so festgelegt.

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nschwarz
Einsteiger
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Hallo Herr Lubbe,

leider nicht ganz das, was ich brauche. Es muß ja quasi alles was pfändbar ist, gepfändet werden, da die Pfändungsgrenze ja bereits in dem SV-Arbeitsverhältnis überschritten wird.

Wenn ich eine Pfändung anlege, wird aber die Pfändungsfreigrenze berücksichtigt. Es sollte eine Möglichkeit geben, diese zu unterdrücken.

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shizofritz
Aufsteiger
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Nachricht 6 von 8
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1.PNG

2.PNG

Klingt für mich gar nicht so weit entfernt

Ansonsten wenn die Pfändungsfreigrenze bereits im anderen Beschäftigungsverhältnis überschritten wird, könnten Sie den monatlichen Netto-Verdienst jeweils als fixen Abzugsbetrag hinterlegen.

Mit freundlichen Grüßen

Manuel Lubbe

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

damit ein fester Wert als Pfändung abgezogen wird, erfassen Sie dies als fixen Abzugsbetrag. Bei Erfassung einer Verbraucherinsolvenz wird grundsätzlich die Pfändungstabelle herangezogen.

Möchten Sie für die Pfändung einen weiteres Einkommen berücksichtigen, finden Sie die Lösung im Dokument, dass Herr Lubbe genannt hat.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Stein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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sue
Aufsteiger
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Hallo,

in Lohn und Gehalt funktioniert es folgendermaßen:

REgisterkarte Pfändungen:

- individuelle Festlegungen:

- Absolut unpfändbar: 0€uro eingeben, dann zieht das Programm 70% (ohne Unterhaltsberechtigte) ab.

evtl. ist Lodas ähnlich aufgebaut.

Viele Grüße

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7
letzte Antwort am 30.10.2019 13:19:50 von sue
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