Hallo zusammen,
ab jetzt wollen wir einen mtl. KiGa-Zuschuss von 200 €/Kind bei Vollzeit gewähren. Bisher haben wir definiert, dass der Mitarbeiter mind. 50% Arbeitsumfang erfüllen muss und der Zuschuss max. bis zur tatsächlichen Kostensumme (Unterkunft + Verpflegung) gezahlt wird, bei Teilzeit anteilig.
Was mache ich bei Teilmonaten? Darf ich kürzen? Muss ich das, wie auch die obigen Grundlagen, vorab klar kommunizieren, falls Kürzungen vorgenommen werden? Oder wird der KiGa-Zuschuss generell ungekürzt gezahlt?
Hallo Andrea,
wir haben bei dem KiTa-Zuschuss die Kürzung bei Teilmonat- und/oder bei Ausfall eingestellt.
Viele Grüße
Claudia
Hallo Claudia,
vielen Dank. Ich würde sagen "Teilmonat nicht kürzen/Ausfallmonat kürzen". Aber wie ist es korrekt oder muss es vorher arbeitsrechtlich definiert werden (Anschreiben an MA oder Arbeitsanweisung etc.)
Hallo Andrea,
ich habe bewusst die Kürzung bei Teil- und/oder Ausfallmonaten eingestellt, weil diese zusätzlichen Entgeltbestandteile ja auch bei untermonatigen Ein- und/oder Austritt nicht voller Höhe, sondern nur anteilig, gewährt werden.
Eine rechtliche Quelle dazu kann ich dir leider aktuell nicht nennen. Wir haben in der "Zusatzvereinbarung" den Hinweis aufgenommen, dass ein Kürzung bei Teil- und/oder Ausfallmonaten erfolgt.
Viele Grüße
Claudia
Hallo Claudia,
vielen Dank. Ich werde es auch über eine Zusatzvereinbarung mit Kürzung generieren. Ich bin dankbar für Ihre Antworten und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.
Viele Grüße
Andrea
Die Frage ist schlicht nur was hat der AG mit dem AN vereinbart.
Ich als AG würde es nicht kürzen, weil das Kind ja vermutlich in den KiGa geht ob der AN krank ist oder nicht. Bei Eintritt / Austritt käme sinniger weise eine kürzung in Frage bei Krankheit würde ich nicht kürzen.
Das unterscheidet dann soziale Arbeitgeber von anderen. Aber es gibt hier m.E. keine gesetzliche Regelung freie Vereinbarung ausser es stündem dem irgendwelche Tarifverträge im WEge.