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LODAS: Informationen zum Jahreswechsel 2020/2021

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letzte Antwort am 22.01.2021 10:49:44 von Verena_Heinlein
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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

 

wir haben für Sie alle wichtigen Informationen und Neuerungen rund um den Jahreswechsel 2020/2021  zusammengefasst:

 

Lohnabrechnung 2021


Seit heute, 15.12.2020 ist die Lohnabrechnung für das Kalenderjahr 2021 möglich.

 

⚠️Berücksichtigen Sie, dass in 2020 erstellte Lohnabrechnungen für 2021 noch nicht alle gesetzlichen Änderungen und Neuerungen enthalten können. Alle Neuerungen stehen Ihnen ab dem 02.01.2021 zur Verfügung.

 

 

Bereitstellung der Jahreswechsel-Version 11.6


Die Jahreswechsel-Versionen 11.6 für LODAS stehen voraussichtlich wie folgt bereit:

 

  • LODAS classic/comfort V.11.6 ab 30.12.2020 um ca. 18.15 Uhr (DFÜ-Abruf DATEV-Programme 14.1/14.11)
  • LODAS compact 2020 V. 11.6 ab 30.12.2020 um ca. 18.15 Uhr (elektronischer Abruf via ISO-Download)

 

Der Versand der DVDs

  • DATEV-Programme 14.1/14.11
  • LODAS compact 2021 V. 11.6

erfolgt voraussichtlich ab Mitte Januar 2021.

Informationen zu den geplanten Auslieferungen finden Sie hier

 


Jährlich grüßt der Digitale Lohnnachweis und UV-Stammdatenabruf
Wie auch bereits in den letzten Jahren stehen die Digitalen Lohnnachweise für das aktuelle Jahr bzw. die automatischen UV-Stammdatenabfragen für das Folgejahr an.

🔍Prüfen Sie jetzt, ob die Voraussetzungen für eine korrekte Durchführung vorliegen.


Alle relevanten Informationen und Unterstützungsmöglichkeiten haben wir für Sie unter folgender Internetseite zusammengetragen: www.datev.de/uv-lodas

 

Stunden zur Unfallversicherung bei Abrechnung von Kurzarbeit im Lohnnachweis 2020 prüfen

 

Sie haben in diesem Jahr einen Teilausfall mit Bezug von Kurzarbeitergeld abgerechnet?
Wenn ja, dann müssen Sie die Stunden zur Unfallversicherung auf dem Lohnnachweis prüfen. Die Kug-Stunden sind bisher im Lohnnachweis berücksichtigt worden. Inzwischen hat der Spitzenverband der Unfallversicherung klargestellt, dass diese Stunden nicht mit eingerechnet werden dürfen.

 

⚠️Für das Jahr 2020 müssen Sie die UV-Stunden manuell kürzen.

Klären Sie deshalb im Vorfeld mit Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft, ob Sie den Lohnnachweis bezüglich der Kug-Stunden korrigieren müssen.


Wenn dies der Fall ist, gehen Sie je nach Stundenermittlungsverfahren wie im folgenden Dokument beschrieben vor:

Lohnnachweis: UV-Stunden in Verbindung mit Teilausfall Kurzarbeit zu hoch (Dok.-Nr. 1019219)

 

Ab dem Jahr 2021 werden die UV-Stunden bei der Abrechnung von Kurzarbeit automatisch korrekt für den Lohnnachweis berücksichtigt.

 


Lohnsteuer-Anmeldung und Entstehungsprinzip

 

Ab Januar 2021 ist für die elektronische Lohnsteuer-Anmeldung die Lohnsteuer getrennt nach Kalenderjahren anzugeben. Das bedeutet, dass der Arbeitslohn dem Kalenderjahr zuzuordnen ist, in dem er bezogen wurde

 

Ab LODAS 11.6 enthält die Auswertung „24 – DÜ-Protokoll Lohnsteuer-Anmeldung“ neue Spalten, um die zu übermittelnden Werte getrennt nach Kalenderjahren anzusweisen.

 

Weitere Informationen finden Sie im Dokument:

Lohnsteuer-Anmeldung (Dok.-Nr. 1080302)

 

Entstehungsprinzip


Das Entstehungsprinzip darf in der Steuer grundsätzlich in den ersten drei Kalenderwochen des Jahrs durchgeführt werden. In LODAS konnten Sie das Entstehungsprinzip in Ausnahmefällen und in Rücksprache mit dem Finanzamt bisher im kompletten Jahr auswählen. Aufgrund der neuen Verordnungen können Sie ab dem Jahr 2021 das Entstehungsprinzip nur noch in den Abrechnungsmonaten Januar und Februar auswählen.


🔍Prüfen Sie rechtzeitig zu Beginn eines Jahrs die Abrechnungen und Lohnsteuer-Bescheinigungen des Vorjahrs. Wenn Sie eine Nachberechnung ins Vorjahr mit Entstehungsprinzip durchführen müssen, erledigen Sie diese mit der Januar- oder Februarabrechnung.
Weitere Informationen finden Sie in den Dokumenten:

 

Nachberechnung laufendes Jahr (NB) – Nachberechnung Vorjahr (NBVJ) (Dok.-Nr. 1070821)
Nachberechnung Vorjahr (NBVJ) – Grundlagen (Dok.-Nr. 1034430)

 


Entfernungspauschale erhöht sich


Als Ausgleich von Aufwendungen für Fernpendler wird durch das Klimaschutzprogramm 2030 die Entfernungspauschale pro Kilometer angehoben. Für den Zeitraum 2021 – 2023 erhöht sich die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer auf 0,35 Euro pro Kilometer.

Auf den ersten 20 Kilometern gelten weiterhin 0,30 EUR je vollen Kilometer.

 

LODAS berücksichtigt automatisch die erhöhten Werte bei der Abrechnung von Fahrtkostenzuschüssen bzw. von Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit Pauschalversteuerung nach Entfernungspauschale.

 

  • Ab LODAS 11.6 können Sie bei Teilstrecken angeben, ob es sich um eine Fahrt am Tag (z. B. Auto 5 km und dann Bahn 35 km) handelt oder
  • ob an unterschiedlichen Tagen das Fahrtmittel verwendet wird (z.B. an 10 Tagen 35 km mit der Bahn und an 10 Tagen 35 km mit dem Auto).

🔍Prüfen Sie nach der Installation von LODAS 11.6, ob die Vorbelegung in den Personaldaten korrekt ist.

 

Weitere Informationen finden Sie in den Dokumenten:

Jobticket oder Fahrtkostenzuschuss abrechnen (Beispiele LODAS) (Dok.-Nr. 1002688)
Firmenwagen und Dienstwagen abrechnen – Beispiele für LODAS (Dok.-Nr. 5303259)

 


Neuerungen im A1-Meldeverfahren


Zum 01.01.2021 erfolgt eine Erweiterung des A1-Antrags- und Bescheinigungsverfahrens um folgende Personengruppen:

 

  • Beamte/Beschäftigte im Öffentlichen Dienst und
  • gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten Beschäftigte

 

Alle weitere Informationen dazu finden Sie im Dokument:

A1-Bescheinigung – elektronisches Antrags- und Bescheinigungsverfahren (Dok.-Nr. 1000423)

 

 

Elektronische Bestätigung der Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse


Anstelle einer Papierbescheinigung erhalten Arbeitgeber elektronische Rückmeldungen, wenn eine DEÜV-Meldung mit den Gründen 10 (Anmeldung wegen Beginn der Beschäftigung), 11 (Anmeldung wegen Krankenkassenwechsel) und 40 (Gleichzeitige An- und Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung) erstellt wurde.
Über das Rückmeldeprotokoll erhalten Sie somit die Information, ob eine Mitgliedschaft bei der hinterlegten Krankenkasse besteht. Auch bei der Abrechnung werden entsprechende Hinweise ausgegeben, wenn Handlungsbedarf besteht.

 

 

DÜ-Termine 2021


Den neuen DÜ-Kalender für das Jahr 2021 finden Sie im Dokument 1090003 - Kalender mit DÜ-Terminen zur Lohnabrechnung .

 

 

Hilfreiche, weitere Informationen zur Unterstützung:

 

1090001 - Checkliste für den Jahreswechsel mit LODAS compact / classic / comfort
1011662 - Gesetzliche Änderungen im Bereich Personalwirtschaft
1021678 - Aktuelle Version von LODAS compact / classic / comfort
1035927 - Jahreswechsel in der Lohnabrechnung mit DATEV LODAS - Aktuelles zur Seminarunterlage
1035928- Jahreswechsel in der Baulohnabrechnung mit DATEV LODAS - Aktuelles zur Seminarunterlage


Alle gesetzlichen Änderungen finden Sie ebenfalls unter www.datev.de/gesetzesaenderungen.
Weitere notwendige Informationen zum Jahreswechsel können Sie jederzeit unter www.datev.de/jahreswechsel-lohn aufrufen.

 

Und zu guter Letzt bieten wir auch Lernvideos zum Jahreswechsel mit LODAS und für die Besonderheiten zum Baulohn in LODAS an.  

 

 

Infoservice Januar 2021


Unser Infoservice Januar 2021 wird voraussichtlich am 30.12.2020 versendet. In diesem finden Sie alle gesetzlichen Änderungen zum Jahreswechsel 2020/2021 sowie Informationen zu den aktuellen Änderungen in den Programmen der Personalwirtschaft.

ℹ️Sie können den Infoservice hier abonnieren.

 


Wir bedanken uns für Ihre großartige Beteiligung in unserer Community im durchaus turbulenten Jahr 2020 🎢 und wünschen Ihnen und Ihren Familien eine schöne Weihnachtszeit 🌲 , einen guten Start in das Jahr 2021 🚀 und vor allem bleiben Sie gesund! 🍀

 

Beste Grüße aus unseren Homeoffices


Ihr Community-Team PWS.

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
dombrowski
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@Monique_Müller  schrieb:


Seit heute, 15.12.2020 ist die Lohnabrechnung für das Kalenderjahr 2021 möglich.

 

⚠️Berücksichtigen Sie, dass in 2020 erstellte Lohnabrechnungen für 2021 noch nicht alle gesetzlichen Änderungen und Neuerungen enthalten können. Alle Neuerungen stehen Ihnen ab dem 02.01.2021 zur Verfügung.

 


Hallo Frau Müller,

 

die DVD 14.1 steht per DFÜ ab dem 30.12.2020 zur Verfügung, die ersten SRs gibt es laut DATEV Übersicht am 21.01.2021. Wie kann ich das denn verstehen, das mir alle Neuerungen am 02.01.2021 zur Verfügung stehen? Ich möchte ungern am 30.12.2020 die DVD einspielen, wenn auf einmal zwei Tage später außerplanmäßig noch etwas neues kommt.

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dombrowski
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@Monique_Müller Können Sie zu meiner Frage bitte etwas sagen? Ist nicht ganz unwichtig für die Planung der Installation über den Jahreswechsel.

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wielgoß
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Hallo,

 

ich gehe davon aus, dass zum Termin 2. Januar 2021 nur eine entsprechende Umstellung im DATEV-Rechenzentrum erfolgt, die kein Service-Release von DATEV LODAS erforderlich macht.

 

Beste Grüße 

 

Christian Wielgoß 

bodensee
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Es war doch in all den Jahren zuvor auch so , dass zuerst die Jahreswechselversion (DVD 14.1) installiert sein musste und dann erst der richtige Januar abgerechnet werden konnte. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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wielgoß
Experte
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Hallo Herr Eberhardt,

 

meine Antwort bezog sich auf die Posts davor mit dem Szenario "LODAS per DFÜ bereits am 30. Dezember 2020" installiert.

 

Diese LODAS-Version beinhaltet die gesetzlichen und funktionellen Änderungen, aber zur Freigabe der Lohnabrechnung im DATEV-Rechenzentrum zum 2. Januar 2021 ist dann m. E. kein erneutes Update notwendig.

 

Beste Grüße

 

Christian Wielgoß

bodensee
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Sorry Herr Wielgoß dann habe ich das irgendwie falsch verstanden. 

 

Hatte mich schon gewundert, das Sie das nicht wissen sollten 😃

 

Das der Abruf vom 30..

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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🤙

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

Herr Wielgoß hat bereits die richtige Antwort gegeben. Das Service-Release steht voraussichtlich ab 30.12.2020 bereit und die Umstellung im Rechenzentrum erfolgt zum 02.01.2021. - Hierzu ist keine erneute Installation notwendig.

 

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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amertens
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@Monique_Müller 

Stunden zur Unfallversicherung bei Abrechnung von Kurzarbeit im Lohnnachweis 2020 prüfen

 

Sie haben in diesem Jahr einen Teilausfall mit Bezug von Kurzarbeitergeld abgerechnet?
Wenn ja, dann müssen Sie die Stunden zur Unfallversicherung auf dem Lohnnachweis prüfen. Die Kug-Stunden sind bisher im Lohnnachweis berücksichtigt worden. Inzwischen hat der Spitzenverband der Unfallversicherung klargestellt, dass diese Stunden nicht mit eingerechnet werden dürfen.

 

 

 

Für das Jahr 2020 müssen Sie die UV-Stunden manuell kürzen.

Klären Sie deshalb im Vorfeld mit Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft, ob Sie den Lohnnachweis bezüglich der Kug-Stunden korrigieren müssen.


Wenn dies der Fall ist, gehen Sie je nach Stundenermittlungsverfahren wie im folgenden Dokument beschrieben vor:

Lohnnachweis: UV-Stunden in Verbindung mit Teilausfall Kurzarbeit zu hoch (Dok.-Nr. 1019219)

 

Ab dem Jahr 2021 werden die UV-Stunden bei der Abrechnung von Kurzarbeit automatisch korrekt für den Lohnnachweis berücksichtigt.

 

Bezugnehmend auf ihren o.g. Text vom 15.12.2020: Wir haben nun mit drei Berufsgenossenschaften gesprochen und von zweien die Info erhalten, dass wir keine Korrektur vornehmen müssen. Gibt es hier seitens der DATEV mittlerweile eine Klärung mit allen Berufsgenossenschaften, wie bei den einzelnen Berufsgenossenschaften verfahren wird.

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 


eine übergreifende Info hierzu haben wir nicht, da die Berufsgenossenschaften dies unterschiedlich handhaben. Deshalb der Hinweis und die Bitte, sich mit den Berufsgenossenschaften im Bedarfsfall abzustimmen. 

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Appolina
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Schönen guten Tag, 

 

wir haben die Nachberechnung der Ausfallstunden wie im Dok. 1019219 beschrieben gemacht, leider bekommen wir die Auswertungen 50, 420, 422 nicht ausgegeben! Woran liegt das?

 

Vielen Dank

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


damit wir prüfen können, weshalb die Korrektur der UV-Stunden nicht funktioniert, wenden Sie sich bitte über einen anderen Servicekanal an uns.

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 22.01.2021 10:49:44 von Verena_Heinlein
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