Hallo zusammen,
weiß jemand, wo der Eintrag im "letzten Beschäftigungsort" der Arbeitsbescheinigung gesteuert wird?
Bei uns wird der Ort des Betriebssitzes eingedruckt. Eine Steuerung über die Organisationseinheiten/Abteilungen
hat nicht geklappt.
Danke!
Viele Grüße
Christine Wilking
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Eventuell kommt das aus der Verwaltung der Betriebsstätten / Betriebsnummern.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Ich hoffe nicht, dass es darüber gesteuert wird, da wir das Problem bei einem Zeitarbeitsunternehmen haben. Ich tue mir schwer, aus einem Einsatzort gleich eine Betriebsstätte zu machen. Bevor ich es teste, warte ich nochmal ab, ob es jemand genau weiß. Ich befürchte, dass diese Schlüsselung weitere Auswirkungen hat.
Hallo Zusammen,
gerne möchte ich Ihre Annahme bestätigen: Der Beschäftigungsort wird, wie bereits geäußert, aus den hinterlegten Betriebsstätten gezogen.
Freundliche Grüße & Schönes Wochenende
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Schauer,
gibt es denn keine Möglichkeit, den Beschäftigungsort für die Arbeitsbescheinigung zu ändern? In meinem Fall hat der Arbeitgeber seinen Firmensitz ganz wo anders, also nicht da, wo die Mitarbeiter tatsächlich tätig sind.
Für eine schnelle Rückmeldung wäre ich sehr dankbar! Vielleicht weiß hier auch jemand anderes in der Community bescheid!
Danke und viele Grüße,
Sandra Losert
Hallo Frau Losert,
ändern können Sie den Ort nur, in dem Sie eine neue Betriebsstätte unter
Mandantendaten | Sozialversicherung | Betriebsstätten anlegen und diese in den Personaldaten als Beschäftigungsort hinterlegen.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Schauer,
ich würde das Thema gerne noch einmal aufgreifen.
Wir haben es versucht und wollten für den Einsatzort eine Betriebsstätte anlegen, auch wenn es uns denklogisch widersprochen hat (in unserem Fall geht es um die tatsächlichen Einsatzorte von Leiharbeitnehmern im Entleiherbetrieb).
Gibt man keine Betriebsnummer an, erscheinen Fehlermeldungen, gibt man die (gleiche) Betriebsnummer an, erscheinen ebenso Fehlermeldungen. Erscheint ja auch logisch. Daher erscheint mir diese Stelle ungeeignet, um den tatsächlichen Einsatzort für die Arbeitsbescheinigung darüber zu steuern.
Es wäre einfacher, wenn man es über die Abteilungen steuern könnte oder ein freies Eingabefeld vorhanden wäre.
Viele Grüße
Christine Wilking
Moin Moin Frau Wilking,
nur als Idee: Haben Sie mal geprüft, welchen Zweck die Angabe "letzten Beschäftigungsort" hat und ob diese Eintragung überhaupt wichtig ist.
Fragen Sie doch mal bei der Agentur für Arbeit nach.
Ich mache in Arbeitsbescheinigungen bei vielen Positionen keine Angaben und habe fast nie Rückfragen dazu erhalten.
Beste Grüße
Stefan
Hallo liebe DATEV,
ich habe das gleiche Problem und bräuchte unbedingt das Feld "Letzter Beschäftigungsort" für die Arbeitsbescheinigung (weil der Anwalt das für den Arbeitsprozess so haben will :-()
Ein zusätzliches Feld würde die Sache wirklich vereinfachen!
Hallo,
gerne haben wir Ihren Wunsch aufgenommen und an unsere Entwicklung zur Überprüfung weitergeleitet.