Der MA ist im Krankengeld und hat einen Firmenwagen. Aktuell wird weder SV noch LSt berechnet. Stimmt das so, oder müssen wr in LODAS noch etwas eingeben?
Meiner Kenntnis nach muss der Mitarbeiter den Firmenwagen während seines Krankengeldbezugs nachweislich in der Firma abstellen. Du kannst keinen geldwerten Vorteil berechnen, wenn kein Gehalt anfällt.
VG 🙂
@CS18 schrieb:Meiner Kenntnis nach muss der Mitarbeiter den Firmenwagen während seines Krankengeldbezugs nachweislich in der Firma abstellen.
Autsch, nein, muss man nicht 😉
ALso unsere MA müssen den Wagen nicht bei der Firma abstellen, da sie ja keinen eigenen privaten Wagen haben.
Wir sind allerdings am überlegen, ob die Kosten für die Fahrten Wohnung zur Arbeitstätte wegfallen für den Zeitraum des Krankengeldes
@thor schrieb:
Wir sind allerdings am überlegen, ob die Kosten für die Fahrten Wohnung zur Arbeitsstätte wegfallen für den Zeitraum des Krankengeldes
Da gibt es nichts zu überlegen. Bei der pauschalen Versteuerung sind Krankheits-, Urlaubs-, ... -zeiträume berücksichtigt und dürfen nicht gekürzt werden. Hat auch damals während Corona bei geschlossenen Betrieben nicht funktioniert.
Der MA könnte rückwirkend ab Januar auf die Einzelerfassung umstellen und dokumentieren, wann er zur Betriebsstätte gefahren ist. Ist allerdings nur dann sinnvoll, wenn er unter 180 Fahrten im Jahr bleibt.
Danke für den Hinweis, das wusste ich nicht. Hab es nachgelesen und tatsächlich auch gefunden