Hallo Community,
heute ist das Update mit dem neuen Grundfreibetrag über die RZ gekommen und die Lohnsteuerbeträge werden bei normal Beschäftigten auch gekürzt. Bei Midijobbern findet aber keine Korrektur statt. Müsste bei denen nicht auch der Lohnsteuerbetrag reduziert werden oder übersehe ich irgendwas?
Vielen Dank für die Hilfe.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Minijobber, die mit Steuerkarte abgerechnet werden, oder? Normal werden Minijobber ja pauschaliert, da ändert sich dann natürlich nichts.
Midi, nicht Mini. Zeit für die Mittagspause …
Ich habe gerade mal getestet und eine Probeabrechnung für 12/24 erstellt.
Beim einem Midi-Jobber hat sich für 12/24 die LSt reduziert, obwohl das Steuerbrutto identisch war.
Ein LSt-Jahresausgleich hatte bei dem AN nicht stattgefunden.
Ergab sich überhaupt zuvor LSt? Welche Steuerklasse? War bei allen Midi-Jobber keine LSt-Reduzierung?
In meinem Fall hat der Midijob Steuerklasse 5, ohne Lohnsteuerjahresausgleich weil 5 und es wurde immer Lohnsteuer abgezogen, der sich im Dezember nicht verändert hat. Gleiches Prozedere bei anderen Midijobs, die ich bislang getestet habe.
Steuerklasse 5 hat keinen Grundfreibetrag
Dann wird das wohl daran liegen. Ärgerlich, dass ich nur Midijobs mit Steuerklasse 5 als Test gefunden habe. Dachte immer, dass der Grundfreibetrag bei allen Steuerklassen berücksichtigt wird und somit die Korrektur.