Hallo zusammen,
Ich habe eine Mitarbeiterin abzurechnen, wo 2 Tage bei uns beschäftigt war.
Befindet sich zur Zeit in Elternzeit, bei einem anderen Arbeitgeber.
Kann ich trotz Elternzeit eine kurzfristige Beschäftigung abrechnen, da der Lohn ja
hier unter 450,- liegt, und somit doch keine berufsmässigkeit vorliegt oder?
Wäre super, wenn mir jemand eine kurze Antwort/Hilfe geben würde.
Vorab besten Dank.
Guten Morgen,
während der Elternzeit gilt eine kurzfristige Beschäftigung grundsätzlich als berufsmäßig ausgeübt.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Schönen Abend noch