abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

LODAS Abrechnung Mitarbeiter aus Österreich - Arbeitgeber Deutschland

4
letzte Antwort am 29.11.2023 14:16:37 von AliV
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
s_graegel
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 5
257 Mal angesehen

Hallo Community,

ich habe nachfolgendes Problem:

Mein deutscher Arbeitgeber möchte einen österreichischen Arbeitnehmer (Wohnsitz bleibt weiterhin in Österreich) beschäftigen. Der Arbeitnehmer ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig in Österreich, da seit 01.07.2023 gilt, wenn der über die Grenze pendelnde Arbeitnehmer mindestens 25% seiner Berufstätigkeit in seinem Wohnsitzstaat erbringt, ist dieser Wohn-Mitgliedstaat für die Sozialversicherung zuständig. Der Antrag auf Ausnahmevereinbarung zwischen Deutschland und Österreich ist nicht erwünscht. Wie wird dieser Fall in LODAS angelegt und abgerechnet? 

Bereits im Voraus vielen Dank für die Rückmeldungen.
Beste Grüße

S. Grägel

AliV
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 5
234 Mal angesehen

Hallo,

es wird keine deutsche SV abgerechnet. M.E. (und im LODAs bin ich kein Fachmann) muss der MA als "nicht meldepflichtig" angelegt werden. 

 

Das gilt schon länger so nach der EU-VO. Neu ist nur die Möglichkeit der Ausnahmeregelung. Sie müssen nun noch die korrekte SV-Abrechnung in AT sicherstellen und ggf. notwendige Arbeitnehmerbeiträge als Nettoabzug erfassen.

 

Damit ist aber nur der SV-Teil erledigt.

 

Darüber hinaus muss aber auch geprüft werden, ob der MA mit der HO-Arbeit nicht im Ansässigkeitsstaat steuerpflichtig ist und inwieweit eine Lohnsteuerabzugsverpflichtung auch in AT besteht. In AT ist auch ein HO als Betriebsstätte schneller anerkannt als (aktuell) in DE. auch das muss geprüft werden.

 

0 Kudos
s_graegel
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 5
206 Mal angesehen

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mir geht es hauptsächlich um die LODAS-Abrechnung bzw. wie der Arbeitnehmer angelegt wird.

Beschränkte Steuerpflicht in Deutschland sowie die Sozialversicherungspflicht in Österreich wurde bereits geklärt.

Vielleicht kann mir jemand bei der technischen Lösung helfen?

0 Kudos
Thomas_Kahl
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 5
193 Mal angesehen

Grundsätzlich gibt es da keine einfache Lösung. SV ist ja nun geklärt. Lohnsteuer entsteht nur für die Tätigkeiten, die der AN in Deutschland erbringt. Also wenn er im Aussendienst deutsche Kunden besucht oder seinen Arbeitgeber aufsucht. Der auf diese Zeit entfallende Arbeitslohn ist in Deutschland steuerpflichtig, aber sv-frei. 

 

Ergo: Lohnart genau so anlegen - steuerpflichtig & SV-frei; jeden Monat anteiligen Betrag ermitteln und über Lodas abrechnen. Für den Rest muss eine Lohnabrechnung nach österreichischem Recht angefertigt werden und das würde ich an ein Lohnbüro in Österreich abgeben an Ihrer Stelle.

MfG
T.Kahl
0 Kudos
AliV
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 5
180 Mal angesehen

Hallo,

nicht richtig technisch, aber auf dem Weg dahin:

 

steuerlich braucht der MA eine ID-Nr. Die muss beantragt werden beim FirmenFA und damit werden die ELStAM abgerufen.

 

Lt. LSt-Richtlinien 2023 ist die Tagestabelle maßgebend für die LSt-Ermittlung deutscher Arbeitstage & ein Einspruch hiergegen ist zu empfehlen ,da bisher die Monatstabellen Anwendung fanden.

 

VG

0 Kudos
4
letzte Antwort am 29.11.2023 14:16:37 von AliV
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage