L+G. Der Mandant hat nur Minijobber, die auf Zuruf arbeiten.
Progeabrechnung scheitert (unter anderem) an
"Fehler #LN17450
Die Steuernummer des Arbeitgebers fehlt. Die Angabe ist für die Datenübermittlung zur Elektronischen
Lohnsteuerkarte erforderlich."
Als Minijobber haben sie doch gerade KEINE Lohnsteuerkarte, oder?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
wurden denn Pauschalversteuerung bei den einzelnen Minijobbern geschlüsselt?
Hallo Herr Mäurer,
auf dem DÜ-Protokoll Beitragsnachweis für geringfügig Beschäftigte befindet sich rechts oben auch immer die Steuernummer des Arbeitgebers. Scheint also auch dafür erforderlich zu sein.
Viele Grüße
Dieter Pitsch
Danke, das ist dann wohl eine weitere Falle im Sozialversicherungsrecht.
@Eva F, ja, die Pauschalversteuerung ist eingetragen (ich hatte an meinen Fehler von diesem Typ gedacht, aber offenbar hat Herr Pitsch die Lösung).