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LODAS Quarantäne, aber negativer PCR-Test

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letzte Antwort am 29.03.2022 13:25:05 von PaHeld
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isabel
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 5
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Hallo Zusammen,

 

wir haben einen AN, welcher sich vom 19.-24.03. in Quarantäne befand, aufgrund einer positiven Schnelltest. Bis zum PCR-Testergebnis verging dieser Zeitraum. Nun ist dieser negativ ausgefallen. Somit erhalten wir auch keinen Quarantäne-Bescheid. Ich kann dann auch keine Quarantäne abrechnen, richtig?

 

Gebe ich trotzdem eine Fehlzeit ein? 

 

Vielen Dank im Voraus!

Hintemann
Beginner
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Nachricht 2 von 5
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Hallo,

 

Ich persönlich hätte diesen Fall so gehandhabt:

Fragestellung:

F: Wird im Arbeitsvertrag §616 BGB ausgeschlossen?

 

Hier gibt es dann 2 Möglichkeiten:

1) nein, der Arbeitsvertrag enthält keine entsprechende Formulierung -> der Arbeitnehmer muss mit seinem üblichen Gehalt bzw. Sollstunden bezahlt werden

2) ja, im Arbeitsvertrag wird §616 BGB ausgeschlossen

  • der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, da §616 BGB ausgeschlossen wurde und es ist kein Fall des IFSG, da weder ein positiver PCR-Test noch ein Tätigkeitsverbot oder eine Absonderung vorlag
  • also würde ich unbezahlte Quarantäne abrechnen, dafür gibt es in L&G den Ausfallschlüssel QU, dies wird in Lodas eine Äquivalente besitzen.
PaHeld
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
204 Mal angesehen

Hallo @Hintemann 

 

grundsätzlich kann ich Ihnen folgen, Sie haben die Prüfreihenfolge gut beschrieben.

 

Allerdings habe ich eine Anmerkung, die evt. hier auch zutreffen könnte:

 

In (beispielhaft) NRW gilt auch ein Isolation-/Quarantänepflicht bei eines "Schnelltest" (also eines Bürgertests).

 

Der bei den Schnelltest erzeugte Nachweis des positiven Schnelltestes gilt als Nachweis im Sinne des IFSG. Das lässt sich in der Quarantäne-Verordnung für NRW nachlesen. Demnach würde ich (in NRW!) nicht "unbezahlte Quarantäne" schlüsseln.

 

Anders wird es natürlich sein, wenn ein Selbsttest durchgeführt wurde, der Positiv ausfällt - und nicht durch einen Schnelltest oder PCR Test bestätigt wird.

 

Es ist aber auch im Moment wirklich ein Drama, korrekt rauszubekommen, "was"/"wie"/"wo" gilt. 😞

 

Vielleicht hilft meine Aussage ja.

 

LG

Hintemann
Beginner
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Nachricht 4 von 5
201 Mal angesehen

@PaHeld vielen Dank für den Hinweis!

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PaHeld
Einsteiger
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Nachricht 5 von 5
193 Mal angesehen

Ach so...in NRW bedarf es kein Quarantänebescheid. Wie das in anderen Bundesländern aussieht, kann ich nicht sagen.

 

PaHeld_1-1648553092329.png

 

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letzte Antwort am 29.03.2022 13:25:05 von PaHeld
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