Hallo,
ich habe sowohl über die DÜ als auch über das Programm Bescheinigungen versucht, eine Arbeitsbescheinigung zu erstellen, für eine Dame, die zwei Beschäftigungszeiträume hat. Der letzte ging von Feb 18 bis Dez 18, der davor von Aug 17 bis Jan 18. In beiden Bescheinigungen wird nur der letzte Zeitraum bescheinigt.
Im Programmteil Bescheinigungen wird zudem keine Angabe zum Abrechnungsentgelt mehr erstellt. Die Bescheinigung ist 3 Seiten lang statt 4 Seiten.
Bei der DÜ sind die Angaben in Abschnitt 5 zu finden und in dem Vordruck vom Jobcenter in Abschnitt 7. Erstellt wurde immer die nach §312 SGB III.
Wo liegt hier das Problem und wie bekomme ich zum einen den ersten Abrechnungszeitraum mit rein und zum anderen überhaupt Angaben zum Arbeitsentgelt in die manuell erstellte. Ich meine mich zu erinnern, dass das früher funktioniert hat.
Herzliche Grüße
Sebastian Gutknecht
Hallo Herr Gutknecht,
der Abruf der Arbeitsbescheinigung in LODAS ist nur für den letzten Beschäftigungszeitraum möglich. Im Programmteil Bescheinigung können unter Punkt 7. Angaben zum Arbeitsentgelt ebenfalls nur die Entgelte des zuletzt abgerechneten Beschäftigungszeitraums abgerufen werden.
Wurde im letzten Beschäftigungszeitraum von Februar 18 bis Dezember 18 Entgelt gezahlt, kann dieses im Programmteil Bescheinigungen aus dem Rechenzentrum für die Arbeitsbescheinigung abgerufen und im Punkt Arbeitsentgelt ausgewiesen werden.
Ist in Ihrem Fall dennoch das Arbeitsentgelt nicht befüllt worden, bitte ich Sie sich über einen anderen Weg mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir die Ursache prüfen können.
Viele Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG