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LODAS: Informationen zum Jahreswechsel 2024/2025

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letzte Antwort am 21.01.2025 12:51:48 von Alexandra_Friedrich
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DATEV-Mitarbeiter
Betül_Kilic
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,


Weihnachten steht vor der Tür und somit auch der Jahreswechsel 2024/2025 mit seinen Neuerungen und Herausforderungen.


Damit Ihr euch bereits jetzt für den Jahreswechsel gut vorbereiten könnt, haben wir einige Informationen aufbereitet und zusammengefasst.

 

 

Bereitstellung der Jahreswechsel-Version 14.5 von LODAS

Die Jahreswechsel-Version von LODAS steht wird voraussichtlich am Montag, 30.12.2024 per DFÜ für Euch bereit bereitgestellt.

Alle Informationen rund um die Software-Bereitstellung findet Ihr hier.

 

 

Abrechnung Januar 2025

Seit dem 12.12.2024 ist im Rechenzentrum die Abrechnung 01/2025 möglich.

 

 

Jahreswechsel-Vorbereitungen treffen

Alle notwendigen Informationen zum Jahreswechsel sowie zu den gesetzlichen Neuerungen und deren Umsetzung findet Ihr auf der folgenden Seite zusammengefasst: Jahreswechsel Personalwirtschaft


Weitere hilfreiche Informationen zur Unterstützung findet Ihr in den folgenden Dokumenten:

 

 

Das (Schulungs-)Angebot zum Jahreswechsel ist hier aufgelistet.

 

 

Digitaler Lohnnachweis und UV-Stammdatenabruf

Im Abrechnungsmonat 12/2024 steht wieder die Datenübermittlung des digitalen Lohnnachweis an.

Die automatische Stammdaten-Abfrage für 2025 ist am 1. November 2024 gestartet.

Bitte prüft anhand des Übernahmeprotokolls oder in den hinterlegten Stammdaten, ob die Rückmeldung für 2025 bereits vorliegt.

 

Wenn die Abfrage noch nicht erfolgt ist, prüft die Ursachen im Dokument 1007826 - Checkliste: War die automatische Abfrage Stammdaten Unfallversicherung erfolgreich?

 

 

Gesetzliche Änderungen in der LODAS-Version 14.5

 

eAU: Neue Datensatzbeschreibung ab 01.01.2025

Ab dem 01.01.2025 wird das eAU-Verfahren erweitert. Ab der neuen Version ist auch die Abfrage von Reha und Krankenhausaufenthalten im Rahmen der eAU möglich.

 

Durch die Krankenkassen werden außerdem neue bzw. erweiterte Rückmeldegründe eingeführt. Zum Beispiel:

 

  • Krankenhaus
  • Reha/Vorsorge
  • Weiterleitungsverfahren

 

Zusätzlich können mit der neuen Version Folgebescheinigungen in der eAU-Abfrage gekennzeichnet werden.


 Dokument 9294677 - Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) in LODAS abfragen
 Dokument 1022887 - Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) – Hintergrund / Prozesse

 

 

Arbeitgeberkonto: Widerruf SEPA-Lastschriftmandat

Mit der neuen Version 14.5 kann eine erteilte Lastschrifterklärung unter Mandantendaten | Krankenkassen | Zahlungsweise elektronisch widerrufen werden.

 

 Dokument 1026736 - Daten zum Arbeitgeberkonto in LODAS erfassen

 

 

Optionale Vorabbescheinigung im Zahlstellen-Meldeverfahren

Zum 01.01.2025 wird der neue optionale Meldegrund 5 „Vorabbescheinigung“ in das Zahlstellen-Meldeverfahren aufgenommen. Die Vorabbescheinigung kann unter Mitarbeiter | DÜ Zahlstellen-Meldeverfahren Vorabbescheinigung ausschließlich vor der ersten Abrechnung des Versorgungsbezugs erstellt werden.


 Dokument 1033067 – Versorgungsbezüge, DÜ Zahlstellen-Meldeverfahren (KVdR) - Hintergrund

 

 

Angleichung der Beitragsbemessungsgrenzen West und Ost

Ab dem Jahr 2025 werden die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung in ganz Deutschland einheitlich geregelt. Ab dem 01.01.2025 entfällt die Unterscheidung zwischen den alten und neuen Bundesländern, wodurch das Rechtskreiskennzeichen in Sozialversicherungsmeldungen nicht mehr erforderlich ist. Für die Übermittlung der Beitragsnachweise bleibt die Unterscheidung nach Rechtskreisen über den 31.12.2024 hinaus bestehen.

 

 Dokument 1011662 - Gesetzliche Änderungen im Bereich Personalwirtschaft 
 Dokument 1035159 - Beitragsbemessungsgrenzen und Rechengrößen in der Sozialversicherung 
 Dokument 1032508 - DEÜV: Übersicht Datenübermittlung gemäß DEÜV 

 

 

Wegfall der Fünftelregelung ab 2025

Gemäß dem Wachstumschancengesetz wird die Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren ab dem 01.01.2025 nicht mehr angewendet. Die Lohnarten für mehrjährige Bezüge und Abfindungen werden aber der Abrechnung Januar 2025 als sonstiger Bezug versteuert.

 

 Dokument 1029903 – Wachstumschancengesetz – Auswirkungen im Bereich Personalwirtschaft

 

 

Neuer Steuer-PAP für 2025

Der Steuer-PAP wurde am 22.11.2024 vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) bekannt gegeben und wird in LODAS automatisch berücksichtigt.

 

 

SKR49 Branchenpaket Vereine, Stiftungen, gGmbHs entfällt

Der SKR49 ist nur noch bis zum Ende des Jahrs 2024 gültig. Ab dem Wirtschaftsjahr 2025 ist der SKR42 verbindlich zu verwenden. Buchungsbelege sollten daher ab Januar 2025 nicht mehr mit dem SKR49 erstellt werden.

 

 

Informationen über die folgenden weiteren gesetzlichen Änderungen findet ihr in DATEV MyUpdates:

  • Neues Datenübermittlungsverfahren: Abfrage der zuständigen Krankenkasse
  • A1-Bescheinigung: Neue gemeinsame Grundsätze ab 01.01.2025
  • Überarbeitete Tätigkeitsschlüssel
  • Betriebsdatenpflege: Kopplung Beschäftigungsbetriebsnummer mit Unternehmensnummer
  • Änderungen Lohnsteuerbescheinigung ab dem Kalenderjahr 2025
  • Automatische Versicherungsnummernabfrage für sofortmeldepflichtige Arbeitnehmer
  • Neue Personengruppen in der Schwerbehindertenabgabe
  • Neue Formulare für die Abrechnung von Saison-Kug
  • Öffentlicher Dienst: Änderungen ab 2025

 

 

Funktionale Änderungen in der LODAS-Version 14.5

 

Weitergewährte AG-Leistungen: Automatische Ermittlung der Werte

Die Abrechnung von weitergewährten Arbeitgeberleistungen während Fehlzeiten mit Sozialleistungsbezug vereinfacht sich. Für Fehlzeiten ab 01.10.2024 ermittelt LODAS den Betrag der weitergewährten AG-Leistung brutto automatisch. Unter Personaldaten | Beschäftigung | Fehlzeiten, Registerkarte Weitergewährte AG-Leistungen ist im Feld Weitergewährte AG-Leistung brutto keine Eingabe nötig.


Das Feld Vergleichs Netto-Entgelt wird für Fehlzeiten ab 01.01.2025 ebenfalls automatisch ermittelt.


 Dokument 1070148 – Weitergewährte AG-Leistungen während einer Unterbrechung abrechnen

 

 

Entfall des Korrekturmodus für Kug-Anträge

Ab der neuen Version von LODAS entfällt der Korrekturmodus für Kug-Anträge. Korrekturen sind dann nur noch für das laufende Jahr und das Vorjahr möglich.

 

 Dokument 1028737 – LODAS: Kug-Korrekturen für 2020, 2021 und 2022 ab Abrechnungsstand 01/2024 durchführen

 

 

 

Umfassende Informationen zu gesetzlichen und funktionalen Änderungen findet Ihr zum Nachlesen detailliert auch in DATEV My Updates:

 

 

 

💡Infoservice

Der Infoservice zum Jahreswechsel wird voraussichtlich am 31.12.2024 versendet.

Der Newsletter informiert Euch rechtzeitig über wichtige gesetzliche und funktionale Änderungen für die Lohnabrechnung.

Ihr könnt den Infoservice hier abonnieren.

 

 

Wir wünschen Euch und Euren Familien besinnliche Weihnachten und frohe Festtage.🎄🚀:herz_datev:

 

Euer Community-Team PWS

Beste Grüße Betül Kilic
Personalwirtschaft | DATEV eG
Uwe_Lutz
Überflieger
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@Betül_Kilic  schrieb:

 

 

Neuer Steuer-PAP für 2025

Der Steuer-PAP wurde am 22.11.2024 vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) bekannt gegeben und wird in LODAS automatisch berücksichtigt.

 


Wichtig wäre vielleicht noch der Hinweis, dass in diesem PAP die Erhöhungen des Grundfreibetrages usw., die mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz am 20.12.2024 beschlossen wurden, noch nicht berücksichtigt sind (und auch nicht sein können).

 

Hier wird also noch einmal ein neuer PAP folgen, der dann zu entsprechenden Korrekturen der Abrechnungen führen wird.

 

Gibt es hierzu schon Planungen, wann dies vermutlich sein wird?

DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Lutz,

 

bezüglich der Änderungen durch das Steuerfortentwicklungsgesetz wird 2025 ein geänderter Programmablaufplan für die maschinelle Lohnsteuerberechnung mit weiteren Einzelheiten zur Korrektur des Lohnsteuerabzugs bekannt gemacht.
Wir informieren zeitnah wieder dazu.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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jstattin
Beginner
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Hallo 🙂

Lieben Dank für Ihre Nachricht!

Ich hab bezüglich die neue LODAS Version 14.50 eine Frage:

Wir wervenden DATEV Smart IT und bisher sind alle neue Updaten Versionen automatisch an unsere DATEV Smart IT herunteladen und installiert... nun aber ich Rückmeldedaten abgeholt aber es hat nicht funktinoert, weil wir noch auf die Version 14.21 sind.

Können Sie uns bitte mitteilen, ab wann wir die Version 14.50 benutzen können?

Danke vorab,
José

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@jstattin  schrieb:


Wir wervenden DATEV Smart IT und bisher sind alle neue Updaten Versionen automatisch an unsere DATEV Smart IT herunteladen und installiert... nun aber ich Rückmeldedaten abgeholt aber es hat nicht funktinoert, weil wir noch auf die Version 14.21 sind.

Können Sie uns bitte mitteilen, ab wann wir die Version 14.50 benutzen können?


Wann die Updates bei Ihnen installiert werden, können Sie (oder jemand von Ihnen mit den entsprechenden Zugriffsrechten) im SmartIT-Serviceportal nachgucken. Die Installation erfolgt nicht bei allen Kanzleien gleichzeitig, sondern im Laufe von wenigen Tagen gestaffelt: https://apps.datev.de/smartit-serviceportal/

 

 

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heikes
Beginner
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Hallo

 

muss ich die Lodas Version 14.5 auch für die Dezember Löhne 2024 updaten??

oder gehen die Dezember Löhne noch mit Version 14.2?

 

Bitte um Info, da sich unser IT´ler im Krankenstand befindet.

Danke

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björn
Experte
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Nein, die gehen auch noch mit der alten Version 14.21.

 

Wir installieren das neue Update auch erst nächste Woche.

 

heikes
Beginner
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DANKESCHÖN🤗

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s_kehlert
Beginner
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Liebe Community,

 

wir haben eine Frage zum Jahreswechsel. Wir haben eine neue Kollegin für Januar 2025 bereits am 18.12.2024 im Abrechnungsmonat Januar 2025 angelegt. Soweit so gut.

 

Dann wurde eine Änderung des Beitragsgruppenschlüssels (ALT: 9111  NEU:1111) am 30.12.2024 vorgenommen.

Das Jahreswechselupdate wurde bei uns am 06.01.2025 systemseitig umgesetzt.

 

Nun wurde die Abrechnung Januar 2025 am 13.01.2025 gesendet und verarbeitet. Was nicht passiert ist, dass die Änderung des Beitragsgruppenschlüssels übernommen wurde. 

 

Kann dies mit dem Jahreswechsel bzw. dem Update zusammenhängen?

 

Viele Grüße 

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NaJu2008
Fortgeschrittener
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Hallo,

 

ich habe einige Mandanten, bei denen ich zum Jahresende die Mitgliedschaft in der BG beendet habe (keine AN mehr beschäftigt und keine Neueinstellung geplant).

 

Die Betriebstätigkeit als solche wurde nicht eingestellt. Muss ich jetzt für diese Mandanten aufgrund der Initialmeldung zur Betriebsdatenpflege etwa für 01 und 02/2025 eine "leere" Lohnabrechnung durchführen oder kann ich die einfach ignorieren?

 

Schließlich wird es ja auch noch mehr Betriebe geben, die vor zig Jahren mal AN hatten und schon längst keine Lohnabrechnung mehr durchführen. Bei denen wird es mit einer Initialmeldung ja auch schwierig.

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DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo s_kehlert,

 

ungesendete Stammdaten sind nach Einspielung eines Updates in der Regel nicht mehr vorhanden.

 

Wir empfehlen daher, immer vor einem Update die Stammdaten in das Rechenzentrum zu senden.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

es müssen keine Leerabrechnungen nur wegen der Initialmeldungen durchgeführt werden.
Sollte in folgenden Monaten nach Februar wieder eine Lohnabrechnung durchgeführt werden (z.B. ein Saisonbetrieb), so wird die Initialmeldung in dem ersten Abrechnungsmonat nachgeholt.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 21.01.2025 12:51:48 von Alexandra_Friedrich
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