Hallo, ich möchte ab Mai 2018 nachträglich die Gefahrtarifstelle der Berufsgenossenschaft eines Mitarbeiters ändern, da diese nicht korrekt eingetragen ist. Ich bin auf der entsprechenden Seite (Reiter Personaldaten/Unfallversicherung), jedoch lässt sich eine andere GTS mit der Anlage einer neuen Zeile nicht eintragen. Woran kann es liegen? Vielleicht hat Jemand eine Lösung. Danke sehr.
Hallo,
ist es richtig, dass Sie ab Mai 2018 eine neue Abweichende Gefahrtarifstelle hinterlegen möchten?
In dem Fall entfernen Sie im Mai 2018 den nicht mehr gültigen Gefahrtarif und hinterlegen den anderen Gefahrtarif.
Voraussetzung ist, dass dieser auch in den Mitgliedsdaten des Mandanten zurückgemeldet wurde.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Danke sehr. Leider funktioniert das nicht. Es sind 2 Gefahrentarife hinterlegt, 1 davon als Stamm-Gerfahrentarif. Letztere lässt sich im Personalstamm nicht löschen.
Bis zum Jahr 2017 konnte die Stamm-Gefahrentarif im Personalstamm noch abweichend geändert werden. Im Jahr 2018 jedoch nicht. Ich kann zwar eine neue Zeile anlegen, jedoch nichts eintragen, da die Felder grau belegt sind.
Da ich nichts ändern kann, würden falsche Zahlen an die VBG übermittelt werden und das will ich natürlich vermeiden. Oder kann ich zur Übermittlung bereit stehende Daten alternativ manuell ändern?
Hallo,
wurden Ihnen mehrere Gefahrtarifstellen von der Berufsgenossenschaft zurückgemeldet und in LODAS eingespielt, können diese unter Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Register Unfallversicherung in der Tabelle Abweichende Gefahrtarifstellenverteilung (GTS) zugeordnet werden.
Die "grau" hinterlegte Mitgliedschaft in den Personaldaten ist Ihre Hauptmitgliedschaft mit der in den Mandantendaten ausgewählten Haupt-GTS. Für alle Arbeitnehmer, die unter dieser Haupt-GTS gemeldet werden, ist keine abweichende Zuordnung erforderlich.
Bitte prüfen Sie, ob unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Mitgliedschaften, für Ihre aktive Mitgliedschaft die Rückmeldungen der Berufsgenossenschaft für das Meldejahr 2018 eingespielt wurden. Wechseln Sie dazu auf einen Bearbeitungsmonat in 2018. Es muss sowohl für die Mitgliedschaft als auch für die Gefahrtarifstellen eine Gültigkeit von XX.XX.2018 und bis XX.XX.2018 hinterlegt sein.
Ein Stammdatenabruf kann immer nur dann erfolgen, wenn alle benötigten Angaben (wie z.B. Mitgliedsnummer, PIN, Betriebsnummern etc.) für die Berufsgenossenschaft hinterlegt sind.
Ist die Rückmeldung enthalten und Sie können dennoch in den Personaldaten keine abweichende Gefahrtarifstelle zuordnen/löschen, wenden Sie sich bitte über einen anderen Servicekanal an uns, damit wir den Sachverhalt prüfen können.
Viele Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG