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LODAS: 2. Schwangerschaft während Elternzeit

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letzte Antwort am 19.12.2018 10:42:34 von ulli_preuss
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heikeb
Einsteiger
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Guten Tag,

eine Arbeitnehmerin hat während der Elternzeit (läuft bis 27.07.2018) das 2. Kind entbunden. Jetzt habe ich die 2. Schwangerschaft in LODAS erfasst und bekomme die Meldung "kein Mutterschaftsgeld für das 2. Kind, weil bereits eine Fehlzeit erfasst ist". In Ordnung, die Arbeitnehmerin hat auch nicht die Elternzeit vorzeitig beendet.

Beim Abruf des Lohns für März 2018 hat das Programm für diese Arbeitnehmerin jetzt überraschenderweise wieder Gehalt berechnet, und zwar rückwirkend ab Januar 2018 (Januar = Beginn Mutterschutz 2. Schwangerschaft), das ist doch ein Fehler, oder?

Danke im Voraus und freundliche Grüße

Heike Drews

björn
Experte
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Hallo Frau Drews,

prüfen Sie mal bitte unter den Fehlzeiten, ob hier die Mutterschutzfrist für das 2. Kind eingetragen ist bzw. teilen Sie uns mit welche Eintragungen zu sehen sind.

Gruß

Björn Niggemann

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heikeb
Einsteiger
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Hallo,

danke für Ihre Nachricht.

In den Fehlzeiten sind die erste Mutterschutzfrist, die Elternzeit und die zweite Mutterschutzfrist eingetragen.

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björn
Experte
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Hallo Frau Drews,

ok. Dann liegt hier der Fehler.

Wenn die Mitarbeiterin die 1. Elternzeit nicht vorher beendet hat, bekommt Sie auch keinen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.

In diesem Fall dürfen Sie die Mutterschutzfrist nicht eintragen und den Zeitraum der 1. Elternzeit behalten Sie bei.

Dadurch wird auch kein Gehalt berechnet.

Wenn dann fest steht wie lange die 2. Elternzeit geht wird diese in die Fehlzeiten hinterlegt. Dies müssen Sie dann aber manuell machen.

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heikeb
Einsteiger
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Hallo Herr Niggemann,

ganz herzlichen Dank für Ihre Hilfe!

Freundliche Grüße

Heike Drews

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greese
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Hallo Björn,

zu diesem Thema muss ich einmal nachfragen.

Unter Mutterschutz ist aber der erneute Mutterschutz einzutragen, aber nicht in Fehlzeiten zu übertragen? Habe ich das richtig verstanden?

Viele Grüße

Claudia Herda-Lüders

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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Herda-Lüders, hallo Community,

möchten Sie, dass KEIN Zuschuss zum Mutterschaftsgeld berechnet wird, können Sie die Schlüsselung, wie von björn beschrieben, vornehmen.

Soll jedoch ein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gerechnet werden, ist die erste Elternzeit zu beenden und die zweite Mutterschutzfrist in die Fehlzeiten zu übernehmen.

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
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greese
Erfahrener
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Hallo Frau Dietl,

ich muss dieses Thema noch einmal aufgreifen.

schriftliches Ende der 1. Elternzeit zum 25.10.18 beantragt. (Elternzeit Beginn 14.03.2016)

Beginn neuer MuSchu: 25.10.18

In Fehlzeiten (und Mutterschutz)  habe ich die alte Elternzeit beendet. Allerdings erhält die MA*in keinen Arbeitgeberzuschuss  laut Probeabrechnung, da die letzten abgerechneten Monate im Vorvorjahr liegen. Ich habe abweichende Verdienstangaben aktiviert und den Bruttolohnbezug (für die Monate 09/2015, 10/2015 und 11/2015) manuell eingetragen.

Wenn ich bei dem 2. Mutterschutz die Gehaltsdaten für die Monate 07/2018. 08/2018 und 09/2018, als laufend vereinbartes Brutto eintrage, erhalte ich einen Arbeitgeberzuschuss und den entsprechenden Erstattungsantrag.

Welchen Denk- und/oder Anwenderfehler mache ich? Oder ist mein zweiter Ansatz der richtige?

VIele Grüße

Claudia Herda-Lüders

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Claudia Herda-Lüders,

bei erneuter Schwangerschaft der Mitarbeiterin beenden Sie die bestehende Elternzeit und erfassen Sie die neue Mutterschutzfrist in den Fehlzeiten.
Für eine Berechnung des Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschutz ist Ihre Vorgehensweise korrekt. Unter Verdienstangaben erfassen Sie die Entgelte manuell für den Zeitraum September, August und Juli 2018.
Dadurch wird der AAG Antrag durch erstellt. Die EEL Bescheinigung kann nicht erstellt werden und ist manuell zu übermitteln.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
greese
Erfahrener
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Hallo Herr Stein,

vielen Dank für Ihre Hilfe. Damit ist mein Problem gelöst.

Nun muss ich nur noch die EEL-Meldung erstellen. Geht das wirklich nur über SV-Net (alternativ per Papier)? Oder gibt es doch eine Möglichkeit diese Meldung über LODAS zu erstellen?

Vielen Dank und viele Grüße

Claudia Herda-Lüders

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bodensee
Experte
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Wenn die Daten richtig erfasst sind:

Ende Elternzeit 1 und Beginn Mutterschutzfrist neu, sollten  die EEL Meldungen

automatisch über Lodas  gehen.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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greese
Erfahrener
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Guten Morgen Herr Eberhardt,

da die Elternzeit 1 schon in 2015 begann, sagt LODAS keine EEL Meldung erstellen.

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bodensee
Experte
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klar Begann in 2015 daher Unterbrechnungsbeginn 2015,

Aber Ende 24.10.2018 d.h. hier muss EEL Meldung mit Unterbrechnungende erstellt werden. Natürlilch nur wenn es a) so gewollt und b) so erfasst wurde.

und neu Mutterschutz beginn 25.10. 2018

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Herr Eberhardt,

das funktioniert aber leider nicht, da für die EEL-Meldung die letzten Monate MIT ENTGELT gemeldet werden müssen - und das sind die Monate aus 2015. Und auf diese ist (2-jährige Nachberechnungszeit) leider kein Zugriff mehr möglich.

Hier hilft tatsächlich nur die manuelle Meldung (entweder über sv.net oder nach Rücksprache mit der Krankenkasse u.U. sogar noch "auf Papier").

Viele Grüße

Uwe Lutz

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bodensee
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Sorry dann hab ich das wirklich falsch in Erinnerung, weil ich weiss ich hatte den Fall selbst schon in der Kanzlei und kann mich nicht erinnern eine Meldung von Hand ( SV Net) gemacht zu haben.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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ulli_preuss
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Nachricht 16 von 16
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Hallo,

ich habe momentan ebenfalls einen solchen Fall (Ende Elternzeit 12.12., Beginn Mutterschutz 13.12.). In den abweichenden Verdienstangaben habe ich für 09-11/2018 das entsprechende Brutto (1.137,12 €) erfasst, es wird auch ein Zuschuss zum MuG berechnet.

Allerdings gibt es im Fehler-/Hinweisprotokoll diesen Hinweis:

Über Bewegungsdaten|Erfassungstabellen wurde trotz Unterbrechung ein SV-pflichtiges Entgelt erfasst. Die Abrechnung des Entgeltes erfolgt deshalb SV-frei.

gültig für die Monate 09 - 11/2018

Diesen Hinweis würde ich verstehen, wenn er sich auf 12/2018 beziehen würde, denn es wird ja ein Zuschuss zum MuG abgerechnet. Hier wird aber eine Gültigkeit für die Vormonate ausgewiesen.

Außerdem wird das Netto mE falsch berechnet, denn eigentlich müsste dies ja fiktiv so berechnet werden, als wäre das Arbeitsentgelt normal abgerechnet worden (768,91 €; StK 5, KiSt-pflichtig, Beitragssatz KK 14,6 + 1,20 Zusatzbeitrag). In meinem Fall ist das Netto laut "Berechnungsschema zum Antrag auf Erstattung" viel zu hoch (1.002,89 €).

Ich habe mir damit geholfen, zusätzlich zum Brutto auch das selbst ermittelte Netto einzugeben und siehe da, der oben genannte Hinweis ist verschwunden und das zusätzlich erfasste Netto wird auch zur Berechnung des AG-Zuschusses herangezogen.

Handelt es sich bei der Berechnung und dem Hinweis um Fehler?

· Viele Grüße, U. Preuß ·

* Ich liebe die App Upload mobile. Das kann ich vom Rest des DATEV-Angebotes leider nicht mehr sagen. *
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letzte Antwort am 19.12.2018 10:42:34 von ulli_preuss
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