abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Kurzarbeit und Minijob

5
letzte Antwort am 21.10.2024 10:29:17 von MM4
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
AnnePa1
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 6
559 Mal angesehen

Guten Tag,

 

mir ist bewusst wenn man während der Kurzarbeit ein Minijob annimmt dieser auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird.

Wie ist es wenn ich vor der Kurzarbeit mir ein Minijob suche?

Gibt es da irgendeine Grenze wie lange vorher ich den Minijob haben muss?

 

Danke 

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 6
476 Mal angesehen

Hallo,


hierzu müssten Sie sich bitte an die Agentur für Arbeit wenden.
Rechtlich können wir Sie hierbei nicht beraten.

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
rinchen
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 6
471 Mal angesehen

Hallo,

 

der Arbeitgeberverband hat unserem Betrieb die Auskunft einen Tag gegeben.

 

Freundliche Grüße

MM4
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 6
174 Mal angesehen

Einen Tag vor Beginn der Kurzarbeit? Vertrag im Minijob oder Arbeitsbeginn? 

0 Kudos
tbehrens
Fachmann
Offline Online
Nachricht 5 von 6
128 Mal angesehen

https://www.haufe.de/personal/entgelt/minijob-waehrend-kurzarbeit_78_345526.html

 

"Nebenjob bei Kurzarbeit: Ausnahme bei fortgesetzter Nebentätigkeit

Aus der Regelung, dass nur der Hinzuverdienst aus einer "während" des Kurzarbeitergeldbezugs aufgenommenen Beschäftigung berücksichtigt wird, folgt: Eine bereits zuvor ausgeübte und insoweit lediglich "fortgesetzte" Nebenbeschäftigung bleibt bei der Leistungsberechnung unberücksichtigt. Dabei gilt keine vorherige Mindestdauer. Für Arbeitnehmer, die vor Kurzarbeitsbeginn bereits einen Minijob ausgeübt haben, sind deshalb insoweit keine Besonderheiten bei der Berechnung und Beantragung des Kurzarbeitergeldes zu beachten."

 

Kurzarbeit wird immer für einen vollen Monat gewährt, nicht ab dem 1. KUG-Tag. Somit muss der Minijob im Vormonat aufgenommen worden sein.

 

 

 

MM4
Beginner
Offline Online
Nachricht 6 von 6
95 Mal angesehen

Danke für die Antwort , also ob Mitte des Vormonats oder am letzten Tag des Vormonats ist dann relativ egal? Muss mir der Arbeitnehmer das Gehalt vom Minijob verraten wenn er den Minijob vor Beginn der KUG aufgenommen hat?

0 Kudos
5
letzte Antwort am 21.10.2024 10:29:17 von MM4
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage