Hallo zusammen,
ich bin tatsächlich mittlerweile echt überfragt. Ich hoffe ihr könnt mir helfen:
Unser angestellter Geschäftsführer war im November für 14 Tage in Quarantäne. Seine Frau, welche in der Midi-Zone beschäftig wird, ebenfalls.
Ich habe für den Zeitraum ab dem 1. Tag die Entschädigung abgerechnet. Nun habe ich anschließend im LODAS Jahreswechselseminar erfahren, dass man die Entschädigungszahlung nur abrechnen darf, wenn man den §616 im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ausgeschlossen hat. Das haben wir allerdings nicht.
Ich habe mich schon durch die Community hier geklickt. Unser Unternehmen ist in NRW ansässig. Da ist nun die Rede davon, dass man von dem Quarantänezeitraum (14 Tage) 3 Tage normale Entgeltfortzahlung abrechnen muss. Ist das wirklich so? Dann darf ich nur für 11 Tage einen Entschädigungsantrag stellen oder muss der Arbeitgeber den kompletten Zeitraum normale Entgeltfortzahlung abrechnen, weil kein Anspruch auf die Entschädigungszahlung besteht?
Und wichtig wäre für mich auch, wie ich das ganze in einer Nachberechnung wieder richtig darstelle, wenn ich die 3 Tage korrigieren muss.
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Vielen lieben Dank vorab für eure Bemühungen
Liebe Grüße
Hallo,
rechtlich kann ich Sie dazu leider nicht beraten. Bitte setzen Sie sich zur Klärung mit dem zuständigen Gesundheitsamt oder der Krankenkasse in Verbindung.