Hallo Liebe Community,
ich habe bei einem Arbeitgeber 4 neue Praktikanten im FOS, diese bekommen kein Arbeitsentgelt, alle bis auf einen sind in einer gesetzlichen KV. Einer ist aber "leider" bei der DKV Privat Versichert!
Ich muss ja für den AN ein fiktives Entgelt eingeben, damit der AG dann Beiträge abführen kann.
Nun meine Frage:
Der AN kann dann doch die Krankenkasse selber wählen oder kann der AG einfache eine nehmen?
Ich meine für den AN hat es ja kaum Auswirkungen richtig?
Hab so fälle leider noch nicht wirklich oft gehabt und steht etwas auf dem Schlauch
Vielen Dank schon einmal
N.Kretschmer
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
sollte der Praktikant bereits einmal gesetzlich krankenversichert gewesen sein, so sollten Sie die Krankenkasse nehmen. Ist das nicht der Fall, können Sie eine aussuchen.
Viele Grüße
T. Reich
Sie sollten selbst keine KK raussuchen, da der AN schließlich auch Leistungen in Anspruch nehmen kann (denke ich). Und diese Leistungen können durchaus differieren.
Manchmal gibt es Präferenzen in der Familie, welche KK genutzt werden soll. Also, immer den AN entscheiden lassen!
Hallo Herr Heim,
vielen Dank! Ich werde das gleich einmal Abfragen lassen.
Es wird zwar zu keinen Leistungen kommen denke ich mal, da der Praktikant über die Familienversicherung noch in der Privat Kasse abgedeckt ist, aber danke für die Info.
Sie sollten selbst keine KK raussuchen, da der AN schließlich auch Leistungen in Anspruch nehmen kann (denke ich). Und diese Leistungen können durchaus differieren.
Nein, der Praktikant kann keine Leistungen in Anspruch nehmen.
Schauen Sie mal hier in das Rundschreiben:
Ich hatte übersehen, dass die Praktikanten kein Entgelt verdienen. IN diesem Fall könnte es sogar sein, dass keine Abrechnung notwendig ist. Das ist nur dann der Fall, wenn der Praktikant eine unfallversicherungspflichtiges Entgelt erhält. Hier sollten Sie ggf. tatsächlich noch einmal mit der BG sprechen, da hier das fiktive Entgelt nicht greifen dürfte, da FOS-Praktikanten in der Regel über den Gemeindeunfallversicherungsträger versichert bleiben.
Hallo Thomas,
also ich habe hier mal einen Ausschnitt aus dem oben genannten Link und die Schlüsselung der Personengruppe mit 105 und dann SV: 0-1-1-0 ist korrekt und somit muss ich ja auch eine Krankenkasse für den Praktikanten auswählen.
Es handelt sich nicht um Praktikanten mit der Personengruppe : 190 und SV mit 0-0-0-0!
Aber danke für den Link, das schreiben ist super Hilfreich für andere fälle von Praktikanten
Hallo,
Dazu muss ich noch einmal zurückfragen. Handelt es sich denn um ein Vor- oder Nachpraktikum? Bei den Praktikanten von einer FOS, die mir in der letzten Zeit untergekommen sind, waren es immer Zwischenpraktika und dann wäre der obige Abschnitt ja nicht einschlägig.
Viele Grüße
Alma82
Sind Sie sich, dass es sich um ein Vor- oder Nachpraktikum handelt?
Ich kenne FOS-Praktika in der Regel in der FOS integriert, also als Zwischenpraktikum. Bildung ist Ländersache, vielleicht liegt hier das Problem.
Ich habe hier nur den Vertrag der Fachoberschule und da steht drin:
"....fachpraktische Ausbildung während des Besuches der Fachoberschule - Klasse 11-...."
Die "Schüler" sind 3 Tage im Betrieb und die Restlichen in der Schule. Läuft ein Jahr und muss mindestens 960 Stunden umfassen.
Ich bin mir nicht sicher was genau das nun ist...
fachpraktische Ausbildung während des Besuches der Fachoberschule - Klasse 11
Aus "während" würde ich ein Zwischenpraktikum annehmen. Der Vertrag kommt von der Fachoberschule? In der Regel haben die dort Hinweise im Vertrag stehen.
Im Übrigen sollten Sie die Kennzeichnung "richtige Antwort" wieder rausnehmen, da die Antwort ja nicht richtig ist und zu Verwirrungen führen kann.
Oh man wie ich das Thema Praktikanten hasse
Dann wird es sich sicherlich um ein Zwischenpraktikum handeln.
Also doch 190 mit 0-0-0-0!
Danke für das nochmal drauf hinweisen!
Wie ich bereits im Beitrag 4 erwähnte, könnte auch 190 nicht richtig sein .Hier sollten Sie definitiv Rücksprache mit der BG nehmen.
Und was soll ich da genau klären mit der BG?
Sorry aber so einen Fall hatte ich noch nie!
Die Praktikanten sind 1 Jahr (3 Tage pro Woche) im Betrieb und 2 Tage in der Schule.
Danach sind sie 1 Jahr nur in der Schule.
Danach haben sich das Fachabitur.
Die Schule verweist i.d.R. darauf, dass der Praktikant über die Schule versichert ist.
In den Verträgen ist darüber nichts weiter vermerkt.
Mit PGS 190 sind Praktikanten in der Regel nur zu schlüsseln, wenn sie unfallversicherungspflichtiges Entgelt erhalten. Ihre Praktikanten erhalten kein Entgelt, also sollte hier PGS 190 nicht greifen. Damit wären die Praktikanten überhaupt nicht auf der Lohnabrechnung aufzunehmen. Um aber alle Eventualitäten auszuschließen, würde ich noch einmal bei der Ihrer BG nachfragen, ob solche Praktikanten zu melden sind.
Hallo Herr Heim,
es steht leider nicht mehr in den Verträgen. Zumindest nichts über die Versicherung oder sonstiges..
Okay vielen Dank! Dann werde ich da mal anrufen und fragen was die BG dazu sagt.
Danke für die große Hilfe!!
Müsste bei einem vorgeschriebenen Zwischenpraktikum nicht folgendes zutreffen?
Genau, deshalb hatte ich ja auch geschrieben
Um aber alle Eventualitäten auszuschließen, würde ich noch einmal bei der Ihrer BG nachfragen, ob solche Praktikanten zu melden sind.
es steht leider nicht mehr in den Verträgen
Meine Erfahrung ist, dass da viele Schulen ihr eigenes Süppchen kochen, was die Verträge und Informationen angeht. Es gibt Schulen, die wirklich gut informieren, aber auch das genaue Gegenteil. Und dann kommt auch noch dazu, dass Kultuspolitik Ländersache ist...
Also die BG meinte eben, ich müsste da überhaupt nichts melden.
Sollte aber ein Unfall passieren, soll dieser trotzdem der BG gemeldet werden und die würden sich dann um alles Weitere kümmern.
Es ist also geklärt!
Danke an alle die mit geholfen haben
Danke für das Feedback.