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LODAS - Gleitzone elektr. Bescheinigung § 313 Nebeneinkommen

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letzte Antwort am 27.05.2020 14:34:51 von Böcki
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Böcki
Beginner
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Hallo liebe Community,

 

bei der Erstellung einer Bescheinigung gemäß § 313 SGB III (Nebeneinkommen) muss bezüglich der Angabe der Höhe des Entgeltes Folgendes beachtet werden:

 

"[...] Wird ein (Brutto-)Arbeitsentgelt erzielt, das innerhalb der Gleitzone/Übergangsbereich im Niedriglohnbereich liegt, ist das nach der besonderen Formel ermittelte Gleitzonenentgelt bzw. Entgelt aus dem Übergangsbereich zu bescheinigen. [...]"

 

In LODAS setze ich die Häkchen bei "Midijobregelung anwenden" und "Bescheinigung elektronisch an die BA übermitteln".

Nach der monatlichen Abrechnung schaue ich mir in der Auswertung Nr. 0442 "Arbeitsbescheinigung (EU)/ Besch. Nebeneink." die elektronische Meldung an.

 

Leider meldet LODAS das erzielte Einkommen und nicht das Entgelt aus dem Übergangsbereich.

Woran liegt das?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe.

 

Böcki
Beginner
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Nachricht 2 von 6
445 Mal angesehen

Hat jemand einen Tipp?

 

Vielen Dank

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 6
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Hallo,

 

den Sachverhalt müssen wir uns mal anschauen. 

Bitte wenden Sie sich dafür über einen anderen Weg an uns.

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Böcki
Beginner
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Nachricht 4 von 6
427 Mal angesehen

Hat denn niemand in ganz Deutschland das gleiche Problem? Ich kann das einfach nicht glauben.

Wieso muss ich zu diesen schwierigen Zeiten die entgeltpflichtige Lösung von DATEV bemühen?

Nach meiner Erkenntnis liegt hier ein Programmfehler vor. 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 5 von 6
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@Böcki  schrieb:

 

Nach meiner Erkenntnis liegt hier ein Programmfehler vor. 


Wenn dies ein Programmfehler ist, wird dies von der DATEV doch (selbstverständlich) nicht berechnet.

Böcki
Beginner
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Nachricht 6 von 6
386 Mal angesehen

Wenn man diese Bescheinigung über das Modul Bescheinigungen manuell erstellt, dann bescheinigt LODAS das Gleitzonenentgelt in der Vorlage. So ist es also korrekt.

 

Ich empfehle daher, solche Bescheinigungen nicht elektronisch versenden zu lassen, bis DATEV den Fehler gefixt hat.

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letzte Antwort am 27.05.2020 14:34:51 von Böcki
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