Hallo,
ich habe eine Frage, die ich hier bisher noch nicht gefunden habe.
Mandant in einer Branche, in der am Feiertag nicht gearbeitet wird.
Mitarbeiter arbeitet lt. Arbeitsvertrag 40 h wöchentlich, Mo - Fr. je 8 h.
Seit April 2020 Kurzarbeit. Im Mai arbeitet der MA 25 h wöchentlich, und zwar Mo 10 h, Mi 10 h und Fr 5 h.
Wie wird jetzt der 1. Mai 2020 abgerechnet?
Vielen Dank im Voraus.
Heike Drews
Hallo,
da gibt es zwei Antworten:
1. Wenn der Mitarbeiter den Feiertag ohne KUG bezahlt bekommen würde:
5 Std. normal und 3 Std. KUG
2. Wenn der Mitarbeiter den Feiertag ohne KUG nicht bezahlt bekommen würde:
5 Std. normal
Gruß
Hallo,
vielen Dank für die Antwort!
Heißt das, dass der MA - wenn er Festgehalt hat - dann immer 25/40 seines Festgehalts bekommt, egal, ob Feiertag oder nicht? Habe eine Abrechnung gesehen, bei der der MA 50% Kurzarbeit hat, aber dann deutlich weniger als 50% aufgrund des Feiertages als Gehalt auf dem Lohnzettel hatte.
Da wurden dann die Feiertage komplett als Fehlzeiten verbucht und das Gehalt dann um mehr als 50% gemindert.
Dieser Thread lässt allerdings vermuten, dass dies so richtig ist. Ich verstehe es nicht mehr. Feiertage können doch das Gehalt nciht mindern.
Hallo,
ich kann leider nicht nachvollziehen, was Sie genau meinen.
Warum sollen Feiertage als Fehlzeit gebucht werden? Entscheidend ist, ob am Feiertag gearbeitet wird oder nicht.
Sie können auch in diesem Thread mal reinschauen.
Oh, es ist ja sehr gut, dass sich dies einmal ein DATEV-Mitarbeiter anschaut.
(Auch wenn es leider keine Anwort auf meine Frage war).
In meinem Fall handelt es sich - wie in der ursprünglichen Frage ausgeführt - um einen Mandanten, bei dem am Feiertag nicht gearbeitet wird.
Leider hilt der Thread, den Sie verlinkt haben, auch nicht weiter, denn in meinem Fall wurden die Stunden anders verteilt, als im ursprünglichen Arbeitsvertrag vereinbart. DAS ist doch mein Problem.
Die DATEV-Beispiele können für Standard-Fälle ja hilfreich ein, aber Spezialfälle werden dort leider nicht erläutert.
Freundliche Grüße
Heike Drews
@heikeb schrieb:
Die DATEV-Beispiele können für Standard-Fälle ja hilfreich ein, aber Spezialfälle werden dort leider nicht erläutert.
Die DATEV wird Ihnen aber immer nur Lösungen für Standard-Fälle anbieten können. DATEV erläutert, wie die Daten in die Abrechnung kommen. WAS Sie abrechnen müssen, müssen Sie als Fachfrau ermitteln. Eine rechtliche Beratung kann (und darf) die DATEV nicht liefern. Letztlich müsste dann ggf. die Arbeitsagentur für eine konkrete Auskunft angefragt werden.
Ihr Problem liegt darin, dass an zwei Tagen mehr gearbeitet wird, als dies lt. Vertrag eigentlich vereinbart ist. Hier müssten Sie versuchen zu klären, auf welche Zeiten diese Mehrstunden angerechnet werden - auf die beiden freien Arbeitstage oder (auch) auf die reduzierte Arbeit am Freitag.
Ich würde eher annehmen, dass der Freitag verkürzt gearbeitet wird - aber eine rechtlich genaue Auskunft kann ich dazu auch nicht liefern. In dem Fall wären aber für den Feiertag 01.05. 3 Stunden Feiertags-KUG abzurechnen (8 Stunden normal abzgl. 5 Stunden Ist für Freitag). Die restlichen 5 Stunden sind dann im normalen Entgelt enthalten.
Viele Grüße
Uwe Lutz