abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

LN23927 Überschuss Pfändung

8
letzte Antwort am 27.06.2022 09:19:57 von Matthias_Platz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Tatjana_TB
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 9
961 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe bei einen MA 2 Pfändungen laufen, nun kommt der Meldetext, dass er bei zwei Pfändungsbeschlüssen zu viel gezahlt hat. Mir erschließt sich das nicht, warum er zu viel gezahlt haben soll.

 

Bei den neuen Pfändungen zieht er nun kein Betrag ab, somit weiß ich nicht, was ich den Gläubigern überweisen soll.

 

Kann mir da jemand helfen?

t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 9
943 Mal angesehen

Hallo,

 

stellen Sie doch mal den kompletten Hinweis-/Fehlertext ein.

 

Viele Grüße

Thomas Reich

0 Kudos
Tatjana_TB
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 9
941 Mal angesehen

Hinweis #LN23927
Durch geänderte Werte (Stammdaten oder Beträge) hat sich im Zuge einer Nachberechnung ein
abweichendes Pfändungsnetto ergeben. Für den Pfändungsbeschluss 1 hat sich dabei ergeben, dass
ursprünglich zuviel gepfändet worden war; dadurch hat sich eine Überzahlung in Höhe von 159,22 EUR
ergeben. Die Überzahlung des Pfändungsbeschlusses wird in Folgemonaten mit neu anfallenden
Pfändungsbeträgen verrechnet. Sofern die Pfändung im Folgemonat nicht mehr abgerechnet wird, fordern Sie
den Überzahlungsbetrag vom Gläubiger zurück und zahlen dem Arbeitnehmer den Überzahlungsbetrag aus.

 

Hinweis #LN23927
Durch geänderte Werte (Stammdaten oder Beträge) hat sich im Zuge einer Nachberechnung ein
abweichendes Pfändungsnetto ergeben. Für den Pfändungsbeschluss 5 hat sich dabei ergeben, dass
ursprünglich zuviel gepfändet worden war; dadurch hat sich eine Überzahlung in Höhe von 78,32 EUR
ergeben. Die Überzahlung des Pfändungsbeschlusses wird in Folgemonaten mit neu anfallenden
Pfändungsbeträgen verrechnet. Sofern die Pfändung im Folgemonat nicht mehr abgerechnet wird, fordern Sie
den Überzahlungsbetrag vom Gläubiger zurück und zahlen dem Arbeitnehmer den Überzahlungsbetrag aus.

Bauer, Maike

0 Kudos
t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 4 von 9
908 Mal angesehen

Haben Sie Änderungen in den Stammdaten vorgenommen? Haben Sie sich die Berechnung der pfändbaren Beträge angeschaut (Mitarbeiterebene Auswertungen | Berechnungsschemata | Berechnungsschema Pfändung)?

 

Sollten Sie auf Basis der Berechnung die Nichteinbehaltung nachvollziehen können, wäre alles richtig, bis die Mehrbeträge einbehalten sind.

0 Kudos
Tatjana_TB
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 9
896 Mal angesehen

ich habe keinerlei Stammdaten geändert. Eine Überzahlung ist meiner Meinung nach ausgeschlossen. Der MA hat genau die Beträge abgezahlt, die vom Gläubiger gefordert worden sind. Im Vormonat war noch alles gut.

 

Bei den Berechnungsschema komme ich nicht auf einen Nenner.

0 Kudos
Tatjana_TB
Beginner
Offline Online
Nachricht 6 von 9
877 Mal angesehen

Nach der Abrechnung sieht es nun folgendermaßen aus:

 

Tatjana_TB_0-1655901947145.png

 

Tatjana_TB_1-1655901978125.png

 

Tatjana_TB_2-1655902097865.png

 

Ich kann mir nicht erklären woher die Überzahlung kommen soll. Es wurde monatlich gleichmäßig getilgt.

Hängt das mit der Nachberechnung wegen dem Steuerentlastungsgesetz zusammen?

 

 

 

 

0 Kudos
t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 7 von 9
863 Mal angesehen

Vermutlich hängt es mit der Nachberechnung zusammen. Ich denke, dass - warum auch immer - vorher zuviel einbehalten wurde. Problem ist, dass es schwierig ist, das von hier nachzuvollziehen.


Da werden Sie wohl direkt über die Datev müssen und die Datev drauf schauen lassen.

Flitze0815
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 8 von 9
854 Mal angesehen

könnte es sein, dass sich die Pfändungsbeträge in den Vormonaten aufgrund der Nachberechnungen erhöht haben und dadurch im Mai nicht mehr so viel gepfändet werden muss? Dann wäre der gesamte gepfändete Betrag ja 'nur' anders aufgeteilt. Nur so 'ne Idee.

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 9 von 9
811 Mal angesehen

Hallo,

 


die Nachberechnung der Pfändungswerte erfolgt – wie @t_r_ richtig vermutet - durch die automatische Nachberechnung aufgrund des Steuerentlastungsgesetzes ab Version Lohn und Gehalt 11.86.


Bitte beachten Sie auch diesen hilfreichen Thread zu Ihrem Thema - (https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Pf%C3%A4ndung-wegen-Erh%C3%B6hung-Grundfreibetrag/m-p/292715#M67648)


Gerne überprüfen wir den Sachverhalt individuell. Bitte wenden Sie sich dazu über die üblichen Servicekanäle an uns.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
8
letzte Antwort am 27.06.2022 09:19:57 von Matthias_Platz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage