der August wurde bei einem meiner Mdt abgerechnet. Nun wünscht der Mdt.rückwirkend Austitte zum Teil p.31.7.u.31.8. aufgrund Gewerbeabmeldung. Die rückwirkenden Abmeldungen kein Problem, jedoch wie kann ich die Schätzung die bereits erzeugt wurde zum 20.9.absetzen bwz. stornieren? Oder muss der Monatsabschluss zurückgesetzt werden?
Danke für die Unterstützung
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ich würde den Monatschabschluss zurücksetzen. Wenn das aus iw Gründen nicht geht können Sie im September die Schätzung überarbeiten. Mandant > Abrechnung > Beotrags-NW-Schätzung > bearbeiten und absenden.
Gruß
C. Rohwäder