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Kurzfristige Beschäftigung Elternzeit

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letzte Antwort am 30.05.2022 20:43:28 von pedi0_8
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pedi0_8
Beginner
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Nachricht 1 von 3
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Hallo zusammen,

Ich habe eine Mitarbeiterin abzurechnen,  wo 2 Tage bei uns beschäftigt war.

Befindet sich zur Zeit in Elternzeit,  bei einem anderen Arbeitgeber. 

 

Kann ich trotz Elternzeit eine kurzfristige Beschäftigung abrechnen, da der Lohn ja

hier unter 450,- liegt,  und somit doch keine berufsmässigkeit vorliegt oder?

 

Wäre super, wenn mir jemand eine kurze Antwort/Hilfe geben würde. 

Vorab besten Dank. 

Lila_Lohn
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 3
143 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

während der Elternzeit gilt eine kurzfristige Beschäftigung grundsätzlich als berufsmäßig ausgeübt.

pedi0_8
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Schönen Abend noch

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letzte Antwort am 30.05.2022 20:43:28 von pedi0_8
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