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LODAS - AG-Erstatt.der gesetzl.Abzüge

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letzte Antwort am 17.06.2020 12:41:55 von helga2110
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helga2110
Einsteiger
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371 Mal angesehen

Liebe Community,

 

durch eine Korrektur-Abr.ergab sich bei einem AN eine Rückforderung in Höhe von € 550,-- . Nun möchte der AG dem AN diese Rückforderung möglichst als steuer-/sv-freie Zuwendung anlässlich der Geburt eines Kindes erlassen und habe schon alle Sachzuwendungen bzw. Aufmerksamkeiten durchstudiert und dachte nun zuletzt noch an die Möglichkeit, einer AG-Netto-Erstattung aller Abzüge = € 320,-- (abrechnungsbedingt durch den Brutto-Betrag von € 550,-- als Geburtsbeihilfe) durch den AG.

 

Wäre dies möglich und korrekt oder gibt es noch andere Varianten?

 

Beste Grüße

Helga

coester
Fortgeschrittener
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Guten Morgen,

 

mit einer Netto-Sonderzuwendung in Höhe von 320,00 € als Geburtsbeihilfe werden Sie spätestens bei der Prüfung der DRV enorme Probleme bekommen... 😉

 

Sprechen Sie den AG doch mal darauf an, ob er diesem Mitarbeiter den sogenannten Corona-Bonus anteilig zukommen lassen möchte.

 

Gruß

 

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helga2110
Einsteiger
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Hallo,

 

vielen Dank für den Hinweis und daran habe ich natürlich auch gedacht und wäre eine super Alternative, doch ist der AG bzw. die Firma nicht " systemrelevant " und wie soll der Bonus begründet werden?

 

Die Geburtsbeihilfe wurde schon korrekt als Btto-Bezug abgerechnet und es ginge hier nur um eine mögliche und ev.zulässige Netto-Erstattung der gesetzlichen AN-Abzüge durch den AG. 

 

Beste Grüße zurück

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lohnhilfe
Meister
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Sie können die 550 auch mit einer Nettolohnart hochrechnen und den daraus berechneten Betrag dann als Geburtsbeihilfe geben.

LG
VM
coester
Fortgeschrittener
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Hallo,

 

der Corona-Bonus ist nicht nur für Arbeitnehmer in systemrelevanten Berufen bestimmt.

Sie können diesen Bonus an alle Arbeitnehmer, sogar Minijobber, auszahlen.

 

"Googeln" Sie mal    corona sonderzahlung

 

Gruß

 

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sokrates
Erfahrener
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Um die Corona-Prämie zu zahlen muss keine Systemrelevanz vorliegen.

helga2110
Einsteiger
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251 Mal angesehen

Sorry, dass ich nochmals auf dieses Thema zurückgreife:

 

Die erwähnte Geburtsbeihilfe kann zwar zutreffend als " Corona-Bonus " st-/sv-frei ausgezahlt werden. Ausgangslage ist jedoch eine Rückerstattung üb.ca. € 550,-- an den AG bzgl. einer Abrechnungs-Korrektur aus 03/20, die der AG nun dem AN als sog. Geburtsbeihilfe erlassen möchte und bereits in 05/20 st-/sv-pflichtig abgerechnet wurde, wobei die Abzüge nicht unerheblich und alle unzufrieden mit dieser Lösung sind.

 

Eine Möglichkeit wäre nun, die st-/sv-pfl.Geburtsbeihilfe in 05/20 zu stornieren und in 06/20 als st-/sv-freien Corona-Bonus auszuzahlen, doch da es sich um eine Überzahlung aus einer früheren Korrektur-Abr.handelt, müsste dann nicht dieser Betrag netto wieder in Abzug gebracht werden, um die noch immer bestehende Forderung des AG aus Abr.03/20 auszugleichen?

 

M.f.G.

Helga

 

 

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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184 Mal angesehen

Hallo Helga,


verstehe ich Sie richtig, dass die Überzahlung aufgrund der abgerechneten steuer- und sv-pflichtigen Geburtsbeihilfe entstanden ist?


Falls ja, können Sie die Korrektur, wie von Ihnen beschrieben vornehmen. Hierdurch wird die Überzahlung zunächst einmal ausgeglichen. Soll diese jedoch weiterhin bestehen bleiben, erfassen Sie zusätzlich einen manuellen Netto-Abzug für diesen Überzahlungsbetrag.


Viele Grüße,


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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helga2110
Einsteiger
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Nachricht 9 von 9
152 Mal angesehen

Besten Dank, Vanessa,

 

die Überzahlung resultiert aus einer nachträglichen und verspätet gemeldeten Elternzeit-Inanspruchnahme in 02/20 als Fehlzeit. Der Monat 03/20 war komplett abrechnungsfrei und in 04/20 endetet zwar die Elternzeit, doch wurde der Überzahlungsbetrag nicht mehr automatisch als Netto-Abzug angezeigt und das sorgte für etwas Verwirrung.

 

Nun ist es ja so, dass durch die zusätzliche Zahlung der st-/sv-pfl.Geburtsbeihilfe der AN eine mehrfache Zahlung des AG erhalten hat (1x das volle Gehalt in 02/20 und dann zusätzlich die Geburtsbeihilfe) u.denke, ich werde die Geburtsbeihilfe in 05/20 stornieren, in 06/20 einen st-/sv-freien Corona-Bonus über € 600,-- auszahlen und gleichzeitig die Überzahlung von 02/20 als manuellen Netto-Abzug ansetzen und hoffe, eine korrekte Lösung gefunden zu haben.

 

Viele Grüße

Helga

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letzte Antwort am 17.06.2020 12:41:55 von helga2110
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