Hallo zusammen,
eine Mitarbeiterin soll rückwirkend von 02 - 05, 2024 in das Versorgungswerk einzahlen, statt in die gesetzliche RV.
In dem Monat 02, 2024 habe ich das Versorgungswerk eingerichtet. Die Zahlung soll auch über die Firma laufen.
Als ich die Probeabrechnung gemacht habe wurde mir kein Fehlern- und Hinweis angezeigt.
Aus dem Grund habe ich den Lohn abgerechnet.
Im Lohnjornal ist auch der Beitrag für das Versorgungswert zu sehen. Doch warum auch immer wurden die Beiträge an die gesetzliche RV nicht storniert und der Beitrag für Juni 2024 wurde ebenfalls berechnet.
Alle Nachberechnungen sind wie im Monat Mai 2024 abgebildet.
Das sind meine Eingaben ab 02 ,24.
Woran kann es liegen? Muss ich eventuell noch etwas beachten?
Liebe Grüße
B.L.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
RV-Beitrag wird doch entsprechend vermindert und die Versorgungswerkabgaben berechnet. Ich verstehe das Problem nicht.
Fall auf dem Beitragsnachweis an die KK die RV-Beiträge fehlen, bitte im Schätzbeitragsnachweis des Folgemonats Juli nachschauen.
Vielen Dank! Daran hatte ich nicht gedacht.
Die Erstattung erfolgt tatsächlich im nächsten Monat, weil die Beiträge geschätzt werden.
LG, B.L