Hallo,
ich habe einen neue Mitarbeiterin die auf Teilzeit bei unserem Mandanten arbeiten möchte(ist in Elternzeit). Sie arbeitet eig. bei einem anderen.
Die Bestätigung etc hat Sie vorgelegt.
Meine Frage ist wie ich die Dame anlegen muss und ob man auf etwas bestimmtes achten muss.
Dankeschön
Hallo Frau Yilmaz,
solange Sie nur bei Ihnen arbeitet müssen Sie nichts weiter beachten außer der normalen Abgrenzung ob Minijob, Gleitzone oder SV-Pflicht.
Gruß
Björn Niggemann
Hallo Herr Niggemann,
nein, sie arbeitet eigentlich bei einem anderen Arbeitgeber und möchte bei uns als Teilzeit arbeiten.
Aber bei dem anderen Arbeitgeber ist sie doch gerade in Elternzeit und arbeitet nicht oder habe ich das falsch verstanden?
Hallo Frau Yilmaz,
solange die Mitarbeiterin bei dem anderen Arbeitgeber in einer ruhenden Elternzeitphase ist (d.h. kein Entgelt bekommt), ist für Sie bei der Anlage keine Besonderheit zu beachten.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass bei Anmeldung für das ELStAM-Verfahren als Hauptarbeitgeber der anderer Arbeitgeber mit der ruhenden Elternzeit eine Rückmeldung als Nebenarbeitgeber mit Steuerklasse VI bekommt.
Somit kriegt der andere Arbeitgeber in diesem Fall die Aufnahme der Teilzeittätigkeit bei Ihnen mit. Sofern die Mitarbeiterin für eine Nebenbeschäftigung also eine Genehmigung benötigt oder die Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit erst einmal dem anderen Arbeitgeber (wegen der ruhenden Elternzeitbeschäftigung) anbieten muss, sind hier eher rechtliche Beurteilungen notwendig.
Sofern der andere Arbeitgeber von der Teilzeittätigkeit bei Ihnen weiß und auch wissen darf, dürfte dies allerdings eher unproblematisch sein.
Wichtig für die Mitarbeiterin ist dann nur, dass nach Ende der Elternzeit und Wiederaufnahme der Tätigkeit bei dem anderen Arbeitgeber dieser wieder eine Ummeldung im ELStAM-Verfahren auf Hauptarbeitgeber durchführen muss.
Viele Grüße
Uwe Lutz
genau
Hallo Herr Lutz,
vielen lieben Dank für Ihre Hilfe.
Muss ich bei der Dame dann auch die Elternzeit etc eintragen?
Hallo Frau Yilmaz,
nein, da Sie bei Ihnen nicht in Elternzeit ist, sind keine besonderen Einträge vorzunehmen.
Viele Grüße
Uwe Lutz