Beim AN wird ein AZK geführt.
Im Monat 05/20 gab es 16 Feiertagsstunden.
14 Stunden vom AZK ausgeglichen.
Rest KUG Stunden : 130
Gesamtstunden Monatsarbeit 160
Nun wurde die 14 Stunden aus dem AZK nur dem Ist Entgelt zugeordnet .
Die Brutto/Ist Entgelt Liste führt unter " + autom. Aufstockung auf tarifliche Sollstunden" die 14 Stunden sowohl bei Soll als auch beim Ist Entgelt auf.
Eigentlich sind ja die 14 Stunden ausgeglichen.
Das liegt wohl daran das bei der Stammlohnart 460 die 14 Stunden nicht zum Ist Entgelt zählen.
Ist das so richtig ?
Hallo,
damit die Lohnart 460 auch im Sollentgelt berücksichtigt wird, hinterlegen Sie unter Mandantendaten I Lohnarten I Registerkarte Kug bei der Lohnart 460 den Eintrag Sollentgelt Stunden und Betrag.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
die Frage ist nur gehört das Entgelt aus dem AZK auch wirklich zum Soll Entgelt.
Wenn man die Stammlohnart 460 übernimmt ist diese so nicht geschlüsselt.
Ist die Frage ob DATEV sich dabei etwas gedacht hat. Dann hätte man die Lohnart auch von vornherein mit Soll ( Istentgelt ) schlüsseln können.
Moinsen,
legen Sie einfach mehrere AZK-Modelle an und schlüsseln die eigenen Lohnarten zur StLA 460 unterschiedlich nach Lust und Laune.
Ich nutze selber prinzipiell kein AZK, sondern zahle alle Stunden aus. Jetzt gab es allerdings einen AN, da sollten 20 Arbeitsstunden stehenbleiben. Damit dieses Zeitguthaben nicht vergessen wird, habe ich meine Lohnart nur mit Stunden, aber ohne Beträge geschlüsselt. Auf der Lohnabrechnung werden die 20 Stunden zutreffend als AZK-Bestand ausgewiesen und alle sind zufrieden.
Weiterhin viel Erfolg.