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LODAS BEA Entgelt bei Freistellung wird nicht bescheinigt

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letzte Antwort am 22.04.2024 09:20:30 von fraua
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annegretjohn
Beginner
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Nachricht 1 von 8
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Hallo,

wenn ich über LODAS eine Arbeitsbescheinigung über BEA auslöse und bei dem Mitarbeiter ist als Fehlzeit "unwiderrufliche bezahlte Freistellung" hinterlegt, so bescheinigt LODAS die Entgelte in der Freistellungsphase nicht. Der Haken bei einvernehmlich ist gesetzt. Woran könnte das liegen bzw. welches Feld muss noch befüllt werden, damit die Entgelte vollständig bescheinigt werden?

Gruß

Annegret John

DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 8
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Guten Tag Frau John,

sind unter Personaldaten | Beschäftigung | Kündigung/Entlassung alle Stammdaten korrekt befüllt? Wurde das Austrittsdatum erfasst?

Alternativ können Sie die Arbeitsbescheinigung auch mit der Lohnabrechnung auslösen. Sollten dann wieder nicht alle Entgelte vollständig bescheinigt werden, benötigen wir Ihre Ordnungsbegriffe, um den Sachverhalt eingehender prüfen zu können. Bitte wenden Sie sich über einen weiteren Weg an uns.

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
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fraua
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 8
155 Mal angesehen

Hallo liebe Community.

Ich habe das gleiche Problem. Evlt. habe ich irgendwo einen Eingabefehler.

Die Arb.bescheing. steht bei Punkt 2.1. war beschäftigt bis 14.08.23 (obwohl der Mitarbeiter am 15.08. zum 31.10. mit bez.Freistellung gekündigt wurde. Bei Punkt 3.1, steht dann richtig "Arb.verh wurde gekündigt am 15.08. zum 31.10."

 

Ich habe in Lodas bei Künd/Entlass. unter dem Reiter "Kündigung" Arb.veh gekündigt am/beendet am: den 15.08.23" eingegeben. Hätte hier ggf. der 31.10.23 eingegeben werden müssen?

 

Kann ich dann nochmals eine Arb.besch. anforderung über Mitarbeiter Dü?

 

Hoffe, mir kann jemand helfen.

Vielen Dank!

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 8
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Hallo,


bei der Fehlzeit: unwiderruflich bezahlte Freistellung verhält es sich in Verbindung mit der angeforderten Arbeitsbescheinigung wie folgt:


Wird die Arbeitsbescheinigung zusammen mit der Abrechnung erstellt, werden die Abrechnungszeiträume und das Entgelt bis einschl. Austritt (im Feld "Arbeitsbescheinigung im Austrittsmonat elektronisch übermitteln" ist der Haken gesetzt) übermittelt.

 

Erfolgt der Abruf der Arbeitsbescheinigung über den Menüpunkt I Mitarbeiter I DÜ Arbeitsbescheinigung mit separatem Abruf, werden die Abrechnungszeiträume und das Entgelt bis zum Tag vor Beginn der unwiderruflichen bezahlten Freistellung bescheinigt.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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fraua
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 8
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Hallo Frau Schön,

 

ja, genau das ist ja das Problem, dass die Arbeitsagentur diese Bescheinigung mit separatem Abruf wohl nicht akzeptiert, weil hier dann ja auch die Gehälter ab Freistellung fehlen. 

 

Ich habe es ja jetzt wie oben beschrieben gelöst, so dass jetzt hier auch alle Gehälter erscheinen.

 

Muss ich jetzt eine Vorwegabrechnung machen, um diese gleich zu übermitteln?

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DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 6 von 8
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Hallo,


durch eine Vorwegabrechnung können Sie die Abrechnung für einen Mitarbeiter vor allen anderen senden.
Dies wäre hier auch das Mittel der Wahl.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Uwe_Lutz
Überflieger
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@Jacqueline_Schön  schrieb:

 


Wird die Arbeitsbescheinigung zusammen mit der Abrechnung erstellt, werden die Abrechnungszeiträume und das Entgelt bis einschl. Austritt (im Feld "Arbeitsbescheinigung im Austrittsmonat elektronisch übermitteln" ist der Haken gesetzt) übermittelt.

 

Erfolgt der Abruf der Arbeitsbescheinigung über den Menüpunkt I Mitarbeiter I DÜ Arbeitsbescheinigung mit separatem Abruf, werden die Abrechnungszeiträume und das Entgelt bis zum Tag vor Beginn der unwiderruflichen bezahlten Freistellung bescheinigt.


Aha!?!

 

Und warum gibt es zwei unterschiedliche Bescheinigungen? M.E. dürfte es auf den Inhalt der Bescheinigung keine Auswirkung haben, ob ich dies mit der Abrechnung oder gesondert abrufe.

 

Korrekt ist doch eigentlich nur die Variante, die bei gesondertem Abruf erstellt wird (also Entgelt nur bis zum Freistellungsdatum). Da habe ich dann aber das Problem, dass ich mir die vorher nicht angucken kann (Probeabrechnung). Werden denn die anderen Daten (Austrittsdatum, Entgelt über das Beschäftigungsende hinaus usw.) in dem Fall auch korrekt gefüllt?

 

Wann wird das Programm denn angepasst, dass auch bei Abruf mit der Abrechnung die Bescheinigung korrekt übermittelt wird?

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fraua
Aufsteiger
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Nachricht 8 von 8
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evtl. auch in diesen Strang schauen, bei mir war es dann sehr eilig. 

 

Gelöst: Lodas: EILT !!! Arbeitsbescheinigung: Gehälter "fü... - DATEV-Community - 413966

 

 

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letzte Antwort am 22.04.2024 09:20:30 von fraua
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