Hallo Community,
wie soll die Kurzarbeitergeld-Berechnung bei Midijob-Angestellten aussehen?
Nach der Bruttoarbeitsentgelt-Tabelle der BA wird ja niedrigeres Nettoentgelt angenommen, in dem die SV-Beitragsentlastung für den AN in einem Midijob nicht berücksichtigt wird.
Werden für Midijober trotzdem Werte aus der Tabelle genommen?
Danke im Voraus!
Hallo,
grundsätzlich greift sich LODAS bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes immer das pauschalierte Netto aus der Tabelle der Agentur für Arbeit.
Dabei ist es nicht relevant, ob es sich bei dem Arbeitnehmer um einen Midijobber handelt.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
ich habe dazu eine ähnliche Frage.
Welches Entgelt wird denn für die Midijob-Grenze heran gezogen, wenn Kurzarbeit vorlag?
Beispiel:
MA A verdient ab Monat 01/2020 1.250,00 EUR. Ab 06/2020 erhält er eine Gehaltserhöhung auf. 1.400,00 EUR.
Von Sept bis Dez lag 100 % Kurzarbeit vor.
Ist die Midi-Job-Grenze in 2020 überschritten?
Moin,
nach § 20 Abs. 2 SGB VI ist u. a. Voraussetzung, dass das aus der Beschäftigung erzielte Arbeitsentgelt die Grenze von 1.300 Euro regelmäßig nicht überschreitet. Diese Voraussetzung ist bei Arbeitsausfällen wegen Kurzarbeit und der daraus folgenden Entgeltminderung nicht gegeben, weil die Entgeltminderung nur vorübergehend ist und regelmäßig ein über 1.300 Euro liegendes Arbeitsentgelt erzielt wird.
Wenn Sie also das voraussichtliche Entgelt der nächsten 12 Monate berechnen, dürfen Sie Reduzierungen wegen Kurzarbeit nicht berücksichtigen.
Somit ist der Mitarbeiter mit der Erhöhung ab 06/2020 kein Beschäftigter im Übergangsbereich mehr.
Viele Grüße
Uwe Lutz