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L+G - Mehrfachbeschäftigungen, über BBG, Gehaltserhöhung

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letzte Antwort am 12.03.2020 09:18:51 von Dominika_Raciborska
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lll
Einsteiger
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Ich habe ein Problem mit dem o.g. Thema für die Gehaltsabrechnung März und bitte um Unterstützungen.

Der Arbeitnehmer hat seit 01/2019 zwei Arbeitgebern. Wir sind zuständig für den Nebenarbeitgeber.
Wir sind mit Gehaltsabrechnungen Februar 2020 fertig.
Anfang März haben wir erfahren, dass der Arbeitnehmer bei dem Hauptarbeitgeber eine Gehaltserhöhung erhalten hat.

Unter "Mehrfachbeschäftigung"-"Allgemein"-"Angaben zur GKV-Monatsmeldung"-"GKV-Monatsmeldung auf Anforderung der Krankenkasse:"-"GKV Monatsmeldung auf Anforderung-Zuordnungsmonat" sehe ich:
"Anforderung liegt vor (Rückmeldungsverfahren)" von 01/2019 bis 12/2019
(Ich wundere mich an dieser Stelle, warum nur bis 12/2019? Wir sind doch mit Gehaltsabrechnung Februar 2020 schon fertig.)

Unter "Entgelt über BBG"-"Rückmeldung der KK" sehe ich:  
von 01/2019 bis 12/2019

 

Unter "lfd. beitragspflichtiges Gesamtentgelt  aus allen Beschäftigungen": 

KV/PV: ja, 6282,50 Euro 

RV: ja, 8436,30 Euro

AV: ja, 8436,30 Euro

 

Punkt 1

Für Gehaltsabrechnung Mrz 2020 habe ich zuerst folgende Änderungen gemacht: 

 

- unter "Mehrfachbeschäftigung"-"Allgemein"-"Angaben zur Mehrfachbeschäftigung"

03/2020

hinzugefügt, 

 

vor "Mehrfachbeschäftigung" angekreutz und nach "lfd. Entgelt aus anderen Beschäftigungsverhältnissen" den erhöhten Betrag eingetragen. 

 

- unter "Entgelt über BBG" die erhöten Werte

KV/PV: ja, 6432,50 Euro

RV: ja, 8645,00 Euro 

AV: ja, 8645,00 Euro 

hinzugefügt. 

 

 

Abschließend habe ich eine Probeabrechnung Mrz gemacht. Drauf standen aber unter anderem 12 Nachberechnungen, nämlich für 01/2019 bis 12/2019: 

9852 AG-Ant. priv. KK: 44,04- 

9858 AG-Ant. priv. PV: 10,99-

 

Das stimmt nicht. Daraufhin habe ich die o.g. Änderungen unter Punkt 1 gelöscht. Nach dem Löschen eine neue Mrz-Probeabrechnung. Die Nachberechnungen sind aber geblieben! Ich dachte, die Nachberechnungen verschwinden würden, weil ich meine Änderungen doch schon gelöscht habe.  

 

- Was war/ist mein Fehler?

- Was soll ich tun, damit die Nachberechnungen 01 bis 12/2019 verschwindet, oder damit die Nachberechnungen gar keinen Einfluß auf Mrz-Gehaltsabrechnung hat?

- Kann es sein, dass ich aus Versehen die 2019-Werte geändert habe? Wenn die Nachberechnungen daran liegen, wie waren die ursprünglichen Werte? 

- Wie hätte ich in diesem Fall die Gehaltserhöhung berücksichtigen sollen?

 

Für Rückmeldungen/Unterstützungen bin ich sehr dankbar. Ich habe hin und her ausprobiert und habe einfach keine Lösung gefunden. :(((

t_r_
Allwissender
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Guten Morgen,

 

haben Sie schon in das folgende Dokument geschaut:

 

Mehrfachbeschäftigung

 

Hier ist insbesondere Punkt 2.6 interessant.

 

Grundsätzlich sollten Sie im aktuellen Jahr eine Rückmeldung von der Krankenkasse für das Vorjahr erhalten. Wenn es hier Abweichungen zu den von Ihnen vorher gemachten Angaben gibt, so müssten Sie in Abstimmung mit dem Arbeitnehmer ggf. auch anderen Arbeitgeber die an die Krankenkasse gemeldeten Entgelt überprüfen, da die Krankenkasse nur die ihr von den Arbeitgebern gemeldeten Entgelte verarbeitet. Auch ein Kontakt zur Krankenkasse kann in diesem Fall hilfreich sein.

 

Viele Grüße

T. Reich

lll
Einsteiger
Offline Online
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Vielen Dank. 

Ich habe mir Punkt 2.6 angeschaut.

Wenn ich richtig verstanden habe, sind in meinem Fall die Werte unter "Mehrfachbeschäftigung" - "Entgelt über BBG" - "lfd. beitragspflichtiges Gesamtentgelt aus allen Beschäftigungen"-"KV/PV.......BBG wurde überschritten, Beitrag" von der Krankenkasse über die GKV-Monatsmeldung ausgefüllt. Da ich beim Ausprobieren evtl. die Werte geändert habe, sollte wohl die KK um eine erneute Rückmeldung bitten. 

 

In dem Protokoll der Probeabrechnnung mit 12xNachberechnungen steht: 

"Hinweis LN20291, Mindestens eine Angabe zur Mehrfachbeschäftigung über BBG wurde rückwirkend geändert. Daher wurde eine automatische Nachberechnung ab Mon. 01/2019 durchgeführt."

Sagte dieser Hinweis, dass die rückwirkende Änderung von mir oder von der KK über die GKV-Monatsmeldung?

 

 

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Dominika_Raciborska
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


bei dem Meldeverfahren für Mehrfachbeschäftigte Arbeitnehmer, handelt es sich um ein zeitlich nachgelagertes Verfahren. 


Aufgrund der an die Krankenkasse übermittelten DEÜV-Entgeltmeldungen aller Arbeitnehmer, prüfen die Krankenkassen, ob eine Mehrfachbeschäftigung vorliegt und ob die Gesamtentgelte die Beitragsbemessungsgrenze übersteigen. 


Dies kann je nach Krankenkasse einige Zeit in Anspruch nehmen. 


Im Rahmen des Meldeverfahrens für Mehrfachbeschäftigte Arbeitnehmer, deren Entgelt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, erhalten Sie über das Rückmeldeverfahren Anforderungsmeldungen für GKV-Monatsmeldungen und Entgeltrückmeldungen.


Aus diesem Grund haben Sie in Lohn und Gehalt unter Stammdaten | Sozialversicherung | Mehrfachbeschäftigung in der Registerkarte „Allgemein“ in der Gruppe „Angaben zur GKV-Monatsmeldung“ noch keine Anforderung für das Meldejahr 2020 erhalten. Diese erhalten Sie nach Übermittlung der DEÜV-Jahresmeldungen ab 2021. 


Erfassen Sie auf der Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Sozialversicherung | Mehrfachbeschäftigung in der Registerkarte „Entgelte über BBG“ keine Daten, dann wird Ihnen die Höhe der Entgelte, jeweils im Folgejahr über das Rückmeldeverfahren durch die Krankenkasse mitgeteilt. Dies löst eine automatische Nachberechnung aus. 


Ist Ihnen das Entgelt aus der anderen Beschäftigung bekannt, können Sie dieses natürlich vorab erfassen. Hat sich das Entgelt der anderen Beschäftigung geändert, hinterlegen Sie das Entgelt  je Zuordnungsmonat manuell. Alle relevanten Informationen hierzu, finden Sie hier


Nun zu Ihrer Nachberechnung:


Offensichtlich haben Sie Werte für den Abrechnungszeitraum 2019 geändert. Dies löste die Nachberechnung aus. 
Die Behebung der Nachberechnungen, bedarf einer individuellen Klärung.

 

Gerne helfen wir Ihnen dabei. Bitte wenden Sie sich hierzu über die bekannten Servicekanäle an unseren Programmservice.


Viele Grüße aus Nürnberg


Dominika Raciborska
Personalwirtschaft
DATEV eG

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letzte Antwort am 12.03.2020 09:18:51 von Dominika_Raciborska
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