Hallo Community,
ich habe Deine Sache mit der ich einfach nicht mehr weiterkomme und hoffe, dass hier jemand ist der mir da weiterhelfen kann.
Folgender Sachverhalt:
Ein Mitarbeiter hat uns den Zeitpunkt einer Erkrankung falsch angegeben.
Die Arbeitsunfähigkeit dauerte von September 2024 bis Mai 2025.
Er gab uns den Tag des Beginns Erkrankung mit dem 16.09.2024 an, was bedeutet hätte, dass wir bis zum 28.10.2024 sein Gehalt bezahlen und er im Anschluss Krankengeld bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit bekommt.
So wurde das auch in LODAS erfasst, allerdings erst mit Abrechnungslauf November 2024 und es gab eine Überzahlung (177,37) die wir, wie sonst auch in solchen Fällen, auf unser Lohn/Gehaltskonto 1740 gebucht haben.
Nach dem erfolgten Abrechnungslauf für November erhielten wir eine Meldung der Krankenkasse des Mitarbeiters, dass dieser bereits seit dem 11.09.2024 krankgeschrieben ist und schon ab dem 23.10.2024 Krankengeld bezieht.
Wir haben den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit entsprechend in LODAS erfasst und es gab wieder eine Nachberechnung und eine Überzahlung von insgesamt EUR 302,83. Auch diese haben wir auf Konto 1740 gebucht.
Der Gesamtbetrag der Nachberechnung (302,83) wurde mit der Mai-Abrechnung verrechnet.
Was mache ich aber nun mit den EUR 177,37 die noch immer auf dem Verrechnungskonto offen sind?
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Ich sag schon mal Danke und
LG
MGMeike
Die Verrechnung der 177,37 € hätten sich im Monat der zweiten Korrektur (Dezember 2024?) bereits ausgleichen müssen. Mit dieser Abrechnung:
@MeikeMG schrieb:...
Nach dem erfolgten Abrechnungslauf für November erhielten wir eine Meldung der Krankenkasse des Mitarbeiters, dass dieser bereits seit dem 11.09.2024 krankgeschrieben ist und schon ab dem 23.10.2024 Krankengeld bezieht.
Wir haben den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit entsprechend in LODAS erfasst und es gab wieder eine Nachberechnung und eine Überzahlung von insgesamt EUR 302,83. Auch diese haben wir auf Konto 1740 gebucht.
...
Was meinst Du mit "Verrechnungskonto" im Satz:
@MeikeMG schrieb:
Was mache ich aber nun mit den EUR 177,37 die noch immer auf dem Verrechnungskonto offen sind?
das Konto 1740? Oder das Verrechnungskonto 1755? Wenn es auf dem Konto 1755 offen ist dann hier auf 1740 umbuchen, dann hat sich das vielleicht schon erledigt.
Sonst würde ich mal auf dem Konto 1530 schauen ob dort die Gegenbuchung zu den 177,37 € gelandet ist. Wie gesagt sollte das im Monat der zweiten Korrektur der Abrechnung erfolgt sein.
Sorry, ich nenne es Lohn/Gehaltsverrechnungskonto, alte Gewohnheit.
Das hat mich ja eben auch gewundert, weil 1755 korrekt bebucht ist.
Ich schau mir das in Ruhe nochmal an, danke für die Tipps!
Bei uns wird der Buchungsbeleg nicht "automatisch" verbucht,
wir machen das noch manuell.
Das dachte ich mir auch, dass sich die Differenz automatisch hätte ausgleichen müssen.
De Facto ging das aber nicht, weil der Mitarbeiter die erste Gehaltsabrechnung erst wieder im
Mai 2025 nach dem Ende seiner Erkrankung erhalten hat.
Da wurden auch die EUR 302,83 automatisch verrechnet.
Bleibt die Frage, wohin mit der ersten Überzahlung aus der ersten Korrektur.
Hallo @MeikeMG ,
wenn Sie in der Buchhaltung noch eine ungerechtfertigte Forderung gegenüber dem Mitarbeiter haben, sollten Sie das in Ihrer Buchhaltungsabteilung ausbuchen lassen. Da bei Ihnen ohnehin noch manuell gebucht wird, sollte das kein Problem darstellen.
Ich hoffe, ich habe Ihr Problem richtig verstanden ...
VG
Hier sollte wirklich alle Lohnabrechnung geschaut werden, ob die 177,37 € bereits enthalten ist oder nicht. Also ob tatsächlich nur 302,83 € überzahlt sind oder 480,20 €.
Da muss ich mich @tbehrens anschließen, wie stehen die 302,38 € auf der Abrechnung als Nachberechnung aus dem Oktober 2024 oder 177,37 € als Überzahlung Vormonat und nur 125,01€ als Nachberechnung aus Oktober?