Hallo, ich habe eine Frage. Nachzahlung Gehalt aus 2017. Vergleich wurde jetzt geschlossen, aber AN ist in 2017 schon ausgeschieden.
Zu versteuern ist das Ganze 2019:
Den Lösungsweg finden Sie hier:
Info-Datenbank, Dok.-Nr. 5303235
Dort den Punkt 4.3 Einmalbezug nach Austritt des Arbeitnehmers im Vorjahr, der Betrag soll im aktuellen Jahr / Abrechnungsmonat abgerechnet werden
Vielen Dank.